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Forum / Gesellschaft & Leben

Scheidung,was ist wichtig?

Letzte Nachricht: 26. März 2004 um 10:48
N
norah_12936655
22.03.04 um 12:24

Worauf muß ich bei einer Scheidung achten.
Was ist ein Versorgungsausgleich?

Danke für Eure Antworten.
LG Rena31.

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N
norah_12936655
22.03.04 um 14:30

Hallo Greenwave!
Wir haben zwei Kinder 3 und 5.

Habe bis zur Geburt,des ersten voll gearbeitet und bin seid 5 Jahren zu Hause .
Bis August 2003 Mutterschaftsurlaub und danach bis heute arbeitssuchend gemeldet.
Ich habe laut Ehevertrag auf Unterhalt für mich verzichtet.
Weiß leider nicht,ob ich irgendwlche Ansprüche habe.Das heißt,Wohngeld oder ähnliches.

Danke,für Deine Antwort.LG Rena31.

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A
alanis_12681975
22.03.04 um 15:56

Genau...
- kein gemeinsamer Anwalt (, der vom Mann bezahlt wird.
- einen eigenen spezialisierten Anwalt nehmen, der sich Euren Ehevertrag noch mal genau unter die Lupe nimmt....


Pluster

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N
norah_12936655
22.03.04 um 18:22

DU Kennst...
Dich ja richtig gut aus.Hab ersteinmal vielen Dank.
Du hast mir schon gut weiter geholfen.
Steht mir denn auch Unterhalt für die Kinder zu,wenn wir in getrennten Wohnungen leben und nicht gleich zum Anwalt gehen?

LG Rena31.

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D
danica_12759511
24.03.04 um 14:29
In Antwort auf norah_12936655

DU Kennst...
Dich ja richtig gut aus.Hab ersteinmal vielen Dank.
Du hast mir schon gut weiter geholfen.
Steht mir denn auch Unterhalt für die Kinder zu,wenn wir in getrennten Wohnungen leben und nicht gleich zum Anwalt gehen?

LG Rena31.

Unterhalt
Dir steht auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu, den kann kein Ehevertrag ausschliessen. Auch für die Kinder steht Dir, bzw deinen Kindern Kindesunterhalt zu und zwar ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens, berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Wichitg ist allerdings, dass Du den Unterhalt verlangst, wenn dein Mann nicht zahlen will, musst Du ihn, am besten durch einen Anwalt anmahnen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Gute Tipps findest Du auch bei ISUV: www.isuv.de/
bzw im dortigen Forum: http://f11.parsimony.net/forum16408/

Einen Anwalt solltest Du Dir auf jeden Fall nehmen - arbeitslos und mit zwei Kindern bekommst Du mit ziemlicher Sicherheit Prozesskostenhilfe. Die wird dein Anwalt für Dich beantragen.

Gruß Schnuffi20

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D
danica_12759511
24.03.04 um 16:26
In Antwort auf norah_12936655

DU Kennst...
Dich ja richtig gut aus.Hab ersteinmal vielen Dank.
Du hast mir schon gut weiter geholfen.
Steht mir denn auch Unterhalt für die Kinder zu,wenn wir in getrennten Wohnungen leben und nicht gleich zum Anwalt gehen?

LG Rena31.

Unterhalt
Dir steht auf jeden Fall Trennungsunterhalt zu, den kann kein Ehevertrag ausschliessen. Auch für die Kinder steht Dir, bzw deinen Kindern Kindesunterhalt zu und zwar ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens, berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle zu. Wichitg ist allerdings, dass Du den Unterhalt verlangst, wenn dein Mann nicht zahlen will, musst Du ihn, am besten durch einen Anwalt anmahnen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Gute Tipps findest Du auch bei ISUV: www.isuv.de/
bzw im dortigen Forum: http://f11.parsimony.net/forum16408/

Einen Anwalt solltest Du Dir auf jeden Fall nehmen - arbeitslos und mit zwei Kindern bekommst Du mit ziemlicher Sicherheit Prozesskostenhilfe. Die wird dein Anwalt für Dich beantragen.

Gruß Schnuffi20

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D
deepblue1
26.03.04 um 10:48

Hallo Rena.......
......auf eine genaue Beschreibung der Dinge die dir bei Teilung zustehen.Dies ist besonders wichtig wenn ihr euer Trennungsjahr nicht in einen gemeinsamen Haus bzw. Wohnung vollzieht.

Wenn du schon ausgezogen bist hat dein Nochmann genug Gelegenheit einige Dinge zu ändern.

In der Regel wird danach gefragt was man aus der gemeinsamen Wohnung möchte.Es genügt nicht,dass du sagtst" Ich hätte gerne das Porzellan aus dem "Kleinen Schrank "im Esszimmer.

Mit viel Pech hat es dann dein ehemaliger gegen eines was nicht so wertvoll ist ausgetauscht und behauptet,dass dies das Porzellan ist was seit Jahr und Tag dort im Schrank steht.

So ist es mir mit einer sehr alten und wertvollen Truhe gegangen. Die stand immer bei uns im Schlafzimmer und ich wollte diese aus dem Schlafzimmer. Als mein Ex sie dann damals rausrückte war es ein völlig andere er aber behauptete,dass die schon ewig im Schlafzimmer
stand.

Ich war der Velierer denn ich hätte darauf bestehen müssen,dass ich die mit den "grünkarieten Maiglöckchen" möchte. Pech gehabt aber die Freude ihn los zu sein überwog alles.


Viel Erfolg und lass dich nich unterbuttern notfalls den Anwalt wechseln.Das hatte ich damals auch versäumt. Ein zweites Mal passieren mir solche Sachen mit mehr.


LG

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