Hallo
Soweit ich das jetzt verstanden habe, hast Du bis 15 Dez. Arbeitslosengeld erhalten. Danach bleibst Du automatisch 1 Monat weiter versichert. Dis dahin zahlte die AfA Dein Krankengeld. Du warst also bis 15. Jan weiter versichert.
Ab 15. Dezember bist Du also selbstständig und bekommst Überbrückungsgeld. Aber Kunde oder Angestellter bist Du nirgends weiter, wo jemand die Beiträge an die Krankenversicherung abführt.
Das heißt, Du bist seit 15. Januar nicht mehr versichert! So einfach sieht es glaube ich jetzt aus.
Für eine Krankenversicherung besteht keine gesetzliche Pflicht und so kannst Du Dich sehr wohl in den nächsten 3 Monaten ummelden, zahlst dann aber erst den Beitrag vom Beginn der Ummeldung/Anmeldung und bist ab dann wieder dort versichert. Was Du Dir sparst, ist lediglich die Prozedur der Neuanmeldung, mit Papierkram, Fragebögen usw.
Ich lege mich jetzt hier mal nicht eindeutig fest, aber ich denke Du bist im Moment nicht mehr versichert und solltest das schnell nachholen.
Um schnell Klarheit zu haben, empfehle ich Dir mit Deiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und nachzufragen. Die können Dir genau sagen, wie es zur Zeit "um Dich steht" ;-)
Mach das unbedingt mal.
Liebe Grüße
Estonia