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Forum / Gesellschaft & Leben

Wer arbeitet auf dem Arbeitsamt?

Letzte Nachricht: 25. März 2003 um 13:51
A
apphia_12351829
24.03.03 um 14:24

Hallo Zusammen,
ich möchte nach meiner 2jährigen Selbsständigkeit in die Arbeitslosigkeit gehen.
Naja,von wollen kann natürlich keine Rede sein.
Jedenfalls habe ich nach der Zeit noch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kennt sich jemand damit aus?
Kann ich einfach das Gewerbe abmelden und mich arbeitslos melden?
Gibt es etwas zubeachten und wonach wird mein Arbeitslosengeld berechnet?
Ich habe vorhin schon auf dem Arbeitsamt angerufen,aber die Antworten waren ungenügend und unklar.Ich muß woll mal persönlich hingehen.
Aber vielleicht weiß schon jemand von Euch eine Antwort.
Danke!
Tschüß Toke

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M
majara_12280990
24.03.03 um 15:23

Leider nich...
ich habe dir hier mal einen link kopiert:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/selb-stberechnung/index.html

da kann man sich über die leistungen des AA und den anspruch informieren. würde ich auf jeden fall bevor du hingehst (muss wohl sein) machen, dann weißt du schon so in etwa, was dich erwartet...

viel glück wünscht
die nina

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K
katana_12446301
24.03.03 um 15:23

Arbeite zwar nicht auf dem Arbeitsamt...
... aber mein Freund hatte sich nach einem Jahr selbständig auch arbeitslos gemeldet. Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, hat man innerhalb von 2 Jahren, oder 3? Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er hat sein Gewerbe abgemeldet, ist dann hin, musste von seinen ehem. Arbeitgebern die Verdiensbescheinigungen ausfüllen lassen. Und danach haben Sie dann auch das Geld berechnet. Ohne Abzug wegen Selbständigkeit.

Penelopp

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S
scout_12661987
24.03.03 um 16:03

Kurze Info
Hallo Toke
man muss innerhalb der letzten 3 Jahre 1 Jahr lang sozialversichert gearbeitet haben, nur dann hat man Anspruch auf ALG. Da das AA sehr überlastet ist, am besten vorher anrufen und sich erkundigen zu wem man muss und einen Termin vereinbaren. Gleichzeitig fragen was für Unterlagen man mitbringen muss. Auf Grund der Selbständigkeit je früher desto besser. Sollten sie den Antrag ablehnen, auf jeden Fall auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, damit Du siehst wieviele Tage Dir zum Anspruch fehlen und diese nacharbeiten. Es reicht eine Teilzeittätigkeit auf Steuerkarte.
Ich arbeite recht viel mit dem Arbeitsamt zusammen, daher weiß ich, viel Geduld, anraunzer nicht persönlich nehmen und immer daran denken, es sind nur Menschen die es momentan auf Grund der Gesetzesänderungen es ziemlich schwer haben.
Viel Glück

schlafsuse

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A
apphia_12351829
24.03.03 um 17:21
In Antwort auf scout_12661987

Kurze Info
Hallo Toke
man muss innerhalb der letzten 3 Jahre 1 Jahr lang sozialversichert gearbeitet haben, nur dann hat man Anspruch auf ALG. Da das AA sehr überlastet ist, am besten vorher anrufen und sich erkundigen zu wem man muss und einen Termin vereinbaren. Gleichzeitig fragen was für Unterlagen man mitbringen muss. Auf Grund der Selbständigkeit je früher desto besser. Sollten sie den Antrag ablehnen, auf jeden Fall auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, damit Du siehst wieviele Tage Dir zum Anspruch fehlen und diese nacharbeiten. Es reicht eine Teilzeittätigkeit auf Steuerkarte.
Ich arbeite recht viel mit dem Arbeitsamt zusammen, daher weiß ich, viel Geduld, anraunzer nicht persönlich nehmen und immer daran denken, es sind nur Menschen die es momentan auf Grund der Gesetzesänderungen es ziemlich schwer haben.
Viel Glück

schlafsuse

Hallo Schlafsuse !!
Vielen Dank für Deinen Artikel.
Jetzt verstehe ich erstmal die Zusammenhänge.
Das mit der Sozialversicherung wußte ich nämlich nicht.
Muß ich mich schon dort melden,wenn ich noch selbstständig bin?
Ich will in 3-4 Monaten aufhören.(Kündigungsfrist-Büro)
Wann sollte ich zum Arbeitsamt gehen?
Vielen Dank!
Tschüß Toke

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S
scout_12661987
25.03.03 um 13:51
In Antwort auf apphia_12351829

Hallo Schlafsuse !!
Vielen Dank für Deinen Artikel.
Jetzt verstehe ich erstmal die Zusammenhänge.
Das mit der Sozialversicherung wußte ich nämlich nicht.
Muß ich mich schon dort melden,wenn ich noch selbstständig bin?
Ich will in 3-4 Monaten aufhören.(Kündigungsfrist-Büro)
Wann sollte ich zum Arbeitsamt gehen?
Vielen Dank!
Tschüß Toke

Gern geschehen
Ich würde an Deiner Stelle umgehend einen Termin vereinbaren und mich beraten lassen. Auch wenn Du noch selbständig bist. Wenn Du erst in 3 Monaten hingehst, können Deine Zeiten schon abgelaufen sein. Da ich Deine genauen Zeiten nicht kenne, ist die Ferndiagnose ein bischen schwierig.
Der Sachbearbeiter kann Dir ausrechnen wann der Antrag sinnvoll ist. Auch wenn Du dann vieleicht noch Dein Büro hast und es bezahlen musst. Es wäre ja doof wenn Du dadurch die Ansprüche verlierst.
Noch ein kleiner Tip am Rande. Mach eine Frageliste und nimm sie mit, weil einem erst hinterher einfällt was man noch wissen wollte. Notier die Antworten, lass Dir Namen und Telefonnummer für evtl. Rückfragen geben. DAs AA hat eine Auskunftspflicht gilt auch für Beratung, da dies aber Zeitintensiv ist, wird das gerne vergessen.
Noch etwas, frag mal nach wie es mit der Ich AG für Dich aussieht. Ich kenn mich da zwar etwas aus, aber will auch nicht falsches sagen. Evtl. kannst Du das kombinieren. Also fragen!!!!
Und alles so schnell wie möglich !!!

viel Erfolg
schlafsuse

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