In Antwort auf norah_12936655
DU Kennst...
Dich ja richtig gut aus.Hab ersteinmal vielen Dank.
Du hast mir schon gut weiter geholfen.
Steht mir denn auch Unterhalt für die Kinder zu,wenn wir in getrennten Wohnungen leben und nicht gleich zum Anwalt gehen?
LG Rena31.
Unterhalt
Dir steht auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu, den kann kein Ehevertrag ausschliessen. Auch für die Kinder steht Dir, bzw deinen Kindern Kindesunterhalt zu und zwar ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens, berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Wichitg ist allerdings, dass Du den Unterhalt verlangst, wenn dein Mann nicht zahlen will, musst Du ihn, am besten durch einen Anwalt anmahnen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Gute Tipps findest Du auch bei ISUV: www.isuv.de/
bzw im dortigen Forum: http://f11.parsimony.net/forum16408/
Einen Anwalt solltest Du Dir auf jeden Fall nehmen - arbeitslos und mit zwei Kindern bekommst Du mit ziemlicher Sicherheit Prozesskostenhilfe. Die wird dein Anwalt für Dich beantragen.
Gruß Schnuffi20
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