Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Urlaub - absagen

Letzte Nachricht: 25. August 2003 um 10:17
A
an0N_1188892699z
21.08.03 um 14:32

hallo

brauche dringend rat.
kann meinen gebuchten urlaub in 5 1/2 wochen aus beruflichen gründen nicht antreten.

und ich dacht, ich schlag lang hin: der vermieter will nun als stornokosten die gesamte miete!

dürfen die das denn wirklich, trotz derartiger gründe?

ich hoffe, dass jemand helfen kann!!

Mehr lesen

A
an0N_1224258299z
21.08.03 um 14:40

Oh jeh,
soweit ich weiß, dürften es maximal 80% der Gesamtkosten sein, zumindest bei Flugreisen gebucht übers Reisebüro. Wenn du allerdings ein Attest vom Arzt hast, daß du aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht antreten kannst, kostest es nicht viel bzw. nichts bei den Stornokosten. Verlange doch vom Arbeitgeber eine Bescheinigung, daß du unmöglich deinen Urlaub antreten kannst aus blabla Gründen. Der Veranstalter kann ja nichts dafür daß du so kurz vor knapp deinen Urlaub nicht antreten kannst. Es kann auch sein, daß du den AG dafür belangen kannst, wenns denn an ihm liegt. Warum kannst du deinen Urlaub nicht antreten?

Gefällt mir

A
an0N_1224258299z
21.08.03 um 14:42
In Antwort auf an0N_1224258299z

Oh jeh,
soweit ich weiß, dürften es maximal 80% der Gesamtkosten sein, zumindest bei Flugreisen gebucht übers Reisebüro. Wenn du allerdings ein Attest vom Arzt hast, daß du aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht antreten kannst, kostest es nicht viel bzw. nichts bei den Stornokosten. Verlange doch vom Arbeitgeber eine Bescheinigung, daß du unmöglich deinen Urlaub antreten kannst aus blabla Gründen. Der Veranstalter kann ja nichts dafür daß du so kurz vor knapp deinen Urlaub nicht antreten kannst. Es kann auch sein, daß du den AG dafür belangen kannst, wenns denn an ihm liegt. Warum kannst du deinen Urlaub nicht antreten?

Noch was...
hast du denn keine Reisekostenrücktrittssversicherung abgeschlossen?

Gefällt mir

A
an0N_1188892699z
21.08.03 um 14:45
In Antwort auf an0N_1224258299z

Noch was...
hast du denn keine Reisekostenrücktrittssversicherung abgeschlossen?

Wär ich nie
im traum drauf gekommen ... braucht ich ja noch nie.
blöd, dass ich nun erst aus schaden klug werde ;-((( *grummel*

aber ich werd mal mit meinem sklaventreiber reden - vielleicht hat er ja doch ein herz???

danke dir auf jeden fall für die info

Gefällt mir

Anzeige
A
an0N_1224258299z
21.08.03 um 15:26
In Antwort auf an0N_1188892699z

Wär ich nie
im traum drauf gekommen ... braucht ich ja noch nie.
blöd, dass ich nun erst aus schaden klug werde ;-((( *grummel*

aber ich werd mal mit meinem sklaventreiber reden - vielleicht hat er ja doch ein herz???

danke dir auf jeden fall für die info

Kann mich Robse ...
nur anschließen. Wenn dein AG das zu verantworten hat, obwohl dein Urlaub vorher genehmigt wurde und du schon fest gebucht hattest, kannst du ihn für die Kosten belangen.

Und eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist immer das A und O! Kostet ein bissel was, aber wenn du sie wirklich brauchen solltest rechnen sich die paar Euros wirklich, die investiert hast. Wenn du zum Beispiel mit dem Auto in Urlaub fährst und hast eine Unfall oder so, kann man das alles über diese Versicherung abwickeln und du bekommst von der einen größeren Teil des Geldes erstattet. Ein bissel muß man immer was selber zahlen, aber bei weitem nicht so viel, als wenn du keine Versicherung hast.

Gefällt mir

A
an0N_1188892699z
21.08.03 um 15:27

*g*
schande über dich

hoffentlich nicht so einer, wie bei mir hockt.

deine idee ist richtig gut - aber wie das wahre leben so spielt ...

hoffentlich findet sich 'ne lösung, kann gar nicht mehr richtig schlafen deswegen.

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Y
yua_12443667
21.08.03 um 17:15

Reiserücktrittskostenversicherung
tritt nicht ein, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht gehen lässt.
Schau in Deiner Bestätigung, was über Stornokosten draufsteht, dann aber handeln.
Ansonsten kann ich mich Robse nur anschließen.

LG Gunde

Gefällt mir

Anzeige
A
an0N_1284046799z
24.08.03 um 11:09

Es gibt eindeutige gesetze !!!
Guten Tag Herbstzeitlose,


- der Urlaub wurde verbindlich beim AG gemeldet
- Sie buchen eine Reise in diesem Zeitraum, d.h. es wurde ein Vertrag geschlossen
- der AG läßt Sie zum verbindlich gemeldeten Termin nicht in Urlaub, d.h. Sie treten aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück
- der Reiseveranstalter verlangt Schadensersatz (hier: Stornogebühren)
- durch diese Stornogebühren und den Nicht-antritt der Reise entsteht Ihnen durch den AG ein wirtschaftlicher Schaden, FÜR DIESEN SCHADEN MUSS!!! DER AG AUFKOMMEN.

Data

Gefällt mir

V
vered_12057641
24.08.03 um 11:29

Das ist schade, und ärgerlich
wenn alle Stricke reißen, vielleicht besteht ja die Möglichkeit, ERSATZ für die Reise zu finden? Freunde, Inserate, zur Not e-bay, leider muß man da halt auch Abstriche machen

Wünsche Dir, dass alles gut ausgeht,
trotz allem, der Urlaub wär bestimmt fein gewesen, schließlich arbeitet man ja auch das ganze Jahr irgendwie dafür.

Kopf hoch,
liebe Grüße
Miss38

Gefällt mir

Anzeige
A
an0N_1188892699z
25.08.03 um 10:17

Danke, danke, danke
an euch!

ich darf zwar immer noch nicht weg, aber ich muss es nicht zahlen.
(das wird ihm hoffentlich eine lehre sein )

gruß, h.

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige