Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Untermiete - Schlüsselübergabe

Letzte Nachricht: 3. Januar 2003 um 15:12
K
kitty_12046613
02.01.03 um 15:03

Hallo!
Ich habe zur Untermiete gewohnt und der Hauptmieterin damals 20€Schlüsselpfand gegeben.
Nun weigert sich die Hauptmieterin mir mein Geld wiederzuegeben, da sie angeblich kein Geld hat.
Was mache ich nun?
Ich kann die Schlüssel ja nicht einfach einbehalten, dann rückt mit der Vermieter auf die Pelle.
Für den Pfand habe ich eine Quittung.
Was kann ich tun? Die Hauptmieterin muss mir doch mein Geld wiedergeben!
Danke!
Nette20

Mehr lesen

D
deanne_12762256
02.01.03 um 17:23

Auf alle Fälle
Hallo Nette,
nachdem Du ausgezogen bist und für den Schlüssel Pfand gezahlt hast, musst Du dieses auch wieder zurück bekommen. Wenn die Hauptmieterin sich weigert zu zahlen, da sie kein Geld hat, kannst Du sicher diverse Schritte einleiten oder androhen. Pfand ist Pfand, das Geld dürfte sie ja nicht einmal ausgeben....
Aber um Dir da mal einen rechtlichen Rat einzuholen empfehle ich Dir das Rechtsforum. Kostenlos und es sitzen Jurastudenten und Anwalte dahinter. Zu finden unter:

www.juracafe.de

danach auf Forum klicken und Du bist drin. Einfach Frage stellen und Antwort abwarten.
Kann ich Dir nur wärmstens empfehlen. Wünsche Dir viel Glück mit Deinem Schlüssel.
Liebe Grüsse
Forumsel

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
R
raj_12562376
03.01.03 um 15:12

Aus einer Mücke einen Elefanten machen...
Hallo Nette20,

tja, Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich zwei Paar Stiefel. Wenn sich der/die Andere aber nicht daran hält, gibt es in einem Rechtsstaat Gerichte, die für die Umsetzung des Rechts zuständig sind. Problem ist halt nur, dass der Aufwand gemessen am Ergebnis in deinem Fall etwas groß ist.

Mein Vorschlag: Rede nochmal mit der Mieterin. Vielleicht könnt ihr euch ja über eine Stundung einigen, wenn sie derzeit kein Geld hat. Kündige ihr aber bei weiterer Sturheit Konsequenzen mit weiteren Kosten für sie an. Das relativ einfachste Mittel auch für dich wäre dann ein Mahnverfahren anzustrengen, d.h. du gibst bei dem für dich zuständigen Amtsgericht einen Antrag ab, der dann der Mieterin zunächst ohne weitere Prüfung des Anspruchs (deshalb geht's auch unkompliziert)zugestellt wird. Die Kosten muss die Antragsgegnerin übernehmen. Sie kann dann entweder zahlen oder Einspruch dagegen einlegen. Erst wenn sie letzteres unvernünftigerweise tut kommt es zu einem echten Rechtsstreit, in dem du deine Forderung begründen musst was dann halt noch teurer für sie wird.

LG
knackboy

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige