Hallo,
möchte mal eine allgemeine Frage zum Thema "Befugnisse der Polizei" stellen, weil ich mich gestern Nacht tierisch aufgeregt habe.
Ich weiss zwar nicht, ob das hier die richtige Rubrik dafür ist aber für irgendeine musste ich mich entscheiden.
Und zwar:
Bin ich weiblich und 17 und war gestern in der Disco. Um kurz nach Mitternacht wurde ich dann wie üblich von der Security rausgeworfen (Jugendschutzgesetz) und war noch mit einem Freund im Mc Donalds.
Besagter Freund wollte mich dann nachhause fahren (etwa 18 Kilometer). Irgendwann hielt uns dann ein ziviles Polizeiauto an. Zunächst musste der Kumpel von mir seine Papiere zeigen (übliches Programm halt) und dann gings los.
Aus dem Auto aussteigen, ich musste ebenfalls meinen Personalausweis zeigen und dann wurden wir durchsucht nach irgendwas. Ich hatte mal gehört das ich mich als Frau nur von einer weiblichen Person durchsuchen lassen muss, wenn überhaupt. Meine Proteste in dieser Angelegenheit waren vergeblich, ich musste mich von dem Kerl (der nur ein paar Jahre älter war als ich) ausführlich begrapschen lassen.
Danach wurde auch noch das Auto durchsucht. Auf die nochmalige Nachfrage meines Kumpels wurde uns wörtlich gesagt es würde sich um eine "allgemeine Verkehrs u.- Personenkontrolle" handeln.
Am nächsten Tag erzählte ich meinem Vater davon und der will sich jetzt bei unserer zuständigen Polizeiwache beschweren.
Hat zufällig jemand nen Plan in wieweit das Verhalten von denen richtig war, oder stimmt meine Meinung das ich mich von keinem männlichen Polizisten gegen meinen Willen durchsuchen lassen muss (sofern nicht grad ein dringender Terrorverdacht vorliegt) ?
Laura