Hi,
seit dem 01.01.2002 gibt es ja neue Verjährungsfristen, ich hab mal im Web geschaut, aber das klingt alles völlig konfus.
Wer von Euch kann mir konkret sagen, wann eine Rechnung zwischen zwei Dienstleistern verjährt ist, wenn sie am 31.12.2001 geschrieben wurde (postalischer Zugang aber sicher erst Anfang 2002).
Sind es 2 Jahre? Also zum 31.12.2003, meiner Meinung nach.
Und wenn man die Rechnung anmahnt, muß das doch schriftlich geschehen, telefonisch reicht doch nicht, oder?
Folgender fall: Wir sollen eine Rechnung zahlen vom 31.12.2001 (Datum auf rechnung), am 23.12.2003 ruft mich die Buchhaltung an und mahnt das telefonsich an ( davor ist niemals etwas geschehen) ich habe garnicht reagieren können, habe darauf hingeweisen, daß sie uns im neuen jahr schriftlich was schicken müssen, ist ja schon ne Weile her, muß interng eprüft werden.
Haben die aber erst im April 2003 gemacht, mit dem Hinweis, daß das telefonat ja wohl ergebnislos war...dabei habe ich am telefonat garnix gesagt, wie auch, einen tag vor Weihnachten, keine Seele mehr im Haus.
Wir wollen nun erst mal wissen, ob denen die Verjährungsfrist davongelaufen ist...ansonsten zahlen wir natürlich.
Hat jemand konkrete Infos? Unser Steuerberater schaut zwar auch, aber ich hätte gerne noch eine zweite Meinung, danke!!