Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Was sagt Ihr zu diesem Arbeitszeugniss?

Letzte Nachricht: 3. Januar 2004 um 17:07
C
ceri_12436226
01.01.04 um 17:19

Was ist Eure Meinung dazu?

Frau X besitzt ein umfasendes, sehr gutes Fachwissen in Ihrem Bereich an der Rezeption und überzeugt mich und Ihre Kollegen immer wieder mit einfallsreichen Ideen und Ihrer Schöpferischen Art von der Qualität ihrer Arbeit.
Sie erledigt die ihr aufgetragenen Arbeiten flott,zuverlässig und in der ihr vorgegebenen Zeit.
Bzgl. der Arbeitsgüte und der Qualität ihrer Arbeit so kann man sagen, dass sie nur wenige Fehler macht und die Aufgaben selbständig und sehr gewissenhaft erledigt.
Auch in stressigen Situationen behält sie einen kühlen Kopf und bringt jede Situation mit ihrer professionellen , korrekten und kontaktfreudigen Art in den Griff.
Ihr Auftreten gegenüber Kollegen, mitgliedern und Vorgesetzten ist aufrichtig und offen und durch ihr hilfsbereites und aufgeschlossenes Verhalten ist sie überall gern gesehen und beliebt.

Danke für Eure Meinungen

LiebeGrüße
Peterle

Mehr lesen

I
ines_12848468
01.01.04 um 18:31

Hallo Peterle...
erstmal ein schönes neues Jahr.
Nun zu deinem Zeugnis, ich würde das so nicht anhemen. Es liest sich nämlich nicht wirklich positiv. Meiner meinung nach ist es viel zu "blumig" ausgeschmückt. Wenn man zwischen den Zeilen liest ist es eher negativ.

..... überzeugt mich und Ihre Kollegen immer wieder mit einfallsreichen Ideen und Ihrer Schöpferischen Art von der Qualität ihrer Arbeit.....<soso die braucht also einfallsreiche ideen um zu überzeugen.

... erledigt die ihr aufgetragenen Arbeiten flott,zuverlässig und in der ihr vorgegebenen Zeit< aber eben auch keine Sekunde früher....immer grad so am Limit.

...Bzgl. der Arbeitsgüte und der Qualität ihrer Arbeit so kann man sagen, dass sie nur wenige Fehler macht und die Aufgaben selbständig und sehr gewissenhaft erledigt<< soso kann man also mal sagen und wie kann sie ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen wenn es doch erwähnenswert ist das sie Fehler macht? Müssen ja schon massive Fehler gewesen sein das sie extra ins Zeugins geschrieben werden müssen.

.....kontaktfreudigen Art in den Griff. < hört sich so nach Betriebsluder an.

Hab mal irgendwo gelesen das Chefs gerne eben durch das was sie zwischen den Zeilen schreiben ausdrücken was sie wirklich meinen. Und wenn ich das Zeugnis welches du da gepostet hast würde ich es an deiner Stelle so nicht akzeptieren. Nich böse sein ich will dich echt nicht runtermachen....aber das liest sich einfach nur negativ.
Liebe Grüsse Blondes1





Gefällt mir

C
ceri_12436226
01.01.04 um 18:53
In Antwort auf ines_12848468

Hallo Peterle...
erstmal ein schönes neues Jahr.
Nun zu deinem Zeugnis, ich würde das so nicht anhemen. Es liest sich nämlich nicht wirklich positiv. Meiner meinung nach ist es viel zu "blumig" ausgeschmückt. Wenn man zwischen den Zeilen liest ist es eher negativ.

..... überzeugt mich und Ihre Kollegen immer wieder mit einfallsreichen Ideen und Ihrer Schöpferischen Art von der Qualität ihrer Arbeit.....<soso die braucht also einfallsreiche ideen um zu überzeugen.

... erledigt die ihr aufgetragenen Arbeiten flott,zuverlässig und in der ihr vorgegebenen Zeit< aber eben auch keine Sekunde früher....immer grad so am Limit.

...Bzgl. der Arbeitsgüte und der Qualität ihrer Arbeit so kann man sagen, dass sie nur wenige Fehler macht und die Aufgaben selbständig und sehr gewissenhaft erledigt<< soso kann man also mal sagen und wie kann sie ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen wenn es doch erwähnenswert ist das sie Fehler macht? Müssen ja schon massive Fehler gewesen sein das sie extra ins Zeugins geschrieben werden müssen.

.....kontaktfreudigen Art in den Griff. < hört sich so nach Betriebsluder an.

Hab mal irgendwo gelesen das Chefs gerne eben durch das was sie zwischen den Zeilen schreiben ausdrücken was sie wirklich meinen. Und wenn ich das Zeugnis welches du da gepostet hast würde ich es an deiner Stelle so nicht akzeptieren. Nich böse sein ich will dich echt nicht runtermachen....aber das liest sich einfach nur negativ.
Liebe Grüsse Blondes1





Zum glück nicht meins...
aber das meiner Freundin und genau das gleiche habe ich auch gedacht, und das hat sie nicht verdient

Ps: Ein schönes Neues Jahr auch Dir

Liebe Grüße
Peterle

Gefällt mir

A
an0N_1193330999z
01.01.04 um 21:54

Hab was...
im Netz gefunden
Hoffe Du kannst es noch brauchen
*******************************
Arbeitszeugnis: Welche Formulierung eine gute Leistung bescheinigt

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es häufig Streit darüber, ob die Formulierungen zur Leistungsbeurteilung nach der Zeugnissprache das widerspiegeln, was sie bedeuten sollen. Mit einem solchen Fall hatte sich kürzlich das Bundesarbeitsgericht zu befassen:



Ein Arbeitgeber hatte einem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er insgesamt alle Aufgaben zu seiner vollen Zufriedenheit ausgeführt habe. Mit dieser Bewertung war der Arbeitnehmer nicht einverstanden. Denn diese Formulierung attestiere ihm seiner Meinung nach nur eine durchschnittliche Gesamtleistung.

Seiner Auffassung nach habe er aber eine gute Gesamtbeurteilung verdient. Daher ging er vor Gericht. Sein Ziel war eine Zeugnisberichtigung dahingehend, dass er stets zur vollen Zufriedenheit gearbeitet habe.

Vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt hatte der Arbeitnehmer zunächst keinen Erfolg (LAG Frankfurt, 14. 10. 2002, 16 Sa 824/02, juris); es wies die Klage ab: Die vom Arbeitgeber verwendete Formulierung lasse eine nicht zu beanstandende, bereits mehr als befriedigend zu bewertende Gesamtleistung erkennen. Denn die Formulierung volle Zufriedenheit stehe bereits für eine sich aus dem Durchschnitt heraushebende Arbeitsleistung.

Damit gab sich der Arbeitnehmer nicht zufrieden und zog weiter vor das Bundesarbeitsgericht, das den Sachverhalt auch tatsächlich anders als die Vorinstanz beurteilte:

Der Arbeitgeber habe nach den Formulierungsgepflogenheiten im Arbeitsrecht mit der Formulierung zur vollen Zufriedenheit lediglich eine durchschnittliche Gesamtleistung bescheinigt. Das Charakteristikum einer guten Leistung weise nur die Formulierung stets zur vollen Zufriedenheit auf.

Ob die Leistung des Mitarbeiters tatsächlich als gut zu beurteilen war, konnte das BAG jedoch nicht beurteilen. Es verwies den Rechtsstreit deshalb zur näheren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht zurück.

Das bedeutet für Sie: Wie Sie als Arbeitgeber ein Zeugnis im Einzelnen formulieren, ist grundsätzlich Ihre Sache. Das BAG hat aber verdeutlicht, dass Sie sich an den allgemein üblichen Sprachgebrauch bei Zeugnissen die Zeugnissprache halten müssen.
**************************************************-**********************
Nächsten Beitrag beachten,da kommt noch was

Gefällt mir

Anzeige
A
an0N_1193330999z
01.01.04 um 21:58

Zweite Seite
Arbeitszeugnisse richtig lesen

Sie treten einen neuen Job an und verlassen Ihre alte Firma. Sie feiern Ihren Ausstand und während die Stimmung steigt, lobt Sie Ihr alter Chef unaufhörlich. Er stellt Ihnen vor den Kollegen ein sehr gutes Zeugnis aus. Aber Vorsicht: Für Ihre weitere Karriere ist das schriftliche Arbeitszeugnis entscheidend. Das ist jedoch nicht immer so einfach zu interpretieren, wie eine Lobrede auf der Betriebsfeier.


Sprachcode

Für Arbeitszeugnisse hat sich ein Sprachcode entwickelt. Denn laut Rechtsprechung müssen Zeugnisse der Wahrheit entsprechen, vom Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein, und sie dürfen die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nicht unnötig beeinträchtigen. Dies macht eindeutig schlechte Bewertungen unmöglich. Arbeitszeugnisse klingen daher zunächst immer positiv. Personalverantwortliche und Vorgesetzte verstecken Kritik in scheinbar neutralen Formulierungen.
Hat beispielsweise ein Mitarbeiter seine Aufgaben schlecht erfüllt, wird er in seinem Arbeitszeugnis eine neutrale Formulierung wie "er hatte Gelegenheit, seine Aufgaben zu erfüllen" lesen. Kritik bringen Vorgesetzte außerdem zum Ausdruck, wenn Sie zwar Aufgaben auflisten, aber keine Bewertung vornehmen. Dies gilt insbesondere, wenn sie typische Formulierungen wie "zuverlässig", "loyal" oder "belastbar" und Steigerungsformen wie "sehr", "äußerst" oder "stets" weglassen.

Weitere Standardformulierungen und Ihre Bedeutungen:

Formulierung Bedeutung
Sein/Ihr Verhalten gegenüber den Mitarbeitern war stets einwandfrei. Er/Sie hatte Schwierigkeiten mit den Vorgesetzten.
Er/Sie hat seine Aufgaben ordnungsgemäß erledigt. Die Arbeitsergebnisse ließen oft auf sich warten.
Er/Sie ist tüchtig und weiß sich positiv darzustellen. Er/Sie ist ein Blender und Wichtigtuer.
Er/Sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen. Er/Sie konnte fehlendes Fachwissen immer geschickt überspielen.
Er/Sie verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein. Er/Sie war ein Faulenzer und hat die Arbeit immer geschickt weiterdelegiert.

Für Laien manchmal schwer interpretierbar sind Arbeitszeugnisse vor allem deswegen, weil viele Formulierungen nur im Zusammenhang zu verstehen sind. Den Ausdruck "ordnungsgemäß" kann beispielsweise ein Finanzbuchhalter als Kompliment auffassen, ein Grafiker sollte sich jedoch fragen, ob es ihm nicht an der nötigen Kreativität mangelt.


Eindeutige Gesamtbeurteilung

Es gibt jedoch eine Stelle in jedem Arbeitszeugnis, die immer eindeutig ist: die abschließende Gesamtbeurteilung. Dafür hat sich ein fester Code entwickelt:

Formulierung im Arbeitszeugnis Schulnote
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheit Gut
stets zu unserer Zufriedenheit befriedigend
zu unserer Zufriedenheit ausreichend
im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit mangelhaft
hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen ungenügend


Zeugnisaufbau

Prüfen Sie jedoch nicht nur die Bewertungen in Ihrem Arbeitszeugnis, sondern achten Sie auch darauf, dass Ihr Zeugnis alle notwendigen Bestandteile umfasst:
Jedes Zeugnis sollte eine Überschrift haben, aus der die Art des Zeugnisses hervorgeht ("Zwischenzeugnis", "Praktikumszeugnis", "Abschlusszeugnis", etc.). Danach folgt ein Einleitungssatz, in dem Ihr Chef Ihren Namen nennt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses festhält. Anschließend muss er Ihre Position und Ihre Kompetenzen in der Firma kurz beschreiben.

Darauf folgt die Beurteilung. Arbeitsweise und Arbeitsleistung werden bewertet und Erfolge beschrieben. Außerdem beurteilt Ihr Vorgesetzter Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden.

Im letzten Absatz sollte Ihr Vorgesetzter für die geleistete Arbeit danken und Ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen. Wenn Sie es wünschen, kann zum Schluss auch der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses genannt werden. Wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, findet sich hier üblicherweise eine Formulierung wie "Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch". Hat das Unternehmen Sie gekündigt, sollte der Kündigungsgrund nur erwähnt werden, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.


Weitere Informationen

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zeugnis in Ordnung ist, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, das Arbeitsamt, private Bewerbungsberater oder die Gewerkschaft. Im Internet finden Sie weitere Formulierungen und Hilfen unter:

www.arbeitszeugnis-info.de
*******************
So,hoffe damit kannst Du was anfangen
Gruß Tina


Gefällt mir

C
ceri_12436226
02.01.04 um 11:06
In Antwort auf an0N_1193330999z

Zweite Seite
Arbeitszeugnisse richtig lesen

Sie treten einen neuen Job an und verlassen Ihre alte Firma. Sie feiern Ihren Ausstand und während die Stimmung steigt, lobt Sie Ihr alter Chef unaufhörlich. Er stellt Ihnen vor den Kollegen ein sehr gutes Zeugnis aus. Aber Vorsicht: Für Ihre weitere Karriere ist das schriftliche Arbeitszeugnis entscheidend. Das ist jedoch nicht immer so einfach zu interpretieren, wie eine Lobrede auf der Betriebsfeier.


Sprachcode

Für Arbeitszeugnisse hat sich ein Sprachcode entwickelt. Denn laut Rechtsprechung müssen Zeugnisse der Wahrheit entsprechen, vom Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein, und sie dürfen die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nicht unnötig beeinträchtigen. Dies macht eindeutig schlechte Bewertungen unmöglich. Arbeitszeugnisse klingen daher zunächst immer positiv. Personalverantwortliche und Vorgesetzte verstecken Kritik in scheinbar neutralen Formulierungen.
Hat beispielsweise ein Mitarbeiter seine Aufgaben schlecht erfüllt, wird er in seinem Arbeitszeugnis eine neutrale Formulierung wie "er hatte Gelegenheit, seine Aufgaben zu erfüllen" lesen. Kritik bringen Vorgesetzte außerdem zum Ausdruck, wenn Sie zwar Aufgaben auflisten, aber keine Bewertung vornehmen. Dies gilt insbesondere, wenn sie typische Formulierungen wie "zuverlässig", "loyal" oder "belastbar" und Steigerungsformen wie "sehr", "äußerst" oder "stets" weglassen.

Weitere Standardformulierungen und Ihre Bedeutungen:

Formulierung Bedeutung
Sein/Ihr Verhalten gegenüber den Mitarbeitern war stets einwandfrei. Er/Sie hatte Schwierigkeiten mit den Vorgesetzten.
Er/Sie hat seine Aufgaben ordnungsgemäß erledigt. Die Arbeitsergebnisse ließen oft auf sich warten.
Er/Sie ist tüchtig und weiß sich positiv darzustellen. Er/Sie ist ein Blender und Wichtigtuer.
Er/Sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen. Er/Sie konnte fehlendes Fachwissen immer geschickt überspielen.
Er/Sie verstand es, die Aufgaben mit Erfolg zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein. Er/Sie war ein Faulenzer und hat die Arbeit immer geschickt weiterdelegiert.

Für Laien manchmal schwer interpretierbar sind Arbeitszeugnisse vor allem deswegen, weil viele Formulierungen nur im Zusammenhang zu verstehen sind. Den Ausdruck "ordnungsgemäß" kann beispielsweise ein Finanzbuchhalter als Kompliment auffassen, ein Grafiker sollte sich jedoch fragen, ob es ihm nicht an der nötigen Kreativität mangelt.


Eindeutige Gesamtbeurteilung

Es gibt jedoch eine Stelle in jedem Arbeitszeugnis, die immer eindeutig ist: die abschließende Gesamtbeurteilung. Dafür hat sich ein fester Code entwickelt:

Formulierung im Arbeitszeugnis Schulnote
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit sehr gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheit Gut
stets zu unserer Zufriedenheit befriedigend
zu unserer Zufriedenheit ausreichend
im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit mangelhaft
hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen ungenügend


Zeugnisaufbau

Prüfen Sie jedoch nicht nur die Bewertungen in Ihrem Arbeitszeugnis, sondern achten Sie auch darauf, dass Ihr Zeugnis alle notwendigen Bestandteile umfasst:
Jedes Zeugnis sollte eine Überschrift haben, aus der die Art des Zeugnisses hervorgeht ("Zwischenzeugnis", "Praktikumszeugnis", "Abschlusszeugnis", etc.). Danach folgt ein Einleitungssatz, in dem Ihr Chef Ihren Namen nennt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses festhält. Anschließend muss er Ihre Position und Ihre Kompetenzen in der Firma kurz beschreiben.

Darauf folgt die Beurteilung. Arbeitsweise und Arbeitsleistung werden bewertet und Erfolge beschrieben. Außerdem beurteilt Ihr Vorgesetzter Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden.

Im letzten Absatz sollte Ihr Vorgesetzter für die geleistete Arbeit danken und Ihnen alles Gute für die Zukunft wünschen. Wenn Sie es wünschen, kann zum Schluss auch der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses genannt werden. Wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, findet sich hier üblicherweise eine Formulierung wie "Er/Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch". Hat das Unternehmen Sie gekündigt, sollte der Kündigungsgrund nur erwähnt werden, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.


Weitere Informationen

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Zeugnis in Ordnung ist, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, das Arbeitsamt, private Bewerbungsberater oder die Gewerkschaft. Im Internet finden Sie weitere Formulierungen und Hilfen unter:

www.arbeitszeugnis-info.de
*******************
So,hoffe damit kannst Du was anfangen
Gruß Tina


Wow...Dankeschön Tina
Das finde ich ja klasse...damit kann man schon eine ganze Menge anfangen.

Liebe Grüße
Peterle

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

E
eryn_12735428
02.01.04 um 23:14

Hmm...
...ok ich geh noch zur schule, hab also keine ahnung... aber dafür ne frage: wenn das zeugnis so schlecht ist (was ich echt nicht gedacht hätte)... warum zum teufel können die das dann nicht auch einfach so schreiben?? immer dieses drumherum gerede... sorry aber ich kann sowas irgednwie nciht ab...

grüße, sunseeker

Gefällt mir

Anzeige
R
rebeka_12707654
03.01.04 um 12:32
In Antwort auf eryn_12735428

Hmm...
...ok ich geh noch zur schule, hab also keine ahnung... aber dafür ne frage: wenn das zeugnis so schlecht ist (was ich echt nicht gedacht hätte)... warum zum teufel können die das dann nicht auch einfach so schreiben?? immer dieses drumherum gerede... sorry aber ich kann sowas irgednwie nciht ab...

grüße, sunseeker

Das..
...soll ein "toller" "Code" sein der ArbeitGEBER untereinander.
Damit der "dumme" Arbeitnehmer gar nicht merkt, was über ihn geschrieben steht, glücklich ist und der nächste Arbeitgeber, bei dem die Bewerbung eingeht aber gleich weiß was SAche ist.
Dumm nur, dass sehr viele Arbeitgeber keinen blassen Dunst haben und oft unabsichtlich grottenschlechte ZEugnisse ausstellen, oder aber, am Ende einfach in die verschiedensten und total anders interpretiert als geplant wird.
Also im Grunde hast Du Recht, nur eine Menge Potential Käse zu fabrizieren.
Außerdem gibt es ja doch ungewünschte Diskussionen, da die "dummen" Arbeitnehmer inzwischen eben doch auch wissen was Sache ist und sich auch dagegen wehren, von dem her wäre es eigentlich wirklich besser "Echtes" hinzuschreiben.

Und zu der Eingangsfrage: Auch ich muss leider sagen, dass ich das Zeugnis für sehr schlecht halte, keinerlei Steigerungen und wenn sogar auf Fehler (auch wenn "nicht" begangen) hingewiesen wird oioioi...

Und der Satz mit dem ideenreichtum und schöpferischen Art: SIe hat mehr geredet und Blödsinn gemacht mit den Kollegen als gearbeitet und Arbeit schöpferisch erledigen ist nicht erledigen, alles andere, aber nicht das was sie machen sollte.

"So kann man sagen" wenn es denn der Wahrheit entspräche...

Zu kontaktfreudig und offen wurde ja auch schon einiges gesagt.

Ist diese Zeugnissgeschichte eigentlich noch weitergegangen, also hat Deine Freundin mal nachgefragt ?

Grüße

Rickyice

Gefällt mir

C
ceri_12436226
03.01.04 um 13:58

Das unverständliche ist...
das Sie mit allen gut klar kam, keine Beschwerde,Lob...ich war bestürzt als ich das las und sie auch...
Dagegen ein anderes Zeugniss von Ihr:

Frau X geb. am.xxxxxxxx, war in der Zeit vom xxx bis zum xxxxx

bei Uns der xxxxxxxxx, als Bürokraft in einer befristeten Teilzeit beschäftigung angestellt.

Im Rahmen einer Neuanschaffung bzw. Einrichtung eines neuen Waren Wirtschaftsprogrammes, hatte Sie vielfältige Eingabetätigkeiten durchzuführen.

Diese Beschäftigung war vereinbart, für die Zeit, bis alle Daten eingegeben sind.

Frau x hat außerdem bei Bedarf flexibel viele andere Tätigkeiten übernommen, z.B. Telefonische Bestellannahme und Mithilfe in anderen administrativen Bereichen.

Wir haben Frau x als nette und beliebte Mitarbeiterin kennengelernt.

Die übertragenden Arbeiten wurden von Ihr zu unser vollsten Zufriedenheit erledigt bzw. durchgeführt.

Wir wünschen Frau x für die weiter Zukunft alles Gute.


Ich denke der Typ vom anderen Zeugniss hatte keine Ahnung was er da schrieb.
Anders kann ich es mir nicht erklären.

LG
Peterle

Gefällt mir

Anzeige
L
lilo_12313314
03.01.04 um 17:07

Beswchwerde
Entweder zum Betriebsrat gehen oder zum Arbeitsgericht.
So würde ich das nie akzeptieren und sie bekommt garantiert Recht, e Chef muß es ändern, keine Sorge
Grüße

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige