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Forum / Gesellschaft & Leben

Neue Rechtslage in Schweden, Schutz vor Vergewaltigung

Letzte Nachricht: 20. Dezember 2017 um 23:50
L
lilika_12260127
20.12.17 um 15:22

Ich kann das Dilemma gut nachvollziehen, das häufig bei Vorwürfen der Vergewaltigung vor Gericht entsteht, in Bezug auf Glaubwürdigkeiten und Beweislage, aber das, was die Schwede sich jetzt ausgedacht haben, geht doch zu weit...

...oder seht ihr das anders?



Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft das ja darauf hinaus, dass ich mir als Schwede vor jedem sexuellen "Ereignins" auf einem Quittungsblock so eine Art "Zustimmung zum einvernehmlichen Beischlaf mit XYZ am dd.mm.yyyy um hh:mm" von meiner Liebsten unterschreiben lassen muss.

Ein Vergewaltigungsvorwurf kann ansonsten sogar bei grundsätzlichem Einverständnis der Partnerin erhoben werden. Auch dann, wenn die Partnerin den sexuellen Kontakt im Verlauf des Geschehens NICHT abgelehnt hat. Sogar rückwirkend!

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K
kamala_11901399
20.12.17 um 15:51
In Antwort auf lilika_12260127

Ich kann das Dilemma gut nachvollziehen, das häufig bei Vorwürfen der Vergewaltigung vor Gericht entsteht, in Bezug auf Glaubwürdigkeiten und Beweislage, aber das, was die Schwede sich jetzt ausgedacht haben, geht doch zu weit...

...oder seht ihr das anders?

https://www.focus.de/politik/ausland/vergewaltigungs-gesetz-schweden-muessen-sich-vor-sex-genehmigung-einholen_id_8013626.html

Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft das ja darauf hinaus, dass ich mir als Schwede vor jedem sexuellen "Ereignins" auf einem Quittungsblock so eine Art "Zustimmung zum einvernehmlichen Beischlaf mit XYZ am dd.mm.yyyy um hh:mm" von meiner Liebsten unterschreiben lassen muss.

Ein Vergewaltigungsvorwurf kann ansonsten sogar bei grundsätzlichem Einverständnis der Partnerin erhoben werden. Auch dann, wenn die Partnerin den sexuellen Kontakt im Verlauf des Geschehens NICHT abgelehnt hat. Sogar rückwirkend!

So ganz spontan, nach der Lektüre des Artikels, ist meine Reaktion frei nach dem Motto:“ die spinnen, die Schweden!“

Den Ansatz kann ich sehr sehr gut nachvollziehen, denn bis vor kurzem war der ganze Umgang mit sexueller Nötigung und Vergewaltigung einfach demütigend und sehr täterfreundlich, aber dieses Einverständnisgesetz geht zu weit, denn es verurteilt Männer per se als triebgesteuerte Vollidioten, die sich grundsätzlich nicht unter Kontrolle haben und deswegen immer lieb um Erlaubnis bitten müssen, ob sie denn die Frau beschlafen dürfen! 
Ausserdem sind da Haus und Hof geöffnet für Racheaktionen verschmähter Frauen, betrogener Ehefrauen und Frauen, denen einfach mal langweilig ist. 
Ich halte das Gesetz für kontraproduktiv für die sexuelle Gleichberechtigung der Geschlechter!

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C
cillmn_12079006
20.12.17 um 20:49

In 20 Jahren hat sich das eingebürgert, und keiner findet es mehr komisch, sich den unbedingten Beischlafwillen schriftlich bestätigen zu lassen. Das könnte man ja auch noch hinterher machen, falls man vorher nicht dazu gekommen ist. Vielleicht sollte man bei der Betrachtung, wie überflüssig das innerhalb einer intakten Beziehung anmutet, auch mal berücksichtigen, wie viele sexuelle Übergriffe täglich stattfinden, obwohl klar Nein! gesagt oder aus Angst geschwiegen wurde. Insgesamt finde ich das Thema sehr ernstzunehmen, und weil bisher keine bessere Lösung gefunden wurde, um den anschließenden Vorwurf der Täter, das Opfer hätte es doch auch gewollt, gefunden wurde, ist das vielleicht nicht die schlechteste Idee.

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piero_12825720
20.12.17 um 21:27
In Antwort auf kamala_11901399

So ganz spontan, nach der Lektüre des Artikels, ist meine Reaktion frei nach dem Motto:“ die spinnen, die Schweden!“

Den Ansatz kann ich sehr sehr gut nachvollziehen, denn bis vor kurzem war der ganze Umgang mit sexueller Nötigung und Vergewaltigung einfach demütigend und sehr täterfreundlich, aber dieses Einverständnisgesetz geht zu weit, denn es verurteilt Männer per se als triebgesteuerte Vollidioten, die sich grundsätzlich nicht unter Kontrolle haben und deswegen immer lieb um Erlaubnis bitten müssen, ob sie denn die Frau beschlafen dürfen! 
Ausserdem sind da Haus und Hof geöffnet für Racheaktionen verschmähter Frauen, betrogener Ehefrauen und Frauen, denen einfach mal langweilig ist. 
Ich halte das Gesetz für kontraproduktiv für die sexuelle Gleichberechtigung der Geschlechter!

Ich finde es auch nicht sinnvoll. Besonders deshalb weil diese Unterschrift ja nicht bedeutet, dass eine Frau nun wirklich mit dem Akt einverstanden ist. Eine Frau (Mann natürlich auch) kann ja zu jeder Zeit ihre Meinung aendern. Das ist dann vom Partner zu akzeptieren. 

Auch wenn ein Partner ploetzlich mit irgendwelchen Praktiken kommt die der andere nicht will. Was soll dann diese Unterschrift fuer einen Sinn haben?

Schlechte Idee. Traegt nichts zur Loesung des Problems bei. 

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cillmn_12079006
20.12.17 um 21:34
In Antwort auf piero_12825720

Ich finde es auch nicht sinnvoll. Besonders deshalb weil diese Unterschrift ja nicht bedeutet, dass eine Frau nun wirklich mit dem Akt einverstanden ist. Eine Frau (Mann natürlich auch) kann ja zu jeder Zeit ihre Meinung aendern. Das ist dann vom Partner zu akzeptieren. 

Auch wenn ein Partner ploetzlich mit irgendwelchen Praktiken kommt die der andere nicht will. Was soll dann diese Unterschrift fuer einen Sinn haben?

Schlechte Idee. Traegt nichts zur Loesung des Problems bei. 

Was würde denn zur Lösung des Problems beitragen???

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M
mariah_11988071
20.12.17 um 21:38

So ein Gesetz gibt den Frauen auch nicht mehr Sicherheit.

Wer eine Frau vergewaltigen will, der wird leider oft Mittel und Wege finden, um diesem Willen nachgehen zu können. Trotz eines solchen Gesetzes, könnte ein potentieller Vergewaltiger eine Frau erpressen und sie mit einsetzen von psychischer und/oder körperlicher Gewalt dazu nötigen, dass sie ihm eine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr gibt.

Im Endeffekt wäre solch eine Situation dann noch schlimmer für eine Frau, denn sie hätte ja schriftlich zugesagt. Ich halte das irgendwo für ziemlich gefährlich, wenn man schriftliche Einwilligungen für Sex verpflichtend machen möchte, denn dort, wo schriftlich zugestimmt wird, wirds schwer in Fällen der Ungerechtigkeit. Nötigung und Erpressung wird da leider kaum berücksichtigt.

Mal davon abgesehen...

Warum soll nur der Mann sich eine Genehmigung von der Frau einholen?

Warum nicht auch die Frau beim Mann?

Als würde es keine Frauen geben, die sich auf einer total verkehrten Spur befinden. Mag zwar eher eine Minderheit sein, aber trotzdem...

Wenn schon so ein Gesetz, dann sollte das auch für beide Geschlechter gelten.

Ich halte dieses Gesetz aber für Quatsch. Das bringt keinem mehr Sicherheit, meiner Meinung nach eher das Gegenteil.

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L
lilika_12260127
20.12.17 um 21:39
In Antwort auf cillmn_12079006

In 20 Jahren hat sich das eingebürgert, und keiner findet es mehr komisch, sich den unbedingten Beischlafwillen schriftlich bestätigen zu lassen. Das könnte man ja auch noch hinterher machen, falls man vorher nicht dazu gekommen ist. Vielleicht sollte man bei der Betrachtung, wie überflüssig das innerhalb einer intakten Beziehung anmutet, auch mal berücksichtigen, wie viele sexuelle Übergriffe täglich stattfinden, obwohl klar Nein! gesagt oder aus Angst geschwiegen wurde. Insgesamt finde ich das Thema sehr ernstzunehmen, und weil bisher keine bessere Lösung gefunden wurde, um den anschließenden Vorwurf der Täter, das Opfer hätte es doch auch gewollt, gefunden wurde, ist das vielleicht nicht die schlechteste Idee.

Die gute Absicht hinter diesem Vorhaben kann ich ja erkennen, aber zu welchem Preis?

Spontane Übergriffe von Triebtaetern wird man damit sicher nicht verhindern, allenfalls einige Taeter die in einer Beziehung zum Opfer stehen und die man vorher nicht haette "greifen" können, werden dadurch verknackt...

...für diesen überschaubaren Erfolg wird man aber das Vertrauensverhaeltnis von Millionen Paaren belasten und Millionen Maenner vorverurteilen und potenziell erpressbar machen.

Auf jeden Fall wird jede Spontaneitaet aus unseren Beziehungen genommen. Sowohl in langjaehrigen Beziehungen als auch bei Frischverliebten.

Wer sich wirklich darauf einlassen würde, diese Unterschrift nachtraeglich einzuholen, der müsste ja mit dem Klammersack gepudert sein. Der Begriff "ungeschützter Verkehr" würde eine ganz neue Dimension bekommen.

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C
cillmn_12079006
20.12.17 um 21:47
In Antwort auf lilika_12260127

Die gute Absicht hinter diesem Vorhaben kann ich ja erkennen, aber zu welchem Preis?

Spontane Übergriffe von Triebtaetern wird man damit sicher nicht verhindern, allenfalls einige Taeter die in einer Beziehung zum Opfer stehen und die man vorher nicht haette "greifen" können, werden dadurch verknackt...

...für diesen überschaubaren Erfolg wird man aber das Vertrauensverhaeltnis von Millionen Paaren belasten und Millionen Maenner vorverurteilen und potenziell erpressbar machen.

Auf jeden Fall wird jede Spontaneitaet aus unseren Beziehungen genommen. Sowohl in langjaehrigen Beziehungen als auch bei Frischverliebten.

Wer sich wirklich darauf einlassen würde, diese Unterschrift nachtraeglich einzuholen, der müsste ja mit dem Klammersack gepudert sein. Der Begriff "ungeschützter Verkehr" würde eine ganz neue Dimension bekommen.

Ich weiß nicht, ob du das auch so fragen würdest, wenn du dir vor Gericht hättest anhören müssen, du hättest das ja auch gewollt... 
​Weißt du, ich hab tatsächlich damals nicht Nein! gesagt. Wer sagt das schon, wenn man zwei Hände an der Kehle hat und zwei an den Fußgelenken. Die waren zwei, und die waren sich einig. Ich hätte das ja so haben wollen. 
Nein, ich wollte das nicht so. Das konnte ich vor Gericht aber nicht beweisen. 

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K
kolab_12914992
20.12.17 um 21:48

Also der Artikel wurde überarbeitet und es ist KEINE schriftliche Genehmigung nötig. Auch ein eindeutiges Signal der Frau ist ausreichend. Also ist ein neues Gesetz ja eigentlich Quatsch. Da ist ja dann Interpretationsspielraum und am Ende steht Aussage gegen Aussage.

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lilika_12260127
20.12.17 um 21:50
In Antwort auf piero_12825720

Ich finde es auch nicht sinnvoll. Besonders deshalb weil diese Unterschrift ja nicht bedeutet, dass eine Frau nun wirklich mit dem Akt einverstanden ist. Eine Frau (Mann natürlich auch) kann ja zu jeder Zeit ihre Meinung aendern. Das ist dann vom Partner zu akzeptieren. 

Auch wenn ein Partner ploetzlich mit irgendwelchen Praktiken kommt die der andere nicht will. Was soll dann diese Unterschrift fuer einen Sinn haben?

Schlechte Idee. Traegt nichts zur Loesung des Problems bei. 

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss diese Unterschrift praktisch vor jedem sexuellen Kontakt eingeholt werden.

Eine Unterschrift von vorgestern würde mir also nichts nutzen.

Ich habe ein paar Diskussionen zum Thema verfolgt. Da wurde z.B. die Frage aufgeworfen, wie man denn feststellen wolle, ob diese Unterschrift freiwillig geleistet wurde.

Ein Ehemann, der seine Frau zum Beischlaf zwingt, haette sicher noch weit weniger Skrupel davor, ihr diese Unterschrift abzupressen.

Eine Frau könnte auch einen Termin für den sexuellen Kontakt angeben, der gar nicht stattgefunden habe und für den der Beschuldigte deshalb auch gar keine Unterschrift haben könnte.

Es soll noch nicht einmal vonnöten sein, dass die Frau die Ablehnung des Kontaktes zu erkennen gibt, ja selbst wenn sie Zustimmung signalisiert, soll die Beschuldigung rückwirkend greifen...

...da werde ich ratlos: Es könnte mir also passieren, dass ich mit einer Frau zusammen bin und von der ersten bis zur letzten Sekunde den Einsruck habe, alles geschehe im gegenseitigen Einvernehmen und am naechsten morgen steht die Polizei vor meiner Tür?

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lilika_12260127
20.12.17 um 21:53
In Antwort auf kolab_12914992

Also der Artikel wurde überarbeitet und es ist KEINE schriftliche Genehmigung nötig. Auch ein eindeutiges Signal der Frau ist ausreichend. Also ist ein neues Gesetz ja eigentlich Quatsch. Da ist ja dann Interpretationsspielraum und am Ende steht Aussage gegen Aussage.

Ah OK, hatte ich nicht mitbekommen...

...aber was bringt das dann?

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kamala_11901399
20.12.17 um 21:59
In Antwort auf lilika_12260127

Ah OK, hatte ich nicht mitbekommen...

...aber was bringt das dann?

Ah, Moment.... es geht darum, dass die Frau (wie bislang gängige Praxis) nicht explizit nein sagen muss und/oder in eindeutiger Absicht ihren Unwillen kundtun muss, damit es als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gilt, sondern, dass eine sexuelle Handlung jetzt sozusagen von der Frau eindeutig als „in Ordnung“ deklariert werden muss. Das ist schon ein Unterschied!
 

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L
lilika_12260127
20.12.17 um 22:05
In Antwort auf kamala_11901399

Ah, Moment.... es geht darum, dass die Frau (wie bislang gängige Praxis) nicht explizit nein sagen muss und/oder in eindeutiger Absicht ihren Unwillen kundtun muss, damit es als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gilt, sondern, dass eine sexuelle Handlung jetzt sozusagen von der Frau eindeutig als „in Ordnung“ deklariert werden muss. Das ist schon ein Unterschied!
 

In der Theorie ist das ein Unterschied, aber in der Praxis wird sich doch nur die Aussage des Taeters aendern.

Hat der früher gesagt, "sie hat sich weder gewehrt noch ihre Ablehnung geaußert" wird es zukünftig heißen: "Sie hat gesagt, sie will es auch..."



Ich muss mir nochmal die Artikel zum Thema anschauen...

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C
cillmn_12079006
20.12.17 um 22:11
In Antwort auf kamala_11901399

Ah, Moment.... es geht darum, dass die Frau (wie bislang gängige Praxis) nicht explizit nein sagen muss und/oder in eindeutiger Absicht ihren Unwillen kundtun muss, damit es als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gilt, sondern, dass eine sexuelle Handlung jetzt sozusagen von der Frau eindeutig als „in Ordnung“ deklariert werden muss. Das ist schon ein Unterschied!
 

Wenn du panische Angst hast, sagst du nicht Nein!!!

Man muss mal weggehen von der Betrachtung, Vergewaltigungen würden nur in dunklen Ecken stattfinden. Die meisten sexuellen Übergriffe geschehen im eigenen sozialen Umfeld. 

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K
kamala_11901399
20.12.17 um 22:14
In Antwort auf lilika_12260127

In der Theorie ist das ein Unterschied, aber in der Praxis wird sich doch nur die Aussage des Taeters aendern.

Hat der früher gesagt, "sie hat sich weder gewehrt noch ihre Ablehnung geaußert" wird es zukünftig heißen: "Sie hat gesagt, sie will es auch..."



Ich muss mir nochmal die Artikel zum Thema anschauen...

„Früher“ legte man Frauen oft negativ aus, wenn sie sich nicht gewehrt haben. Als Opfer gab es immer diesen Rechtfertigungsdruck; warum hast du dich nicht gewehrt; warum hat der Mann keine Verletzungen von dir; hast du nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass du es nicht wolltest?! 
Das fällt bei der neuen Regelung weg. Insofern macht es juristisch einen gewaltigen Unterschied, weil jetzt die Frau nicht mehr beweisen muss, dass sie nicht wollte, sondern der Mann ist in der Pflicht zu beweisen, dass sie wollte. 

Trotzdem halte ich dieses Gesetz für nicht sinnvoll in der Form. Der Missbrauch ist zu „einfach“. 

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kamala_11901399
20.12.17 um 22:15
In Antwort auf cillmn_12079006

Wenn du panische Angst hast, sagst du nicht Nein!!!

Man muss mal weggehen von der Betrachtung, Vergewaltigungen würden nur in dunklen Ecken stattfinden. Die meisten sexuellen Übergriffe geschehen im eigenen sozialen Umfeld. 

Das weiß ich doch; ich sag doch auch nichts anderes! 

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L
lilika_12260127
20.12.17 um 22:23
In Antwort auf kamala_11901399

„Früher“ legte man Frauen oft negativ aus, wenn sie sich nicht gewehrt haben. Als Opfer gab es immer diesen Rechtfertigungsdruck; warum hast du dich nicht gewehrt; warum hat der Mann keine Verletzungen von dir; hast du nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass du es nicht wolltest?! 
Das fällt bei der neuen Regelung weg. Insofern macht es juristisch einen gewaltigen Unterschied, weil jetzt die Frau nicht mehr beweisen muss, dass sie nicht wollte, sondern der Mann ist in der Pflicht zu beweisen, dass sie wollte. 

Trotzdem halte ich dieses Gesetz für nicht sinnvoll in der Form. Der Missbrauch ist zu „einfach“. 

Aber das ware ja wiedee absurd...

Das wäre ja die Umkehrung der Unschuldsvermutung. Da wäre jeder Mann ein Vergewaltiger, es sei denn, er kann seine Unschuld beweisen...

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K
kolab_12914992
20.12.17 um 22:29
In Antwort auf lilika_12260127

Ah OK, hatte ich nicht mitbekommen...

...aber was bringt das dann?

Ich denke das bringt...nix.

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K
kamala_11901399
20.12.17 um 22:32
In Antwort auf lilika_12260127

Aber das ware ja wiedee absurd...

Das wäre ja die Umkehrung der Unschuldsvermutung. Da wäre jeder Mann ein Vergewaltiger, es sei denn, er kann seine Unschuld beweisen...

Ja, Wahnsinn, oder?! Das meine ich ja mit Missbrauch. Das kann nicht vernünftig durchdacht sein, oder ich versteh irgendwas an dem Gesetz massiv falsch...

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C
cillmn_12079006
20.12.17 um 22:38
In Antwort auf lilika_12260127

Aber das ware ja wiedee absurd...

Das wäre ja die Umkehrung der Unschuldsvermutung. Da wäre jeder Mann ein Vergewaltiger, es sei denn, er kann seine Unschuld beweisen...

Man wird es nie lückenlos beweisen können. Egal wem man die Beweislast aufbürdet..., es wird nie lückenlos zu beweisen sein. Und wenn wir mal ehrlich sind, wäre das schwedische Modell die einzige Lösung. Ja, ich will... Datum und Unterschrift, und los geht's. Wir würden uns alle daran gewöhnen, wenn das usus würde.  

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piero_12825720
20.12.17 um 22:44
In Antwort auf lilika_12260127

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss diese Unterschrift praktisch vor jedem sexuellen Kontakt eingeholt werden.

Eine Unterschrift von vorgestern würde mir also nichts nutzen.

Ich habe ein paar Diskussionen zum Thema verfolgt. Da wurde z.B. die Frage aufgeworfen, wie man denn feststellen wolle, ob diese Unterschrift freiwillig geleistet wurde.

Ein Ehemann, der seine Frau zum Beischlaf zwingt, haette sicher noch weit weniger Skrupel davor, ihr diese Unterschrift abzupressen.

Eine Frau könnte auch einen Termin für den sexuellen Kontakt angeben, der gar nicht stattgefunden habe und für den der Beschuldigte deshalb auch gar keine Unterschrift haben könnte.

Es soll noch nicht einmal vonnöten sein, dass die Frau die Ablehnung des Kontaktes zu erkennen gibt, ja selbst wenn sie Zustimmung signalisiert, soll die Beschuldigung rückwirkend greifen...

...da werde ich ratlos: Es könnte mir also passieren, dass ich mit einer Frau zusammen bin und von der ersten bis zur letzten Sekunde den Einsruck habe, alles geschehe im gegenseitigen Einvernehmen und am naechsten morgen steht die Polizei vor meiner Tür?

Ich verstehe deine Bedenken sehr gut.

Ich sehe es auch sehr skeptisch was hier in den USA gerade passiert. Nur auf Anschuldigungen hin verlieren Maenner ihre Karrieren, ihren guten Ruf.

Ich habe diese Woche ein Interview mit Tavis Smiley gesehen. Er hat fuer NPR gearbeitet und wurde entlassen weil es Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung gegen ihn gegeben hat. Man hat ihm nicht gesagt wer ihn beschuldigt hat, und was konkret die Anschuldigung war. Er wurde einfach gefeuert, ohne sich verteidigen zu koennen.

Das ist meiner Meinung nach nicht ok. 

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P
piero_12825720
20.12.17 um 22:54
In Antwort auf kamala_11901399

„Früher“ legte man Frauen oft negativ aus, wenn sie sich nicht gewehrt haben. Als Opfer gab es immer diesen Rechtfertigungsdruck; warum hast du dich nicht gewehrt; warum hat der Mann keine Verletzungen von dir; hast du nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass du es nicht wolltest?! 
Das fällt bei der neuen Regelung weg. Insofern macht es juristisch einen gewaltigen Unterschied, weil jetzt die Frau nicht mehr beweisen muss, dass sie nicht wollte, sondern der Mann ist in der Pflicht zu beweisen, dass sie wollte. 

Trotzdem halte ich dieses Gesetz für nicht sinnvoll in der Form. Der Missbrauch ist zu „einfach“. 

Auch wenn die Unterschrift geleistet wurde heißt das nicht, dass der Akt keine Vergewaltigung wird.

Man stelle sich vor....das Paar ist willig, Unterschrift wird geleistet. Sie springen ins Bett und legen los....dann nennt der Mann seine Partnerin beim falschen Namen. Sie will ihn wegstoßen und die Lust ist ihr vergangen. Er sieht das aber gar nicht ein und akzeptiert ihr NEIN an diesem Punkt nicht....er vergewaltigt sie.

Nun waere das eindeutig eine Vergewaltigung...obwohl sie freiwillig unterschrieben hat. 

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piero_12825720
20.12.17 um 22:56
In Antwort auf lilika_12260127

Aber das ware ja wiedee absurd...

Das wäre ja die Umkehrung der Unschuldsvermutung. Da wäre jeder Mann ein Vergewaltiger, es sei denn, er kann seine Unschuld beweisen...

Umkehrung der Unschuldsvermutung geht gar nicht...ueberhaupt nie nicht. 

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kolab_12914992
20.12.17 um 22:58
In Antwort auf piero_12825720

Auch wenn die Unterschrift geleistet wurde heißt das nicht, dass der Akt keine Vergewaltigung wird.

Man stelle sich vor....das Paar ist willig, Unterschrift wird geleistet. Sie springen ins Bett und legen los....dann nennt der Mann seine Partnerin beim falschen Namen. Sie will ihn wegstoßen und die Lust ist ihr vergangen. Er sieht das aber gar nicht ein und akzeptiert ihr NEIN an diesem Punkt nicht....er vergewaltigt sie.

Nun waere das eindeutig eine Vergewaltigung...obwohl sie freiwillig unterschrieben hat. 

Oder man zur Unterschrift genötigt wird. Wer mich vergewaltigen kann, der kann auch eine Unterschrift erzwingen...würde ich meinen.

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cillmn_12079006
20.12.17 um 23:05
In Antwort auf piero_12825720

Umkehrung der Unschuldsvermutung geht gar nicht...ueberhaupt nie nicht. 

Nein??? Warum nicht??? 

Ich würde das sogar folgerichtig finden. Dann müssten die Frauen nämlich zugeben, dass sie das nur gemacht haben, weil sie sich was davon versprochen haben. 

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piero_12825720
20.12.17 um 23:12
In Antwort auf cillmn_12079006

Nein??? Warum nicht??? 

Ich würde das sogar folgerichtig finden. Dann müssten die Frauen nämlich zugeben, dass sie das nur gemacht haben, weil sie sich was davon versprochen haben. 

Die Unschuldsvermutung ist ein sehr wichtiges Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. 
 

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cillmn_12079006
20.12.17 um 23:19
In Antwort auf piero_12825720

Die Unschuldsvermutung ist ein sehr wichtiges Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. 
 

Ja und??? Wäre die Unschuldsvermutung nicht noch augenscheinlicher, wenn vorher schon feststehen würde, was einvernehmlich wäre und was nicht??? 

 

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K
kaden_12832889
20.12.17 um 23:46
In Antwort auf lilika_12260127

Ich kann das Dilemma gut nachvollziehen, das häufig bei Vorwürfen der Vergewaltigung vor Gericht entsteht, in Bezug auf Glaubwürdigkeiten und Beweislage, aber das, was die Schwede sich jetzt ausgedacht haben, geht doch zu weit...

...oder seht ihr das anders?

https://www.focus.de/politik/ausland/vergewaltigungs-gesetz-schweden-muessen-sich-vor-sex-genehmigung-einholen_id_8013626.html

Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft das ja darauf hinaus, dass ich mir als Schwede vor jedem sexuellen "Ereignins" auf einem Quittungsblock so eine Art "Zustimmung zum einvernehmlichen Beischlaf mit XYZ am dd.mm.yyyy um hh:mm" von meiner Liebsten unterschreiben lassen muss.

Ein Vergewaltigungsvorwurf kann ansonsten sogar bei grundsätzlichem Einverständnis der Partnerin erhoben werden. Auch dann, wenn die Partnerin den sexuellen Kontakt im Verlauf des Geschehens NICHT abgelehnt hat. Sogar rückwirkend!

Das Gesetz ist darauf abgestellt, einen wichtigen Aspekt der Verbrechensbekämpfung, nämlich die Beweissicherung für die Schuld von angeklagten Verbrechern, welche eine Aufgabe des Staates darstellt, vom Staat abzuwälzen, und zu ersetzen dadurch, dass man pauschal jedem Bürger eine Beweislast für seine eigene Unschuld auferlegt.

Ein Staat, der in dieser Weise Aufgaben der Verbrechensbekämpfung abwälzt, erweckt bei mir den Verdacht, dass seine Staatsorgane ihren Aufgaben nicht gewachsen sind.
Dass die Staatsorgane ihren Aufgaben gewachsen sind, ist aber eine notwendige (wenn auch noch lange keine hinreichende) Bedingung für Rechtsstaatlichkeit.

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piero_12825720
20.12.17 um 23:50
In Antwort auf cillmn_12079006

Ja und??? Wäre die Unschuldsvermutung nicht noch augenscheinlicher, wenn vorher schon feststehen würde, was einvernehmlich wäre und was nicht??? 

 

Wie die meisten hier bin ich der Ansicht, dass diese Unterschrift wenig bis gar nichts bedeutet. 

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