In Antwort auf acacia_12763867
...
Eine geförderte Mietwohnung, die ab 1994 errichtet wurde, kann nach 10-jähriger Nutzung über Antrag vom Mieter zum Verkehrswert gekauft werden. Es müssen allerdings innerhalb der ersten 5 Jahre nach Bezug der Wohnung mindestens 51 % der Grund- und Aufschließungskosten als Anzahlung geleistet worden sein. Bei der gerichtlichen Festlegung des Verkehrswertes sind die offenen Verbindlichkeiten (Förderungsdarlehen, Bankdarlehen, Annuitätenzuschüsse) abzuziehen.
Also, manchmal ist es günstiger sich gleich eine Eigentumswohnung zu kaufen, andererseits kann man bei einer Mietkaufwohnung erst "testen" wie es einem dort gefällt und kann sich dann erst für oder gegen einen Kauf entscheiden. Außerdem ist nach meiner Erfahrung die Miete bei Mietkaufwohnungen um einiges billiger als bei normalen Mietwohnungen. Wahrscheinlich wegen der geleisteten Anzahlung und den hohen Förderungen.
LG
Tanja
Nochmal...
also ich finde trotz allem eine mietkaufwohnung eine tolle Idee, ich wohne selbst in einer.
Meine Genossenschaft hat mir von Anfang an gesagt, wie teuer diese in 10 Jahren sein wird. Ich habe ca. 20% vom Gesamtkaufpreis angezahlt, zahle jetzt 10 Jahre normal Miete und in 10 Jahren könnte ich entweder den Rest zahlen und die Wohnung gehört mir, oder ich entschließe mich weiter Mieter zu bleiben und bekomme die Anzahlung zurück!
Bis dahin, weiß ich ob ich in dieser Wohnung bleiben will - also eine ideale Lösung zwischen Miete und Eigentum.
LG
Tanja
Gefällt mir