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Forum / Gesellschaft & Leben

Todesstrafe in den USA

Letzte Nachricht: 4. April 2014 um 23:20
G
godiva_12089596
23.02.14 um 17:38

Hallo ihr Lieben,
ich schreibe eine Facharbeit über das Thema Todesstrafe in Amerika. Der Hauptteil meiner Arbeit soll ein Meinungsvergleich zwischen deutschen/europäischen und amerikanischen Meinungen zur Todesstrafe sein.
Deswegen meine Frage an euch: Seid ihr dafür oder dagegen und wieso?
Ich würde mich über eure rückmeldung freuen

PS: Wieso ich das poste obwohl es das Thema schon gibt: Ich muss laut meinem Lehrer einen Eigenbeweis erbringen

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P
petya_12079180
27.02.14 um 20:11

Dagegen
Auf jeden Fall dagegen! Die Todesstrafe ist ein Relikt aus den Zeiten, als absolutistische Herrscher ihre unmündigen Untertanen versklavten. Jede Kritik an der Führungsclique musste sofort abgewügt werden. Sie ist deshalb heute in Diktaturen noch beliebt, weil man alle Kritiker töten kann. Ebenso werden nur niedere Rachegelüste befriedigt: Dem Lügner schneidet man die Zunge heraus, dem Dieb hackt man die Hand ab und den Schwerverbrecher tötet man gleich ganz. Wobei die Liste der tötungswürdigen Delikte je nach Lust und Laune der Regierung beliebig austauschbar ist. Die Todesstrafe ist somit eines zivilisierten Staates nicht würdig. Und speziell für die USA wäre noch auf Guantanamo, das die Grenzen eines Rechtsstaates eindeutig verletzt, hinzuweisen. Mit seinem aus dem 18. Jahrhundert stammenden Recht auf Waffenbesitz (was damals sicher seine Berechtigung hatte) ist die USA sowieso ein besonderes Kapitel.

Auch schreckt die Todesstrafe nicht ab. Berufsverbrecher halten sich für unfehlbar. Sie morden vor sich hin, bis sie irgendeinen kleinen Fehler machen, der zu ihrer Verhaftung führt. Ob sie bis dahin einen, zehn oder hunderte von Menschen umgebracht haben, spielt keine Rolle. Die Verbrecher kann man nur einmal töten, wenn man ihre Taten überhaupt so nachweisen kann, dass die Todesstrafe überhaupt ausgesprochen werden kann. Sie ist schließlich nicht umkehrbar.

Bei Affekthandlungen ist es noch sinnloser, auf die abschreckende Wirkung der Todesstrafe zu setzen. Fuchtelt ein Bankräuber mit der Waffe herum und erschießt einen Unbeteiligten, weil er sich in die Enge gedrängt fühlt oder "sich ein Schuss löst" ist ein Mensch zu Tode gekommen. Der Bankräuber hat das aber vor seinem Raub nicht gewollt und auch nicht damit gerechnet. Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe geht hier gegen null.

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U
ultan_12480206
21.03.14 um 22:47
In Antwort auf petya_12079180

Dagegen
Auf jeden Fall dagegen! Die Todesstrafe ist ein Relikt aus den Zeiten, als absolutistische Herrscher ihre unmündigen Untertanen versklavten. Jede Kritik an der Führungsclique musste sofort abgewügt werden. Sie ist deshalb heute in Diktaturen noch beliebt, weil man alle Kritiker töten kann. Ebenso werden nur niedere Rachegelüste befriedigt: Dem Lügner schneidet man die Zunge heraus, dem Dieb hackt man die Hand ab und den Schwerverbrecher tötet man gleich ganz. Wobei die Liste der tötungswürdigen Delikte je nach Lust und Laune der Regierung beliebig austauschbar ist. Die Todesstrafe ist somit eines zivilisierten Staates nicht würdig. Und speziell für die USA wäre noch auf Guantanamo, das die Grenzen eines Rechtsstaates eindeutig verletzt, hinzuweisen. Mit seinem aus dem 18. Jahrhundert stammenden Recht auf Waffenbesitz (was damals sicher seine Berechtigung hatte) ist die USA sowieso ein besonderes Kapitel.

Auch schreckt die Todesstrafe nicht ab. Berufsverbrecher halten sich für unfehlbar. Sie morden vor sich hin, bis sie irgendeinen kleinen Fehler machen, der zu ihrer Verhaftung führt. Ob sie bis dahin einen, zehn oder hunderte von Menschen umgebracht haben, spielt keine Rolle. Die Verbrecher kann man nur einmal töten, wenn man ihre Taten überhaupt so nachweisen kann, dass die Todesstrafe überhaupt ausgesprochen werden kann. Sie ist schließlich nicht umkehrbar.

Bei Affekthandlungen ist es noch sinnloser, auf die abschreckende Wirkung der Todesstrafe zu setzen. Fuchtelt ein Bankräuber mit der Waffe herum und erschießt einen Unbeteiligten, weil er sich in die Enge gedrängt fühlt oder "sich ein Schuss löst" ist ein Mensch zu Tode gekommen. Der Bankräuber hat das aber vor seinem Raub nicht gewollt und auch nicht damit gerechnet. Die abschreckende Wirkung der Todesstrafe geht hier gegen null.

Wen
der bankräuber eine waffe hat so ist das vorsatz. alle anwesenden auser dem verbrecher sind bis dato unbeteiligt,dan plötzlich betroffene, und unter schusswaffengebrauch der freiheit beraubt und der gefahr für gesundheit und leben ausgesetzt.bei zweifelsfreier beweislage bei mord totesstrafe ja

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petya_12079180
25.03.14 um 19:56
In Antwort auf ultan_12480206

Wen
der bankräuber eine waffe hat so ist das vorsatz. alle anwesenden auser dem verbrecher sind bis dato unbeteiligt,dan plötzlich betroffene, und unter schusswaffengebrauch der freiheit beraubt und der gefahr für gesundheit und leben ausgesetzt.bei zweifelsfreier beweislage bei mord totesstrafe ja

Waffe gleich Vorsatz?
Vorsatz aus dem Besitz einer Waffe zu schließen ist voreilig. Es gibt den professionellen Bankräuber, der den Tod der Angestellten oder zufällig anwesenden Kunden in Kauf nimmt auf der einen Seite der Brutalitätsskala. Er hat schon jemanden umgebracht und da kommt es ihm "auf einen mehr oder weniger" auch nicht an, um das mal salopp zu formulieren. Auf der anderen Seite wird einem Familienvater sein Kind entführt und eine Waffe mit der Aufforderung einen Banküberfall durchzuführen, zugeschickt. Das ist auch Waffenbesitz. Der Profi hält sich für supercool und unfehlbar und ist von der Todesstrafe unbeeindruckt. Macht er einen und wird er darauf hin festgenommen, muss er sich für viele Morde verantworten. Das schwierige ist, dass man den Profi erst fassen muss. Beim Familienvater hingegen liegt Nötigung vor. Eltern machen nämlich alles, um ihre Kinder zu beschützen. In diesem Fall rennt Papi mit der Waffe zur Bank, fuchtelt damit wie wild herum, weil er sich vor lauter Angst in die Hose macht, und erschießt ebenso ein unschuldiges Opfer. Also nach Deiner Denkweise: Ebenso Kopf ab!

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rikki_11953451
28.03.14 um 3:11

Ich möchte nicht wissen, wie viele Schwarze nur wegen ihrer Hautfarbe getötet wurden, bzw. noch im T
Ich möchte nicht wissen, wie viele Schwarze nur wegen ihrer Hautfarbe getötet wurden, bzw. noch im Todesknast sitzen.


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ultan_12480206
04.04.14 um 23:20
In Antwort auf petya_12079180

Waffe gleich Vorsatz?
Vorsatz aus dem Besitz einer Waffe zu schließen ist voreilig. Es gibt den professionellen Bankräuber, der den Tod der Angestellten oder zufällig anwesenden Kunden in Kauf nimmt auf der einen Seite der Brutalitätsskala. Er hat schon jemanden umgebracht und da kommt es ihm "auf einen mehr oder weniger" auch nicht an, um das mal salopp zu formulieren. Auf der anderen Seite wird einem Familienvater sein Kind entführt und eine Waffe mit der Aufforderung einen Banküberfall durchzuführen, zugeschickt. Das ist auch Waffenbesitz. Der Profi hält sich für supercool und unfehlbar und ist von der Todesstrafe unbeeindruckt. Macht er einen und wird er darauf hin festgenommen, muss er sich für viele Morde verantworten. Das schwierige ist, dass man den Profi erst fassen muss. Beim Familienvater hingegen liegt Nötigung vor. Eltern machen nämlich alles, um ihre Kinder zu beschützen. In diesem Fall rennt Papi mit der Waffe zur Bank, fuchtelt damit wie wild herum, weil er sich vor lauter Angst in die Hose macht, und erschießt ebenso ein unschuldiges Opfer. Also nach Deiner Denkweise: Ebenso Kopf ab!

Schaust du ...
vieleicht zuviele pseudokrimis? das drohen mit einer waffe egal welcher schliest ein benutzen nicht aus, daher ist es immer vorsatz.

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