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Forum / Gesellschaft & Leben

Scheidung ohne Anwalt?

Letzte Nachricht: 25. Juni 2013 um 20:38
M
maaria_11915200
09.01.04 um 12:14

Ich lebe seit einiger zeit von meinem Mann getrennt und wir wollen uns jetzt einvernehmlich scheiden lassen. Ich habe gehört, es soll auch möglich sein, im Gegensatz zu dem was der Anwalt sagt, sich ohne Anwalt scheiden zu lassen. Kann mir jemand sagen, ob das zutrifft und wenn ja, wie so etwas ablaufen müsste? Für alle Infos wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende, liebe Grüsse, Ray

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A
aran_12686257
09.01.04 um 13:43

Ich habe mal gehört
ob es stimmt weiß ich nicht das das auch beim standesamt geht kosten ca 200 euro oder so, das geht aber nur wenn keine kinder da sind und keine schulden oder vermögen geteilt werden muß ruf doch mal da an ob es das gibt wurde mir so mal erzählt

lg twix

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M
megan_12750002
09.01.04 um 14:13

Da das Thema...
auch bei mir gerade aktuell ist, bin ich ganz gut auf dem Laufenden und muß Dir sagen: Nein, geht in Deutschland nicht!

Es reicht, wenn sich einer von beiden einen Anwalt nimmt, sofern es keine Streitpunkte gibt.
Das ist die Variante, die immer als "gemeinsmer Anwalt" genannt wird.

De facto nimmt sich aber einer von beiden offiziell einen Anwalt und der andere stimmt immmer allem zu.

Berechnungsgrundlage sind drei Nettomonatsgehälter plus Versorgungsausgleich.
Wenn Du mal ein wenig googelst, findest Du viele Berechnungsbeispiele.

Alles Gute, harter Kern

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J
janene_12645599
09.01.04 um 15:00

In deutschland,
geht das nicht. wie harter kern bereits sagte.

aber in der schweiz

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M
maaria_11915200
09.01.04 um 15:26

Danke an alle
Ich habe inzwische gegoogelt und das Wichtigste erfahren. Spiele mit dem Gedanken, die Online-Variante zu wählen, die scheint sehr preiswert zu sein.
Rätselhaft bleibt mir, warum es so viele Vorschriften gibt, die uns einengen. Warum ein Anwalt zur Scheidung, wenn es keine Probleme und kein zu teilendes Vermögen gibt? Schließlich brauchte ich ja auch keinen zum Heiraten! Na ja, aber hier mischt sich ja der Staat gern mit Vorschriften, die Geld kosten, in Dinge ein ...
Euch allen ein schönes Wochenende, Ray

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R
raj_12562376
09.01.04 um 22:55

Einer reicht
Hi,
also man braucht eigentlich auch im Scheidungsverfahren keine zwei Anwälte. Einer reicht aus. Bei einvernehmlicher Scheidung muss nur derjenige, der den Antrag stellt anwaltlich vertreten sein. Der nicht anwaltlich Vertretene kann im Verfahren halt keine Sachanträge stellen, aber er kann dem Scheidungsantrag zustimmen.

Eine Möglichkeit vor dem eigentlichen Verfahren bestünde noch darin, z.B. bei einem Mediator (darf für niemand Partei ergreifen!) verbindliche Regeln für die Ehescheidungsfolgen zu treffen.

LG
knackboy

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M
megan_12750002
09.01.04 um 23:36
In Antwort auf maaria_11915200

Danke an alle
Ich habe inzwische gegoogelt und das Wichtigste erfahren. Spiele mit dem Gedanken, die Online-Variante zu wählen, die scheint sehr preiswert zu sein.
Rätselhaft bleibt mir, warum es so viele Vorschriften gibt, die uns einengen. Warum ein Anwalt zur Scheidung, wenn es keine Probleme und kein zu teilendes Vermögen gibt? Schließlich brauchte ich ja auch keinen zum Heiraten! Na ja, aber hier mischt sich ja der Staat gern mit Vorschriften, die Geld kosten, in Dinge ein ...
Euch allen ein schönes Wochenende, Ray

Also,
ich bin zwar noch nicht wirklich scheidungserfahren, weil es bei mir auch gerade erst aktuell geworden ist, aber ich hab ein paar Anwälte im Bekanntenkreis (die wir aber aus unterschiedlichen Gründen nicht mit der Scheidung beauftragen) und uns wurde von allen Seiten von dieser Variante abgeraten!

Der Online-Anwalt trifft nur die Vorbereitungen, die aufwändiger sein können, als es zunächst aussieht, und beauftragt dann ohnehin einen Anwalt vor Ort, der vor Gericht auftritt.

Das kann, zum einen, zusätzliche Kosten verursachen, zum anderen ist der Anwalt, der dann vor Gericht erscheint, nicht wirklich in medias res!

Der Anwalt, der beauftragt wird, muß seinen Gerichtsstand beim zuständigen Amtsgericht haben.
In Deutschland kann nicht einfach jeder Anwalt vor jedes Gericht treten, er muß für das jeweilige Gericht zugelassen sein.

Ein Online-Anwalt ist eigentlich genau das, was vorstehend als "Mediator" bezeichnet wurde.

Es empfiehlt sich eher, einen Anwalt, dessen Ruf man kennt und dem man vertraut, vor Ort zu engagieren.
Jemanden, bei dem man immer einen Termin bekommt, der telefonisch Auskunft gibt, den man vor dem Gerichtstermin schon kennt, dem man einfach vertraut!

Das vereinfacht sie Sache doch ganz erheblich.

Da die Gebührensätze festglegt sind, KANN ein Online-Anwalt gar nicht günstiger sein, als ein anderer Anwalt.
Laß Dich da bitte nicht von irgendwelchen Anzeigen ins Bockshorn jagen!

Liebe Grüße, harter Kern

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R
raj_12562376
10.01.04 um 1:24
In Antwort auf megan_12750002

Also,
ich bin zwar noch nicht wirklich scheidungserfahren, weil es bei mir auch gerade erst aktuell geworden ist, aber ich hab ein paar Anwälte im Bekanntenkreis (die wir aber aus unterschiedlichen Gründen nicht mit der Scheidung beauftragen) und uns wurde von allen Seiten von dieser Variante abgeraten!

Der Online-Anwalt trifft nur die Vorbereitungen, die aufwändiger sein können, als es zunächst aussieht, und beauftragt dann ohnehin einen Anwalt vor Ort, der vor Gericht auftritt.

Das kann, zum einen, zusätzliche Kosten verursachen, zum anderen ist der Anwalt, der dann vor Gericht erscheint, nicht wirklich in medias res!

Der Anwalt, der beauftragt wird, muß seinen Gerichtsstand beim zuständigen Amtsgericht haben.
In Deutschland kann nicht einfach jeder Anwalt vor jedes Gericht treten, er muß für das jeweilige Gericht zugelassen sein.

Ein Online-Anwalt ist eigentlich genau das, was vorstehend als "Mediator" bezeichnet wurde.

Es empfiehlt sich eher, einen Anwalt, dessen Ruf man kennt und dem man vertraut, vor Ort zu engagieren.
Jemanden, bei dem man immer einen Termin bekommt, der telefonisch Auskunft gibt, den man vor dem Gerichtstermin schon kennt, dem man einfach vertraut!

Das vereinfacht sie Sache doch ganz erheblich.

Da die Gebührensätze festglegt sind, KANN ein Online-Anwalt gar nicht günstiger sein, als ein anderer Anwalt.
Laß Dich da bitte nicht von irgendwelchen Anzeigen ins Bockshorn jagen!

Liebe Grüße, harter Kern

Kleine Info
"Der Anwalt, der beauftragt wird, muß seinen Gerichtsstand beim zuständigen Amtsgericht haben."

Nein, seit 1.1.2000/1.8.2002 reicht es aus, bei EINEM Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht zugelassen zu sein. Nur beim BGH ist es noch anders.

"In Deutschland kann nicht einfach jeder Anwalt vor jedes Gericht treten..."

Doch, kann er! Bei einzuklagenden 2,99 Euro in München einen Anwalt aus Hamburg engagieren, dürfte aber wohl etwas übertrieben sein

LG
knackboy

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megan_12750002
10.01.04 um 12:59
In Antwort auf raj_12562376

Kleine Info
"Der Anwalt, der beauftragt wird, muß seinen Gerichtsstand beim zuständigen Amtsgericht haben."

Nein, seit 1.1.2000/1.8.2002 reicht es aus, bei EINEM Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht zugelassen zu sein. Nur beim BGH ist es noch anders.

"In Deutschland kann nicht einfach jeder Anwalt vor jedes Gericht treten..."

Doch, kann er! Bei einzuklagenden 2,99 Euro in München einen Anwalt aus Hamburg engagieren, dürfte aber wohl etwas übertrieben sein

LG
knackboy

Oh!
Vielen Dank für diese Info!
Das muß glatt an mir vorbeigegangen sein, als ich mich neulich schlau gelesen habe, was es für neue Regelungen gibt!

Ich hab viel bei den Online-Anwälten geschmökert, weil ich die aus dem Freundes/Bekanntenkreis für Kleinkram und erste Infos immer ungern belästige und da dort überall angegeben war, daß für den Gerichtstermin ein Anwalt vor Ort beauftragt wird, dachte ich, diese Regelung bestünde noch!

Da eine Scheidung doch etwas mehr kostet, als 2,99 Euro (zumindest in unserem Fall werden die Kosten nicht gerade niedrig sein), wäre es für uns evtl. doch interessant, den befreundeten Anwalt 250 km anreisen zu lassen.

Ich glaub, Du bist vom Fach. gelle?

Ich hätte da nämlich noch eine Frage:

Mein Freund hat sich auch mal durch ein paar Infos gewurstet und mir einen Link geschickt, in dem steht, daß mir Prozesskostenhilfe zustehen würde, da ich nicht arbeite. Und daß der Unterhalt nicht als Einkommen gerechnet würde.

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, da mein Ex ein überdurchschnittliches Einkommen hat und es dadurch auch mir ja finanziell nicht wirklich schlecht geht.

Andererseits wird Unterhalt auch von Banken nicht als Einkommen angerechnet und ich bin z.B. dadurch nicht kreditwürdig, obwohl mein Unterhalt höher ist, als das Einkommen vieler anderer.

Wäre toll, wenn Du mir darüber Auskunft geben könntest!

Liebe Grüße, harter Kern

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raj_12562376
10.01.04 um 17:35
In Antwort auf megan_12750002

Oh!
Vielen Dank für diese Info!
Das muß glatt an mir vorbeigegangen sein, als ich mich neulich schlau gelesen habe, was es für neue Regelungen gibt!

Ich hab viel bei den Online-Anwälten geschmökert, weil ich die aus dem Freundes/Bekanntenkreis für Kleinkram und erste Infos immer ungern belästige und da dort überall angegeben war, daß für den Gerichtstermin ein Anwalt vor Ort beauftragt wird, dachte ich, diese Regelung bestünde noch!

Da eine Scheidung doch etwas mehr kostet, als 2,99 Euro (zumindest in unserem Fall werden die Kosten nicht gerade niedrig sein), wäre es für uns evtl. doch interessant, den befreundeten Anwalt 250 km anreisen zu lassen.

Ich glaub, Du bist vom Fach. gelle?

Ich hätte da nämlich noch eine Frage:

Mein Freund hat sich auch mal durch ein paar Infos gewurstet und mir einen Link geschickt, in dem steht, daß mir Prozesskostenhilfe zustehen würde, da ich nicht arbeite. Und daß der Unterhalt nicht als Einkommen gerechnet würde.

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, da mein Ex ein überdurchschnittliches Einkommen hat und es dadurch auch mir ja finanziell nicht wirklich schlecht geht.

Andererseits wird Unterhalt auch von Banken nicht als Einkommen angerechnet und ich bin z.B. dadurch nicht kreditwürdig, obwohl mein Unterhalt höher ist, als das Einkommen vieler anderer.

Wäre toll, wenn Du mir darüber Auskunft geben könntest!

Liebe Grüße, harter Kern

Wer kann da widerstehen
Hallo harter Kern,

also wenn du eine monatlich Unterhalt beziehst, gehört das zum Einkommen. Es gibt dann allerdings Abzugsbeträge.

Möglicherweise hat dein Freund das mit Kindesunterhalt für ein bei der Partei lebendes Kind verwechselt. Der muss natürlich nicht eingesetzt werden. Anders sieht es auch aus, wenn der Unterhalt nicht monatlich gezahlt wird, sondern z.B. eine einmalige Abfindung war. Die wäre dann Vermögen und kein Einkommen; wobei dann aber auch zu klären wäre, ob das Vermögen zumutbarerweise eingesetzt werden muss.

Dass die Banken den Unterhalt anders beurteilen liegt einfach an einer anderen Zielrichtung. Den Banken kommt es darauf an, ob verlässliche Sicherheiten vorhanden sind. Das ist der Unterhalt nicht, da er nicht ewig beansprucht werden kann. Prozesskostenhilfe hingegen ist nichts anderes als (Prozess)sozialhilfe, d.h. wer hohen Unterhalt bekommt ist eben im Augenblick kein Sozialfall.

Hoffe, damit gedient zu haben

LG
knackboy

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megan_12750002
10.01.04 um 23:55
In Antwort auf raj_12562376

Wer kann da widerstehen
Hallo harter Kern,

also wenn du eine monatlich Unterhalt beziehst, gehört das zum Einkommen. Es gibt dann allerdings Abzugsbeträge.

Möglicherweise hat dein Freund das mit Kindesunterhalt für ein bei der Partei lebendes Kind verwechselt. Der muss natürlich nicht eingesetzt werden. Anders sieht es auch aus, wenn der Unterhalt nicht monatlich gezahlt wird, sondern z.B. eine einmalige Abfindung war. Die wäre dann Vermögen und kein Einkommen; wobei dann aber auch zu klären wäre, ob das Vermögen zumutbarerweise eingesetzt werden muss.

Dass die Banken den Unterhalt anders beurteilen liegt einfach an einer anderen Zielrichtung. Den Banken kommt es darauf an, ob verlässliche Sicherheiten vorhanden sind. Das ist der Unterhalt nicht, da er nicht ewig beansprucht werden kann. Prozesskostenhilfe hingegen ist nichts anderes als (Prozess)sozialhilfe, d.h. wer hohen Unterhalt bekommt ist eben im Augenblick kein Sozialfall.

Hoffe, damit gedient zu haben

LG
knackboy

Vielen Dank!
So hab ich es mir auch gedacht, hab jedoch den Link ja selber gelesen (auch von irgendeinem Anwalt, der sogenannte "Online-Scheidungen" durchführt) und da stand es wirklich so drin.

Ist schon erheiternd, daß Unterhalt KEIN Einkommen ist, wenn ich Geld brauche, aber sehr wohl Einkommen ist, wenn ich etwas zahlen muß!

Naja, nun weiß ich es wenigstens genau und es ist gut, daß wir keinen Sommerurlaub gebucht haben. Statt Urlaub gibts dann dieses Jahr ne Scheidung. Hauptsache, anschließend ist noch eine ordentliche Party drin!

Liebe Grüße, harter Kern

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E
elvina_12359399
25.06.13 um 20:38

Primärquellen nutzen
Bei solchen Themen empfehle ich immer "irgendwelche" Anwaltswebseiten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist nach 1566 BGB eine einjährige Trennungszeit, wobei der Scheidungsantrag bei Gericht auch schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann.

Ist ein Ehegatte nicht mit der Ehescheidung einverstanden und kann Gründe vortragen, die darauf schließen lassen, dass die Ehe noch nicht endgültig zerrüttet ist, wird die Ehescheidung von Amts wegen spätestens nach einer dreijährigen Trennungszeit ausgesprochen.

Bsp.: http://www.ra-knauf.de/einvernehmliche-scheidung.php

Kosten kann man der Tabelle entnehmen, oder aber meinem Post
Einvernehmliche Scheidung: Kostenbeispiel

Nettoeinkommen des Ehemanns: 2000,-
Nettoeinkommen der Ehefrau: 1000,-
es gibt ein minderjähriges Kind und der Versorgungsausgleich wurde durch notarielle Vereinbarung wirksam ausgeschlossen.
Berechnung des Streitwerts:

2.000 + 1.000 = 3.000
Abzug für das minderjährige Kind: 250
2.750 x 3 = 8.250 (= Gegenstandswert)

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