Vermieterproblem, wer kann mir helfen?
Hallo
Hoffe es interressiert sich jemand für meinen Beitrag und kann mir Rat geben.
Die Sache ist so. Seit sieben Jahren wohnen wir in unserer Mietwohnung. Es gab noch nie Probleme hier. Eigentlich auch nicht mit unserem Vermieter. Wir waren zwei Parteien hier im Haus und haben uns immer super verstanden. Jetzt ziehen die über uns aus und neue ein. Das eigentliche Problem ist, dass wir ein Auto abmelden mussten und es noch auf dem Grundstück steht. Wir bekamen einen ziemlich doofen Brief, worin stand, dass wir unseren "Schrottplatz" entfernen lassen sollten. Darf er einem das verbieten einen unangemeldetes Auto auf dem Hof stehen zu haben? Außerdem will er jetzt selbst jemanden rufen, der das Auto abholt.
Außerdem gibt es jedes Jahr das Problem mit unserem Garten. Im Mietvertrag wurde nicht vereinbart, dass wir den Garten zu machen hätten. Wir mähen den riesen Rasen, kehren den riesen Hof und wenn mal zu spät Unkraut gezupft ist, mault er ständig rum. Wir verbringen schon Stunden mit der Grundstückspflege. Ich muss auch sagen ich war noch nie so ein Gartenfreak. Hab nicht so viel Ahnung, kaum Geräte, stochere jedes Jahr mit Messern da rum. Außerdem ist der Garten so undankbar. Einmal im Jahr blüht was und der Rest vom Jahr sieht der Garten aus wie ... Säcke von Rindenmulch haben wir besorgt usw. Ist das unsere Pflicht??????? Unsere Aufgabe den Garten in Schuss zu halten????????
Außerdem geht er, wenn wir nicht da sind in unsere Garage, in unseren Keller und manchmal in unsere Wohnung. In unsere Wohnung ist klar, dass er das nicht darf ohne Erlaubnis, aber so ins Haus????????? Wie sind da denn die Bestimmungen. Genau genommen muss er sich doch vorher anmelden, oder?????
Mein Mann ist handwerklich sehr begabt, er ist sozusagen Hausmeister vom Haus hier. Repariert, legt Fliesen usw. Müssen wir das???????????
Hoffe mir kann jemand Auskunft geben. Ich möchte kein Streit mit ihm. Seh ja auch ein, dass wir alles sauber halten und so, aber ich würde einfach mal gerne Kontra geben. Fühl mich manchmal ein wenig verarscht!
Danke schon jetzt für Antworten. Hoffe es schreibt jemand. Wäre nett.
LG, eifelsternchen
Mehr lesen
Hallo Eifelsternchen,
Also, absoluter Fachmann bin ich da nicht, aber in ein paar Punkten kann ich Dir Tips geben.
Mit dem unangemeldeten Auto kommt es auf den Mietvertrag an. Auf einem privaten Grundstück dafst Du es abstellen. Wenn ihr laut Mietvertrag den Hof nützen dürft und das Abstellen von nichtangemeldeten Autos nicht untersagt ist (wie bei uns zum Beispiel), dann solltet ihr vielleicht nochmal mit dem Vermieter reden und bei weiteren Problemen mal mit einem Anwalt reden, es kann abver auch sein, dass er es im nachinein verbieten kann . Einfach entfernen lassen darf er es aber nicht, es ist Euer Eigentum.
Da Gartenpflege im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, müsst ihr Euch genaugenommen nicht darum kümmern. Allerdings könnte er auch einen Gärtner beauftragen und Ihr müsst die Kosten über die Nebenkostenabrechnung übernehmen, egal ob ihr den Garten nützen dürft oder nicht. Allerdings könntet Ihr ihm mal die Zeit in Rewchnung stellen, die ihr aufwendet und die Kosten für Rindenmulch sind bestimmt auch nicht ohne. Einen Versuch wäre es wert .
Die Gemeinschaftsräume darf er jederzeit betreten, Eure nur für Euch gemieteten Räume (Wohnung, Keller und Garage) aber nur im äußersten Notfall wie Brand oder Wasserrohrbruch.
Mit den Hausmeistertätigkeiten weiß ich nicht genau Bescheid. Klar, Ihr müsst die Wohnung vertragsgemäß renovieren, aber kaputte Sanitäranlagen und Elektrogeschickhten muss im Normalfall der Vermieter fachgerecht reparieren (lassen). Falls Ihr es selber richtet, müsst ihr das den Vermiter zuvor absegnen lassen und dabei gleich klarstellen, dass er auf jeden Fall die Materialkosten tragen muß.
Ihr müsst halt reparieren, was Ihr selber kaputt gemacht habt, aber was an der Mietsache kaputtgeht, weil es ganz normal genutzt wird, ist normale Abnutzung und muß eigentlich vom Vermieter erledigt werden. Sogar das Fliesenanbohren ist ok und führt nicht automatisch dazu, dass beim Auszug das Bad neu gefliest werden muß, solange Ihr die Badwand nicht in einen Schweizer Käse verwandelt.
An Eurer Stelle würde ich mich auch verarscht fühlen und dem Vermieter das auch mal ganz deutlich sagen. Wenn Ihr Euch schon um Hof und Garten kümmert, kann er als Gegenleistung ja wenigstens Eueren "Schrotthaufen" stehen lassen. Und Eure privaten Räume sind für ihn absolut tabu, ansonsten fällt es unter "Hausfriedensbruch".
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
LG Igelbaby
Gefällt mir
Mieterverein
Der Mieterverein hat mir bei der Rückzahlung der Kaution durch meinen damaligen Vermieter sehr geholfen. Hat mir einige hundert Euro erspart. Kann ich also nur empfehlen.
lg
kratzamkopp
Gefällt mir
Hallo Eifelsternchen
vielleicht kann dir ja auch die Verbraucherzentrale helfen?!
Lg
Gefällt mir
Mieterverein
Der Mieterverein hat mir bei der Rückzahlung der Kaution durch meinen damaligen Vermieter sehr geholfen. Hat mir einige hundert Euro erspart. Kann ich also nur empfehlen.
lg
kratzamkopp
Kann ich...
...ebenfalls nur empfehlen. beim DMB kostet der Jahrebeitrag inkl. Rechtsschutzversicherung ca. 60.
Ansonsten nur kurz: wie oben bereits festgestellt wurde verwirklicht er - indem er in mitvermietete Kellerräume, Dachböden (und Wohnungen natürlich sowieso) - den Tatbestand des Hausfriedensbruches. Das solltet ihr ihm vielleicht mal klarmachen...
Gruss, Tia
Gefällt mir
Kannst du deine Antwort nicht finden?
Hallo Eifelsternchen,
Also, absoluter Fachmann bin ich da nicht, aber in ein paar Punkten kann ich Dir Tips geben.
Mit dem unangemeldeten Auto kommt es auf den Mietvertrag an. Auf einem privaten Grundstück dafst Du es abstellen. Wenn ihr laut Mietvertrag den Hof nützen dürft und das Abstellen von nichtangemeldeten Autos nicht untersagt ist (wie bei uns zum Beispiel), dann solltet ihr vielleicht nochmal mit dem Vermieter reden und bei weiteren Problemen mal mit einem Anwalt reden, es kann abver auch sein, dass er es im nachinein verbieten kann . Einfach entfernen lassen darf er es aber nicht, es ist Euer Eigentum.
Da Gartenpflege im Mietvertrag nicht vereinbart wurde, müsst ihr Euch genaugenommen nicht darum kümmern. Allerdings könnte er auch einen Gärtner beauftragen und Ihr müsst die Kosten über die Nebenkostenabrechnung übernehmen, egal ob ihr den Garten nützen dürft oder nicht. Allerdings könntet Ihr ihm mal die Zeit in Rewchnung stellen, die ihr aufwendet und die Kosten für Rindenmulch sind bestimmt auch nicht ohne. Einen Versuch wäre es wert .
Die Gemeinschaftsräume darf er jederzeit betreten, Eure nur für Euch gemieteten Räume (Wohnung, Keller und Garage) aber nur im äußersten Notfall wie Brand oder Wasserrohrbruch.
Mit den Hausmeistertätigkeiten weiß ich nicht genau Bescheid. Klar, Ihr müsst die Wohnung vertragsgemäß renovieren, aber kaputte Sanitäranlagen und Elektrogeschickhten muss im Normalfall der Vermieter fachgerecht reparieren (lassen). Falls Ihr es selber richtet, müsst ihr das den Vermiter zuvor absegnen lassen und dabei gleich klarstellen, dass er auf jeden Fall die Materialkosten tragen muß.
Ihr müsst halt reparieren, was Ihr selber kaputt gemacht habt, aber was an der Mietsache kaputtgeht, weil es ganz normal genutzt wird, ist normale Abnutzung und muß eigentlich vom Vermieter erledigt werden. Sogar das Fliesenanbohren ist ok und führt nicht automatisch dazu, dass beim Auszug das Bad neu gefliest werden muß, solange Ihr die Badwand nicht in einen Schweizer Käse verwandelt.
An Eurer Stelle würde ich mich auch verarscht fühlen und dem Vermieter das auch mal ganz deutlich sagen. Wenn Ihr Euch schon um Hof und Garten kümmert, kann er als Gegenleistung ja wenigstens Eueren "Schrotthaufen" stehen lassen. Und Eure privaten Räume sind für ihn absolut tabu, ansonsten fällt es unter "Hausfriedensbruch".
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
LG Igelbaby
Danke...
... für Deine Mail. Im Prinzip bleibt ja dann alles beim alten. Wir müssen den Garten machen, ansonsten kann er es durch Nebenkosten in Rechnung stellen. Rindenmulch gillt ja blos zu unserer eigenen Entlastung, also kein Rindenmulch, wieder mehr Arbeit oder mehr Geld!
Mit dem Hof kehren ist es ihm ja nicht getan. Zwischen den Steinen wächst Moos und so. Das stört ihn. Bei diesem Grundstück wären wir ewig dran das weg zu machen. Giftiges Zeug zum drauf spritzen ist uns zu gefährlich weg. Kinder und Hund! Ehrlich, mich kotzt das gut an.
Und mit dem Auto, ist schon klar das wir selbst das auch vom Hof haben wollen, aber vielleicht wollen wir das verkaufen und bräuchten noch etwas Zeit. Und ein kleiner Bus steht da, den wir wieder anmelden wollen, wenn wir ihn brauchen. Ob das Ding jetzt angemeldet oder unangemeldet da steht. Wo macht das den Unterschied.
Ich könnte mich noch lange über ihn aufregen und noch einige Dinger erzählen. Z.B. erzählt er anderen hier im Dorf, wie dreckig wir wären!!! Klar steht bei zwei Kindern mal was rum, aber dreckig. Bin nur am aufräumen und am putzen, bin ein kleiner Putzteufel, andere beschweren sich über meinen Putzfimmel. Fühle mich ein wenig persönlich angegriffen.
Am besten ist es wir schauen uns langsam nach was eigenem um. Das wäre am Besten.
ok, Du hast mir trotz dem geholfen.
LG, eifelsternchen
Gefällt mir
Klasse Tress
Ich hab ja schon eine Weile mitgelesen aber deine Ansichten find ich absolut klasse. Besser kann man das garnicht ausdrücken.
Also, in die Wohnung nur mit Anmeldung keine Ausnahme( ausser es brennt).
Schloß wechseln ist zwar gut, aber ich befürchte der Verrmieter muß einen Schlüssel bekommen. Weis aber nicht.
Das mit dem Auto sollte klar sein. Das geht einfach nicht ausser natürlich in der Garage.
Der Blick auf den Mietvertrag zeigt auch welche Verpflichtungen ihr sonst noch habt. Den Garten, er scheint ja nicht Inhalt des Mietvertrages zu sein. Den kann er nicht einmal umlegen. Es seih denn es bestimmt die Ansicht des Hauses. Also Vorgarten.
Tress ich hab schon viel von dir gelesen. Immer ziemlich realistisch. Aber so schön auf der Palme hab ich dich noch nicht erlebt.
grrr, grrr, grrr auf den Vermieter.
LG
Teddy
Gefällt mir
Klasse Tress
Ich hab ja schon eine Weile mitgelesen aber deine Ansichten find ich absolut klasse. Besser kann man das garnicht ausdrücken.
Also, in die Wohnung nur mit Anmeldung keine Ausnahme( ausser es brennt).
Schloß wechseln ist zwar gut, aber ich befürchte der Verrmieter muß einen Schlüssel bekommen. Weis aber nicht.
Das mit dem Auto sollte klar sein. Das geht einfach nicht ausser natürlich in der Garage.
Der Blick auf den Mietvertrag zeigt auch welche Verpflichtungen ihr sonst noch habt. Den Garten, er scheint ja nicht Inhalt des Mietvertrages zu sein. Den kann er nicht einmal umlegen. Es seih denn es bestimmt die Ansicht des Hauses. Also Vorgarten.
Tress ich hab schon viel von dir gelesen. Immer ziemlich realistisch. Aber so schön auf der Palme hab ich dich noch nicht erlebt.
grrr, grrr, grrr auf den Vermieter.
LG
Teddy
Hallo Ihr Zwei,
Tress hat das so richtig schön drastisch formuliert
Aber, Teddy, der Vermieter muß keinen Schlüssel bekommen. Es muss nur sichergestellt sein, dass im Notfall (Wasserrohrbruch oder so) jemand die Wohnung öffnen kann. Aber das lässt sich auch mit einem versiegelten Umschlag mit Schlüssel drin erledigen, den man bei Nachbarn, Hausmeister oder sogar beim Vermieter selbst deponiert. Daran lässt sich dann kontrollieren, ob der Schlüssel verwendet wurde, ohne dass ein Grund vorlag, also nach jedem Wasserrohrbruch wieder neu versiegeln .
Liebe Grüße
Igelbaby
Gefällt mir