Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Visum-(spflicht) für Jugoslawien

Letzte Nachricht: 7. Juli 2005 um 11:16
A
an0N_1207955899z
06.07.05 um 15:44

Hallo an Alle,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich plane eine Reise mit dem Bus nach Jugoslawien. Auf der HP des Busveranstalters habe ich etwas über Visumspflicht gelesen. Die Fahrt geht über Ungarn und jetzt weiß ich nicht, wie das ist. Der Reiseveranstalter hat mich ans Konsulat verwiesen.

Ich habe einen jugoslawischen Pass und brauche ich jetzt ein Durchreisevisum in Ungarn oder nicht ?

Meine Schwester hat einen deutschen Pass, braucht in Ungarn keinen... (oder doch auch?), aber wie ist es in Jugoslawien ?

Habe heute zwar schon mit dem ungarischen Konsulat telefoniert, aber irgendwie habe ich diese Infos nicht richtig verstanden.

Kann mir jemand vielleicht das richtig erklären ?

Wäre sehr dankbar !

Viele Grüße

Herbstmond

Mehr lesen

A
an0N_1207955899z
06.07.05 um 15:48

Sorry...
natürlich meinte ich REST-jugoslawien...

Genauer muss ich nach Serbien.

Weißt du was da " verlangt" wird ?

Grüße

Herbstmond

Gefällt mir

L
leta_12706627
06.07.05 um 17:26

Liest du mal hier...
Für die Einreise nach Serbien&Montenegro:
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder und die Schweiz;
b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Britische Überseegebiete, Chile, Costa Rica, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Mexiko (bis zu 6 Monate Aufenthalt), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien und USA;
(c) Belarus und Bulgarien für bis zu 30 Tage Aufenthalt.
Anmerkung: (a) Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein Einreisevisum erforderlich. (b) Die Einreise in die Republik Montenegro ist unabhängig von Aufenthaltszweck oder -dauer visumsfrei möglich. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Erfolgt nach einer (visumsfreien) Einreise über Montenegro die Weiterreise bzw. Ausreise über Serbien, sollte der Gesamtaufenthalt in beiden Teilrepubliken nicht länger als 3 Monate dauern, da ansonsten aus serbischer Sicht ein visumspflichtiger Aufenthalt vorliegt. (c) Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien hingegen nur möglich, wenn vorher auch die Einreise über Serbien oder Montenegro erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt.
Reisepass: Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes (bei Visumfreiheit 3 Monate) gültig sein.

Ungarn dürfte eh kein Problem sein=EU-Mitglied!

LG Phyllis

Gefällt mir

A
an0N_1207955899z
06.07.05 um 17:52
In Antwort auf leta_12706627

Liest du mal hier...
Für die Einreise nach Serbien&Montenegro:
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, die übrigen EU-Länder und die Schweiz;
b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Britische Überseegebiete, Chile, Costa Rica, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Kuba, Liechtenstein, Mexiko (bis zu 6 Monate Aufenthalt), Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Seychellen, Singapur, Tunesien und USA;
(c) Belarus und Bulgarien für bis zu 30 Tage Aufenthalt.
Anmerkung: (a) Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist weiterhin ein Einreisevisum erforderlich. (b) Die Einreise in die Republik Montenegro ist unabhängig von Aufenthaltszweck oder -dauer visumsfrei möglich. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Erfolgt nach einer (visumsfreien) Einreise über Montenegro die Weiterreise bzw. Ausreise über Serbien, sollte der Gesamtaufenthalt in beiden Teilrepubliken nicht länger als 3 Monate dauern, da ansonsten aus serbischer Sicht ein visumspflichtiger Aufenthalt vorliegt. (c) Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien hingegen nur möglich, wenn vorher auch die Einreise über Serbien oder Montenegro erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt.
Reisepass: Allgemein erforderlich, muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthaltes (bei Visumfreiheit 3 Monate) gültig sein.

Ungarn dürfte eh kein Problem sein=EU-Mitglied!

LG Phyllis

Vielen lieben Dank !
für deine Mühe

Viele Grüße

Herbstmond

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
L
leta_12706627
07.07.05 um 7:47
In Antwort auf an0N_1207955899z

Vielen lieben Dank !
für deine Mühe

Viele Grüße

Herbstmond

Da nich für...
n bißchen gegooglet und kopiert.
Nicht der Rede wert...
Phyllis

Gefällt mir

A
an0N_1191098299z
07.07.05 um 11:16
In Antwort auf an0N_1207955899z

Sorry...
natürlich meinte ich REST-jugoslawien...

Genauer muss ich nach Serbien.

Weißt du was da " verlangt" wird ?

Grüße

Herbstmond

Na dann
srecam put ...

Gefällt mir

Anzeige