keysha_12285843Moin.
Garantie und Gewährleitung darf nicht verwechselt werden. Die Gewährleitung wird vom Gesetzgeber festgelegt und wurde seit dem 1.1.2003 von 6 auf 24 Monate verlängert. Eine darüberhinausgehende Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die durchaus in Grenzen kostenpflichtig (z.B. Transport, Reparaturpauschale) sein kann.
Dein Recht als Verbrauchre ist also immer 24 Monate gewährleistet, der Rest ist Service am Kunden vom Hersteller, aber nichts, worauf man pochen könnte, wenn der Hersteller es plötzlich anders macht.
Zur Beweislast: Rechtlich ist der Händler in der Beweisschuld, wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt an der Ware auftritt, danach geht sie auf den Käufer über.
Für weitere Infos schaustu auf Seiten der Verbraucherzentralen im Netz.