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Forum / Gesellschaft & Leben

Rentenversicherung bei Selbstständigen

Letzte Nachricht: 27. Januar 2006 um 21:48
E
evette_12954547
18.01.06 um 16:09

Ich habe mich gerade selbstständig gemacht und wollte mir eigentlich ein paar Monate die Rentenversicherung gänzlich sparen bis ich mich apäter privat versichere.

Nun bin ich selbstständig mit einem handwerklichen Beruf und habe gehört das Handwerker verpflichtet sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben. Bin ich generell verpflichtet Rentenversicherung zu zahlen? Was passiert, wen ich mich dort nicht melde?
Grüßle

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T
toma_12336749
25.01.06 um 7:41

Pflicht
Du mußt Dich versichern, kriegst du eine Förderung vom Arbeitsamt, dann läuft das automatisch und Du wirst angeschrieben.

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rosy_12955593
25.01.06 um 15:47

Keine Pflicht
auch ein selbständiger Handwerker ist ganz normal selbständig und nicht verpflichtet Rentenversicherung zu zahlen. Du solltest dich auf jeden Fall versichern. Eventuell eine Kombi aus gesetztlich und privat, aber Pflicht ist das keine.

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rosy_12955593
25.01.06 um 20:37

Nun mein Fachwissen
nehme ich mir daher raus, da ich selbständig bin und mein Männeken mit einem Handwerksbetrieb selbständig ist. Grundsätzlich sind Unternehmer von der Pflichtversicherung befreit. Die oben angegebenen Sachen haben nix mit Handwerk zu tun und darauf habe ich mich auch nicht bezogen. Zudem sollte man nicht angeben, dass man nur für einen Arbeitgeber arbeitet, da man sonst die Behörden wegen Seinselbständigkeit an der Backe hat. Ein Handwerker ist auch nicht Arbeitnehmer ähnlich. Aber das nur so am Rande.
Zudem kommt es darauf an ob man in der Handwerksrolle unter A oder B eingetragen ist. Handwerker die in B Abschn. 2 eingetragen sind, müssen keine Pflichtversicherung abschließen. Die unter A können sich befreien lassen. Allerdings sind die Handwerker die ein zulassungspflichtiges Handwerk, also die mit Meister, und unter A eingetragen sind, grundsätzlich von der Pflichtversicherung befreit.
Da wir aber nicht genau wissen, was sie/er für ein Handwerk betreibt, hör ich hier mal auf.

Robse, schön weiter googeln, die Handwerksverordnung hat noch einiges mehr zu bieten

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rosy_12955593
25.01.06 um 20:42
In Antwort auf rosy_12955593

Nun mein Fachwissen
nehme ich mir daher raus, da ich selbständig bin und mein Männeken mit einem Handwerksbetrieb selbständig ist. Grundsätzlich sind Unternehmer von der Pflichtversicherung befreit. Die oben angegebenen Sachen haben nix mit Handwerk zu tun und darauf habe ich mich auch nicht bezogen. Zudem sollte man nicht angeben, dass man nur für einen Arbeitgeber arbeitet, da man sonst die Behörden wegen Seinselbständigkeit an der Backe hat. Ein Handwerker ist auch nicht Arbeitnehmer ähnlich. Aber das nur so am Rande.
Zudem kommt es darauf an ob man in der Handwerksrolle unter A oder B eingetragen ist. Handwerker die in B Abschn. 2 eingetragen sind, müssen keine Pflichtversicherung abschließen. Die unter A können sich befreien lassen. Allerdings sind die Handwerker die ein zulassungspflichtiges Handwerk, also die mit Meister, und unter A eingetragen sind, grundsätzlich von der Pflichtversicherung befreit.
Da wir aber nicht genau wissen, was sie/er für ein Handwerk betreibt, hör ich hier mal auf.

Robse, schön weiter googeln, die Handwerksverordnung hat noch einiges mehr zu bieten

Oh und noch das wichtigste vergessen:
Selbstständige im handwerksähnlichen Gewerbe (B2-Branchen) waren schon bisher von der Beitragspflicht ausgenommen.

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rosy_12955593
26.01.06 um 17:38

In Foren ist kein Platz für eine Doktorarbeit
lieber Robse, deine Hinweise hatten nichts mit selbständigen Handwerkern zu tun. Nur im letzten Abschnitt werden Handwerker KURZ angeschnitten und auch nicht genau, bezüglich der Handwerkerrolle, eingegangen. Soviel zu deinem "UMFASSENDEN" und "KOMPETENTEN" Rat. Ich könnte hier natürlich komplett alles aufführen bezüglich Handwerk und Möglichkeiten sich nicht zu versichern , was aber zu weit gehen würde. Da man auch nicht weiß in welchem Handwerk sich selbständig gemacht wurde. Zudem kommt die Handwerkskammer automatisch auf einen zu, die werden vom Landratsamt informiert, da die Handwerkskammer auch Geld von einem will, sobald man Selbständig ist. Zudem muß ich das ja nicht nochmals raten, wenn es schon geschrieben wurde. Mein Rat war bezugnehmend Handwerkertätigkeiten und nicht wie Du aufgeführt hast für Soziarbeiter, Hebamen, selbständige Lehrer etc. Das hat mit Handerwerkern und deren Gesetze absolut nichts zu tun. In bezugnehmend darauf hast du hier den Ratsuchenden sicher mehr verunsichert mit dieser Litanei im oberen Teil. Auch habe ich geschrieben, dass sie sich lieber versichern sollte, auch wenn sie es nicht muß.
Wenn ich dir zuliebe aber eine Abhandlung über die Versicherung der Handwerker schreiben soll, geb Bescheid, dann nehm ich mir mal die Zeit dafür.


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evette_12954547
27.01.06 um 21:48

+++
Vielen Dank für euer reges Interesse und eure Antworten, aber bitte nicht streiten Leute!
Ich habe eine Ausnahmebewilligung für einen Teilbereich des Friseurhandwerks, also denke ich dass ich in A eingetragen bin und ich habe noch keine 18 Jahre in die gesetz. RV eingezahlt.
An meine Handwerkskammer möchte ich mich auf keinen Fall wenden, die Leute dort machen keinen sonderlich kompetenten Eindruck. Bisher hat sich noch keiner an mich gewendet und ich habe auch nichts in die Wege geleitet. Da ich dieser Tage wirklich jeden Euro brauche würde ich nach wie vor am liebsten 2-4 Monate gar keine Rentenversicherung zahlen und mich dann um eine gute Lösung bemühen. Schlimmstenfalls zahle ich auch lieber in ein paar Monaten nach, als dass ich jetzt gleich zahle. Weiß nun vielleicht jemand genau ob ich verpflichtet bin ohne Pause in die gesetzliche RV einzuzahlen, ob ich mich davon freistellen kann oder grundsätzlich nichts an die zahlen muss?
MfG

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