Tja...
... wie das rechtlich ist, davon hab ich keine Ahnung, aber die Antwort scheint einfach offensichtlich. Natuerlich zahlt der, der im Vertrag steht. Schliesslich ist die Uebergabe freiwillig erfolgt, "deine Freundin" haette ja noch warten koennen.
Was andres ists, wenn man sich vorher anders geeinigt hat, und einfach halbe halbe zahlt fuer den Monat, aber dass man das rechtlich im Nachhinein durchsetzen kann, moecht ich doch arg bezweifeln...
;)
n