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Forum / Gesellschaft & Leben

Was ist ein Wettbewerbsverbot und was heißt i.V.m. ??

Letzte Nachricht: 9. Juli 2003 um 23:19
W
winnie_12164884
09.07.03 um 22:31

Hallo, kann mir dabei jemand weiterhelfen?
i.V.m. so zum Beispiel: 611 BGB i.V.m. Arbeitsvertrag

Ratlose Grüße von peas

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C
circe_12180145
09.07.03 um 22:59

611 BGB
...ist der Dienstvertrag, gehts um den?

i.V.m. = in Verbindung mit

i.V.m. Arbeitsvertrag würde ich das Wettbewerbsverbot darin sehen, dass Du als Angestellter eines Unternehmens nicht an einem anderen Unternehmen z.B. der selben Branche beteiligt sein darfst und auch nicht wettbewerbsschädigend in Bezug auf Deinen Arbeitgeber tätig sein darfst. Solche Klauseln stehen eigentlich in jedem Arbeitsvertrag.

Weiß aber nicht genau, was Du jetzt genau wissen wolltest.

Grüße Lilly

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W
winnie_12164884
09.07.03 um 23:07
In Antwort auf circe_12180145

611 BGB
...ist der Dienstvertrag, gehts um den?

i.V.m. = in Verbindung mit

i.V.m. Arbeitsvertrag würde ich das Wettbewerbsverbot darin sehen, dass Du als Angestellter eines Unternehmens nicht an einem anderen Unternehmen z.B. der selben Branche beteiligt sein darfst und auch nicht wettbewerbsschädigend in Bezug auf Deinen Arbeitgeber tätig sein darfst. Solche Klauseln stehen eigentlich in jedem Arbeitsvertrag.

Weiß aber nicht genau, was Du jetzt genau wissen wolltest.

Grüße Lilly

Danke
Hallo Lilly,

ich konnte mit dem Kürzel i.V.m. wirklich gar nichts anfangen ... und war mir auch unsicher, was genau man unter einem Wettbewerbsverbot versteht. Steht beides in keinem Zusammenhang; hab mir die Begriffe beim Lesen rausgeschrieben und hab hier nichts zum Nachlesen!
Danke nochmal und eine schöne Nacht!
LG von peas

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Cosmicgirl
Cosmicgirl
09.07.03 um 23:19
In Antwort auf winnie_12164884

Danke
Hallo Lilly,

ich konnte mit dem Kürzel i.V.m. wirklich gar nichts anfangen ... und war mir auch unsicher, was genau man unter einem Wettbewerbsverbot versteht. Steht beides in keinem Zusammenhang; hab mir die Begriffe beim Lesen rausgeschrieben und hab hier nichts zum Nachlesen!
Danke nochmal und eine schöne Nacht!
LG von peas

Hi Peas,
was i.v.m heisst hat lilly ja schon beantwortet.

noch kurz was zum wettbewerbsverbot:
viele arbeitsverträge enthalten keine regelungen darüber was passiert, wenn der arbeitnehmer in seiner freizeit dem unternehmen konkurrenz macht.
aber auch ohne ausdrückliche regelung gilt das verbot, im verhältnis zum arbeitgeber wettbewerb zu betreiben und dies gilt immer bis zum tatsächlichen ende des arbeitsverhältnisses.

nur das nachvertragliche wettbewerbsverbot muss ausdrücklich vereinbart werden.

liebe grüsse
cosmic.

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