Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Schwanger !Arbeits,-oder Sozialamt?

Letzte Nachricht: 29. April 2003 um 22:35
A
apphia_12351829
28.04.03 um 14:32

Hallo Zusammen,
ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich bin noch selbstständig und höre aber Ende Mai auf.Da ich eigentlich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und die Geschäfte schlecht laufen,werde ich schließen.
Nun bin ich aber auch in der 13.Schwangerschaftswoche !
In einem anderen Forum habe ich nun gehört,das dann das Sozialamt für mich zuständig ist,weil ich nicht mehr vermittelbar bin.
Wer kennt sich damit aus?
Ich weiß nun nicht,ob ich es dem Arbeitsamt schon melde,das ich schwanger bin.
Morgen wollte ich eigentlich den Antrag beim AA abgeben.
Bekomme ich dann beim Sozialamt weniger Geld,als das Arbeitslosengeld?
Ich muß doch noch Kredite abzahlen.
Tschüß Toke

Mehr lesen

M
majara_12280990
28.04.03 um 15:07

Auf jeden Fall würde
ich erst mal zum AA gehen.

Die schicken dich dann weiter, wenn jemand anders zuständig ist. Das mit der Vermittelbarkeit entscheidet das AA.
Ich würde das mit der Schwangerschaft sagen, nachher gibts Probleme, wenn Du es nicht gleich sagst.
Du hast sicher auch einen Mutterpass und danach werden die dich (jetzt oder später) auf jeden Fall fragen.

Außerdem ändert es die Situation. Was ist, wenn Dir plötzlich Vermittlungsvorschläge ins Haus flattern und du musst beim Bewerbungsgespräch sagen dass Du schwanger bist. Da kanns Probleme geben.

Wieviel Geld du wo bekommst, kann man so nicht sagen, das Arbeitsamt hat einen Rechner auf der Seite (www.arbeitsamt.de), wo Du auf jeden Fall Dein Arbeitslosengeld ausrechnen kannst.

Normalerweise bekommst Du beim Sozialamt weniger, aber wenn Du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, muss das meines Erachtens erst auslaufen, bevor Du zum Soz musst.
Genau weiß ich das aber nicht.
ProFamilia und das AA können Dir da sicher mehr sagen.

Die ToffiFee

Gefällt mir

F
fawn_12235443
28.04.03 um 15:09

Liebe Toke,
ich kann Dir leider gar nicht hekfen aber Dein Beitrag hat mich sehr berührt. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen daß sich alles bestmöglich für Dich entwickelt.
Ich kenne das Gefühl finanziell den Boden unter den Füßen zu verlieren.
Ich denke an Dich.
VLG Princesa
P.S.: Ich gebe Dir mal eine e-mail Adresse. Wend dich vertrauensvoll dahin. Aber bitte sag nicht woher Du die Adresse hast.
[email protected]

Gefällt mir

A
apphia_12351829
28.04.03 um 15:34
In Antwort auf fawn_12235443

Liebe Toke,
ich kann Dir leider gar nicht hekfen aber Dein Beitrag hat mich sehr berührt. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen daß sich alles bestmöglich für Dich entwickelt.
Ich kenne das Gefühl finanziell den Boden unter den Füßen zu verlieren.
Ich denke an Dich.
VLG Princesa
P.S.: Ich gebe Dir mal eine e-mail Adresse. Wend dich vertrauensvoll dahin. Aber bitte sag nicht woher Du die Adresse hast.
[email protected]

Hallo Princesa !
Danke für Deine Anteilnahme.
Handelt es sich um eine Freundin von Dir?
In welchem Bundesland sitzt Frau Kuehn ?
Danke!
Toke

Gefällt mir

Anzeige
F
fawn_12235443
28.04.03 um 15:58
In Antwort auf apphia_12351829

Hallo Princesa !
Danke für Deine Anteilnahme.
Handelt es sich um eine Freundin von Dir?
In welchem Bundesland sitzt Frau Kuehn ?
Danke!
Toke

Beste Freundin!
Ja, es handelt sich um meine Beste Freundin. Darum möchte ich sie nicht in schwierigkeiten bringen. Sie sitzt in Hessen, in Büdingen.
Ich denke sie wird Dir raten können was Du tun kannst.
Kannst dich ja melden wenn du eine Reaktion hast.
VLG Princesa

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

S
scout_12661987
28.04.03 um 16:14

Ich kann
Dir was die Ansprüche beim Sozi angeht ein bischen was sagen.

Wenn die Ansprüche beim Arbeitsamt durch die Schwangerschaft/ Geburt auslaufen, d.h. dass Du durch häusliche Bindung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kannst, ist das Sozialamt zuständig.
Die Sozialhilfe setzt sich in NRW wie folgt zusammen ( unter der Voraussetzung, dass Du alleinerziehend bist!!!)
Regelsatz Haushaltvorstand: 293
Regelsatz Kind: 147
Zuschlag Alleinerziehend: 161
Miete (angemessen)
Nebenkosten
Heizung

abzüglich Kindergeld, Wohngeld und ggfs. Unterhaltsbeitrag des Vaters
Das Erziehungsgeld ist anrechnungsfrei
Strom muß vom Regelsatz bezahlt werden.

Sollte der Vater keinen Unterhalt bezahlen wird das Jugendamt bis maximal 6 Jahren einspringen, dieser Betrag wird dementsprechend auch als EK gerechnet.

Es gibt Vermögensfreibeträge, ( die weiß ich grad nicht)Alles was drüber ist, muss vorher für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Es wird gegen den Vater des Kindes auf jeden Fall eine Forderung erhoben.

Weiterhin hast Du beim Sozialamt Anspruch auf einmalige Leistungen wie z.B. Erstlingsaustattunge, etc.

Solltest Du mit dem Vater des Kindes in häuslicher Gemeinschaft leben, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet, dass heißt, das das EK des Vaters oder des Partners mit eingerechnet wird.

Wenn Du SH beziehst, und das Erziehungsgeld nicht ausreicht, die Kredite zu bezahlen, solltest Du frühzeitig mit den Gläubigern in Kontakt treten. Das Sozialamt übernimmt keine dieser Kosten. ( Es sei denn es handelt sich um eine selbstbewohnte Eigentumswohnung = Miete)

Wenn Du Leistungen des AA erhälst, geh zum Sozialamt und lass prüfen ob Du ggfs. bereits jetzt einen Anspruch auf ergänzende Leistungen hast. Oder auf einmalige Beihilfen. Gleichzeitig kannst Du prüfen lassen, ob Du eine GEZ Befreiung erhalten kannst ( gilt auch für die Telekom) Das gleiche gilt für das Wohngeld.

Ansonsten kann ich Dir empfehlen, Dich an ein Arbeitslosenzentrum ( Beratungsstelle für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger) zu wenden. Gibt es eigentlich in jeder Stadt und Dich dort noch einmal beraten zu lassen.

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich ich versuche Dir gerne zu helfen.

Herzlichen Glückwunsch zum Baby

lg.
schlafsuse

Gefällt mir

A
apphia_12351829
28.04.03 um 16:21
In Antwort auf scout_12661987

Ich kann
Dir was die Ansprüche beim Sozi angeht ein bischen was sagen.

Wenn die Ansprüche beim Arbeitsamt durch die Schwangerschaft/ Geburt auslaufen, d.h. dass Du durch häusliche Bindung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kannst, ist das Sozialamt zuständig.
Die Sozialhilfe setzt sich in NRW wie folgt zusammen ( unter der Voraussetzung, dass Du alleinerziehend bist!!!)
Regelsatz Haushaltvorstand: 293
Regelsatz Kind: 147
Zuschlag Alleinerziehend: 161
Miete (angemessen)
Nebenkosten
Heizung

abzüglich Kindergeld, Wohngeld und ggfs. Unterhaltsbeitrag des Vaters
Das Erziehungsgeld ist anrechnungsfrei
Strom muß vom Regelsatz bezahlt werden.

Sollte der Vater keinen Unterhalt bezahlen wird das Jugendamt bis maximal 6 Jahren einspringen, dieser Betrag wird dementsprechend auch als EK gerechnet.

Es gibt Vermögensfreibeträge, ( die weiß ich grad nicht)Alles was drüber ist, muss vorher für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Es wird gegen den Vater des Kindes auf jeden Fall eine Forderung erhoben.

Weiterhin hast Du beim Sozialamt Anspruch auf einmalige Leistungen wie z.B. Erstlingsaustattunge, etc.

Solltest Du mit dem Vater des Kindes in häuslicher Gemeinschaft leben, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet, dass heißt, das das EK des Vaters oder des Partners mit eingerechnet wird.

Wenn Du SH beziehst, und das Erziehungsgeld nicht ausreicht, die Kredite zu bezahlen, solltest Du frühzeitig mit den Gläubigern in Kontakt treten. Das Sozialamt übernimmt keine dieser Kosten. ( Es sei denn es handelt sich um eine selbstbewohnte Eigentumswohnung = Miete)

Wenn Du Leistungen des AA erhälst, geh zum Sozialamt und lass prüfen ob Du ggfs. bereits jetzt einen Anspruch auf ergänzende Leistungen hast. Oder auf einmalige Beihilfen. Gleichzeitig kannst Du prüfen lassen, ob Du eine GEZ Befreiung erhalten kannst ( gilt auch für die Telekom) Das gleiche gilt für das Wohngeld.

Ansonsten kann ich Dir empfehlen, Dich an ein Arbeitslosenzentrum ( Beratungsstelle für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger) zu wenden. Gibt es eigentlich in jeder Stadt und Dich dort noch einmal beraten zu lassen.

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich ich versuche Dir gerne zu helfen.

Herzlichen Glückwunsch zum Baby

lg.
schlafsuse

Hallo Schlafsuse !
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.
Ich habe dich auch so verstanden,als ob ich ruhig erstmal zum Arbeitsamt gehen soll.
Eigentlich bin ich ja auch voll vermittelbar.
Mir geht es gut und normalerweise müßte ich ja auch bis 6 oder 8 Wochen vorher voll arbeiten.
Die Schwangerschaft kann ich ja trotzdem erwähnen.
Beim Sozialamt werde ich auch mal mein Problem vortragen.Ich lebe übrigens mit meinem Freund zusammen.Er zahlt allerdings auch für ein Kind den Unterhalt und deshalb wird uns schon Geld fehlen.
Naja,es wird schon !
Tschüß Toke

Gefällt mir

Anzeige
S
scout_12661987
28.04.03 um 16:40
In Antwort auf apphia_12351829

Hallo Schlafsuse !
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.
Ich habe dich auch so verstanden,als ob ich ruhig erstmal zum Arbeitsamt gehen soll.
Eigentlich bin ich ja auch voll vermittelbar.
Mir geht es gut und normalerweise müßte ich ja auch bis 6 oder 8 Wochen vorher voll arbeiten.
Die Schwangerschaft kann ich ja trotzdem erwähnen.
Beim Sozialamt werde ich auch mal mein Problem vortragen.Ich lebe übrigens mit meinem Freund zusammen.Er zahlt allerdings auch für ein Kind den Unterhalt und deshalb wird uns schon Geld fehlen.
Naja,es wird schon !
Tschüß Toke

Hi
freut mich wenn ich ein bischen helfen kann,

Bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens Deines Freundes, wird die Unterhaltszahlung an das Kind berücksichtigt. Ebenso die Kosten für die Erreichung des Arbeitsplatzes, Versicherungen etc. Es wird schon so aussehen, dass seine monatlichen Verpflichtungen berücksichtigt werden und sein Einkommen nicht voll angerechnet wird.
Für den Bedarf heißt dass, dass der Alleinerziehende Zuschlag wegfällt und für den Haushaltsangehörigen ( also Dich) ein Regelsatz von 234 Euro gewährt wird.
Ich weiß, dass Sozialhilfe ein wenig kompliziert ist, daher frag ruhig.

Gruß
schlafsuse

Gefällt mir

V
velma_12528538
29.04.03 um 22:35

Also in österreich
ist es so, da kriegst du arbeitslosengeld.
vermittelbar sind schwangere eigentlich schon, aber in der regel werden sie nicht mehr vermittelt. denn welche firma nimmt sie schon ? wenn der geburtstermin schon feststeht, bekommst du 8 wochen vorher schon wochengeld von der krankenkasse. aufs sozialamt muss man im ösiland in diesem fall nicht. es sei denn, du hast keinen anspruch auf arbeitslosengeld/notstandshilfe.

also, schnell zum aa und antrag abgeben.

alles gute für dich und fürs baby
maya

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige