Patentrecht-Abmahnung
Hallo, gestern flatterte mir aus heiterem Himmel ein Brief eines Rechtsanwaltes in meinen Briefkasten, der eine Abmahnung bezüglich die Fünf Tibeter betrifft. Ich verwendete diesen Begriff auf meiner Homepage. Leider sind die Fünf Tibeter patentiert. Nun soll ich 446 Euro an den RA bis 23.Februar zahlen und zusätzlich zum gleichen Datum eine strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Ich habe vorher keine Aufforderung zur Unerlassung erhalten oder eine andere Vorwarnung. Falls ich diese Sachen nicht erledige, will der RA gerichtlich gegen mich vorgehen. Leider fehlt mir selbst das Geld, um mich von einem RA vertreten zu lassen. Deshalb hoffe ich sehr, daß eine oder einer von Euch mir weiterhelfen kann, wie ich mich am besten verhalten kann.
Danke im voraus zauberlilie
Mehr lesen
In der Tat seeehr teuer
und das ist es ja eben. Ich soll in dieser Erklärung mich verpflichten, im Falle der Zuwiderhandlung 2000 Euro zu zahlen. Das kann ich doch nicht wirklich unterzeichnen. Oder wie ist das? VOn der Homepage ist schon alles runter. Außerdem soll ich in der Homepage einen Streitwert von 10000 Euro anerkennen. Das erscheint mir astronomisch. Darf mir jemand ohne Vorwarnung so eine Rechnung schicken? Das ist für mich eben auch die Frage.
Danke jedenfalls, Kleine Ente.
zauberlilie
Gefällt mir
Danke
für den Hinweis, ich werde das gleich machen. Die Fünf Tibeter sind markenrechtlich geschützt, das ist wohl richtig. Da sieht man gleich, wie fremd mir die Materie ist.
zauberlilie
Gefällt mir
Sie sind es, hätte ich auch nicht gedacht,aber
die Papiere belegen es. Der Verlag hat sich den Begriff schützen lassen und diese Rechte per Lizenz an den Dachverband der Fünf Tibeter Anwender und Trainer (oder so ähnlich) weitergegeben. Im Auftrag dieses Verbandes arbeitet der RA.
Grüße zauberlilie
Gefällt mir
Schau mal
auf diesen Link,
www.expertenzentrale.de
Da kannst du deinen Fall schildern, anschließend bekommst du einen Vorschlag über die Kosten, nimmst du den Betrag an, bekommst du Antwort von einem Fachanwalt per e-mail.
Habe ich auch schon genutzt und ist recht günstig.
Jedenfalls würde ich mir wirklich erstmal Rat suchen bevor es an's Zahlen geht, denn im Moment, wo jeder, auch Anwälte, sehen müssen, wo sie bleiben, gibt es verschärft grade Anwälte die drauf aus sind Homepages aufzusuchen und Abmahnungen verschicken, um zu verdienen, und jedes Unwissen ausnutzen.
Es gibt sicher welche darunter, die nicht so ganz "sauber" arbeiten.
Hol' dir auf jedenfall erst fachlichen Rat, bitte.
Berichte bitte mal, wie es ausgegangen ist.
Toi,toi, toi
Gabriele
Gefällt mir
Kannst du deine Antwort nicht finden?
Aaaaalso...
beim patent und markenamt habe ich bei meiner recherche nix gefunden, dass der begriff markenrechtlich geschützt wäre. (vielleicht bin ich aber auch nur zu doof zum recherchieren ). das wird es sein.
trotzdem: m. e. ist eine abmahnung von privatpersonen, die den (doch recht allgemeinen) begriff benutzen, nicht korrekt, sondern wäre es nur, wenn du der firma direkte konkurrenz machen würdest. tust du das???
die buckstabenkombinationen von mercedes (SE, SLK usw.) hat sich auch einer markenrechtlich schützen lassen, aber nur im zusammenhang mit autos, deswegen kann der nicht glaich alles abmahnen was zufällig diese kombinationen enthält.
ich würde mich auf jeden fall anwaltlich beraten lassen.
gruß vom toffi
Gefällt mir
Schau mal
auf diesen Link,
www.expertenzentrale.de
Da kannst du deinen Fall schildern, anschließend bekommst du einen Vorschlag über die Kosten, nimmst du den Betrag an, bekommst du Antwort von einem Fachanwalt per e-mail.
Habe ich auch schon genutzt und ist recht günstig.
Jedenfalls würde ich mir wirklich erstmal Rat suchen bevor es an's Zahlen geht, denn im Moment, wo jeder, auch Anwälte, sehen müssen, wo sie bleiben, gibt es verschärft grade Anwälte die drauf aus sind Homepages aufzusuchen und Abmahnungen verschicken, um zu verdienen, und jedes Unwissen ausnutzen.
Es gibt sicher welche darunter, die nicht so ganz "sauber" arbeiten.
Hol' dir auf jedenfall erst fachlichen Rat, bitte.
Berichte bitte mal, wie es ausgegangen ist.
Toi,toi, toi
Gabriele
Die Expertenzentrale
war ein echt guter Hinweis. Der RA hat mir ganz schnell und kostenlos eine Antwort zukommen lassen.
Leider ist es nun so, daß ich zahlen muß und er riet mir auch, auf jeden Fall die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Das werde ich jetzt gleich abschicken. An dem Streitwert von 10000 Euro sei nichts auszusetzen, der sei "normal". Die Abmahnung ist also rechtlich ganz korrekt. Der RA darf ohne vorherige Ankündigung fordern.
Da habe ich leider Pech gehabt.
Liebe Grüße zauberlilie
Gefällt mir
Die Expertenzentrale
war ein echt guter Hinweis. Der RA hat mir ganz schnell und kostenlos eine Antwort zukommen lassen.
Leider ist es nun so, daß ich zahlen muß und er riet mir auch, auf jeden Fall die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Das werde ich jetzt gleich abschicken. An dem Streitwert von 10000 Euro sei nichts auszusetzen, der sei "normal". Die Abmahnung ist also rechtlich ganz korrekt. Der RA darf ohne vorherige Ankündigung fordern.
Da habe ich leider Pech gehabt.
Liebe Grüße zauberlilie
Kostenlos?
Das war aber nett,
schade nur, daß es so ausging.
Gruß
Gabriele
Gefällt mir