In Antwort auf winnie_12164884
Danke
Hallo Lilly,
ich konnte mit dem Kürzel i.V.m. wirklich gar nichts anfangen ... und war mir auch unsicher, was genau man unter einem Wettbewerbsverbot versteht. Steht beides in keinem Zusammenhang; hab mir die Begriffe beim Lesen rausgeschrieben und hab hier nichts zum Nachlesen!
Danke nochmal
und eine schöne Nacht!
LG von peas
Hi Peas,
was i.v.m heisst hat lilly ja schon beantwortet.
noch kurz was zum wettbewerbsverbot:
viele arbeitsverträge enthalten keine regelungen darüber was passiert, wenn der arbeitnehmer in seiner freizeit dem unternehmen konkurrenz macht.
aber auch ohne ausdrückliche regelung gilt das verbot, im verhältnis zum arbeitgeber wettbewerb zu betreiben und dies gilt immer bis zum tatsächlichen ende des arbeitsverhältnisses.
nur das nachvertragliche wettbewerbsverbot muss ausdrücklich vereinbart werden.
liebe grüsse
cosmic.
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