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Forum / Gesellschaft & Leben

Medienkompetenz - Haben die Leute ein Bewusstsein um die bei manchen Formen der Trollerei denkbaren Rechtsfolgen?

Letzte Nachricht: 21. April um 15:06
C
cattleya
19.04.23 um 14:18

(In diesem Thread soll es um die eigentlich bereits in vielen Diskussionsgruppen dieser Welt bis zur Seekrankheit durchgekaute Thematik der Trollpostings im Internet gehen. Ich schreibe das Initialposting für diesen Thread hier, denn Trollpostings begegnen einem hier im Forum ja auch ab und zu.)

Hallo!  

Ich frage mich - und jetzt auch die geschätzten Leser/innen dieses Beitrages, ob zB den Kindern in der Schule, wo sie heutzutage ja unter anderem Medienkompetenz erlernen sollen, auch ausreichend beigebracht wird, welche Formen des Trollens - zumindest theoretisch - welche Rechtsfolgen zeitigen können. Und, ob das in der Schule getan werden sollte. Den Kindern in der Schule also mitunter auch etwas detaillierter vermittelt werden sollte, welche Verhaltensweisen in unserem Rechtssystem welche Folgen haben können wenn man an schlecht aufgelegte Amtswalter/innen und/oder Richter/innen gerät. Oder sollte das den Eltern überlassen werden(, sofern sie sich mit dem Rechtssystem gut genug auskennen)?
(Als ich in die Schule ging, wurde das nicht getan, sondern in Punkto Medienkompetenz ging es in der Schule hauptsächlich darum, auf technischer Ebene den Umgang mit IT zu erlernen.)

Anlass zu der Frage ist ein anderer Thread, der hier im Unterforum gelaufen und leider gestern gelöscht worden ist bevor ich dort etwas dazu äussern konnte.

Zusammengefasst:
Der Threadersteller hat sich irgendwann dazu verstiegen, naivere Mitleser/innen auf die Palme bringen/in Aufregung versetzen/Unbehagen verursachen zu wollen, indem er von sich selbst behauptet, reglmäßig Straftaten in Form des Verprügelns von Mitglieden einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zu begehen und daraus Vergnügen zu ziehen, und dies auch demnächst wieder vorzuhaben.
Für mich war offensichtlich, dass das nicht stimmt, sondern in einem von Emotionsaufwallung getragenen Seinszustand geschrieben worden ist, um irgendeinen Frust dadurch zu sublimieren, dass man Leute, die man aufgrund ihrer von der eigenen verschiedenen Meinung für einen Teil der Frustursache hält, irgendwie in Aufregung versetzt.
Anbetrachts dessen, wie die Menschen nun mal sind, fand ich das nicht sonderlich schockierend.
Aber es ist exemplarisch dafür, wie die Leute sich auf dem Fenster lehnen ohne dass es ihnen bewußt ist.

Wäre der gelöschte Thread noch da, hätte ich dem Threadersteller das Folgende in dem gelöschten Thread erklärt:

Es gibt im Strafgesetzbuch einen Paragraphen . Da geht es um das Vortäuschen einer Straftat. Also darum, einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle wider besseres Wissen vorzutäuschen, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder bevorstehe.
Damit das strafbar ist, muss das vorsätzlich geschehen.
Dieser Paragraph greift unter Umständen auch, wenn jemand so etwas absichtlich in einem Internetforum vortäuscht.
Dabei ist es unerheblich, ob er dabei sich selbst oder andere belastet.
Man könnte auf die Idee kommen, ein Internetforum sei keine Behörde oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stelle. Das ist richtig. Ein Internetforum ist ein Medium. Ein Kommunikationsmedium, das in solchen Fällen genutzt wird, um vorsätzlich die Allgemeinheit zu täuschen. Zur Allgemeinheit gehören auch Behörden oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stellen dazu. Wer auf solche Weise trollt, nimmt also inkauf(!), dass auch Behörden oder zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Stellen mitgetäuscht werden. Inkaufnahme ist eine Form von Vorsatz. Somit ist Vorsatz gegeben und der Paragraph greift.

heißt es: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit [...] ein,  [...] ."
Auch  garantiert unter anderem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, setzt aber auch den Rahmen, den man bei der Ausübung dieses Rechts nicht sprengen darf. Stellt also klar, dass mit diesem Recht keine unbegrenzten Freiheiten verbunden sind. Man sich unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit nicht alles herausnehmen kann. Denn in Absatz 2 steht: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Ich denke, solche und ähnliche Sachen sollte man den Leuten ab und zu bewußt machen, zB in der Schule.
Nicht, um sie in die Pfanne zu hauen, sondern, damit sie sich selbst überlegen können, welche Risiken sie eingehen wollen und welche nicht.

Ich mag jetzt nicht jede Art von Trollerei ächten, denn manche Formen von Trollpostings sind ja tatsächlich witzig. Und nicht jede Form von Trollerei ist illegal. Es gibt auch Leute, die tatsächlich niveauvoll trollen, auf eine Weise, bei der man grinsen kann und bei der durchaus auch etwas Interessantes herumkommt. Außerdem ist es manchmal auch ganz lehrreich, Sachverhalte zu beleuchten, bei denen es sich nicht unbedingt um Tatsachen handelt. ZB Textaufgaben im Mathematikunterricht geben ja auch selten wahre Gegebenheiten wieder und da sagt auch keiner erwas dagegen solange die Aufgaben nicht gar zu sehr jenseits von Gut und Böse sind. Es kommt halt auch auf das rechte (im Sinne von "richtige"!) Maß an.

Aber ich mag nicht immer das Gefühl haben, dass jemand mir zwecks Antwort eine Sockenpuppe vor die Nase hält, in der er seine Hand -pardon- mit ausgestrecktem Mittelfinger drinstecken hat. Irgendwann nervt einen die damit verbundene Niveaulosigkeit nur noch. Manchmal ist es mir lieber, die Leute diskutieren ernsthaft miteinander. Eine Hauptursache für viel Elend auf der Welt ist nämlich, dass Leute nicht gewillt sind, einander ernstzunehmen und in Konsequenz irgendwann komisch werden wenn sie zu oft das Gefühl haben, nicht ernstgenommen zu werden.

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L
loomida
19.04.23 um 15:06

1. Hast du Langeweile?
2. Meiner Meinung nach möchte man heute die Wissensverantwortung für Allgemeinbildung gerne den Schulen auflasten. Ich nehme dafür immer noch die Eltern und das weitere soziale Umfeld in die Verantwortung und denke auch, dass jeder eine Holschuld hat, sich notwendiges Wissen jeglicher Art anzueignen. Schule ist für Schulwissen da! 
3. Ein guter Trollbeitrag ist mir egal, manchmal lernt vielleicht sogar jemand etwas aus den Antworten
4. Ich verabscheue und verurteile Hass, Rassismus, Beleidigungen, überzogenen Sexismus und Mobbing im Netz, denn Hass ist keine Meinung

Reicht dir das als Antwort? 

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ankica_29409623
19.04.23 um 15:34

Wenn sich hinter einem netten Bikini-Höschen ein Ewiggestriger versteckt,
der ungestraft seine braunen Parolen verbreiten kann, dann reagiere ich allergisch. 
Diese ungequirlte Scheisse fliegt auch Unbedarften um die Ohren.

Wie primitiv, sexuelle Lockmittel einzusetzen, um dann mit Diffamierungen und Hasstiraden auf Minderheiten loszugehen.

Die Forenbetreiber, die Veratwortlichen reagieren zu langsam, um Beiträge zu löschen. 
Um User*innen zu schützen, haben Derrartige m. E. nicht nur Hausverbot, sie sind auch strafrechtlich zu belangen. 

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ankica_29409623
19.04.23 um 16:08

Deine Erläuterungen kann ich unterschreiben,
leider nicht eine gewisse Erheblichkeit über andere naive User/innen, die dem Troll im genannten Beispiel auf den Leim gegangen zu scheinen. Ob 145d oder 162a zutrifft, werden Anwälte entscheiden. Ich echoffiere mich also nicht angesichts deiner eloquenten Darstellung... nehme lieber eine schöne Tasse Tee. Falls der sich jetzt ins Fäustchen lacht, da habe doch auch den passenden Spruch parat, natürlich auf der persönlichen Ebene..

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ankica_29409623
19.04.23 um 16:09
In Antwort auf ankica_29409623

Deine Erläuterungen kann ich unterschreiben,
leider nicht eine gewisse Erheblichkeit über andere naive User/innen, die dem Troll im genannten Beispiel auf den Leim gegangen zu scheinen. Ob 145d oder 162a zutrifft, werden Anwälte entscheiden. Ich echoffiere mich also nicht angesichts deiner eloquenten Darstellung... nehme lieber eine schöne Tasse Tee. Falls der sich jetzt ins Fäustchen lacht, da habe doch auch den passenden Spruch parat, natürlich auf der persönlichen Ebene..

@cattleya, dieses Postings ging an Dich

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ankica_29409623
19.04.23 um 16:37
In Antwort auf ankica_29409623

@cattleya, dieses Postings ging an Dich

192(a) StGB ... Volksverhetzende Beleidigungen ist gemeint

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cattleya
19.04.23 um 17:03
In Antwort auf ankica_29409623

192(a) StGB ... Volksverhetzende Beleidigungen ist gemeint

Bei 192a geht es nicht um Volksberhetzung sondern nur um Verhetzung.
Die Überschrift heißt "Verhetzende Beleidigung".

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C
cattleya
19.04.23 um 17:14
In Antwort auf ankica_29409623

Deine Erläuterungen kann ich unterschreiben,
leider nicht eine gewisse Erheblichkeit über andere naive User/innen, die dem Troll im genannten Beispiel auf den Leim gegangen zu scheinen. Ob 145d oder 162a zutrifft, werden Anwälte entscheiden. Ich echoffiere mich also nicht angesichts deiner eloquenten Darstellung... nehme lieber eine schöne Tasse Tee. Falls der sich jetzt ins Fäustchen lacht, da habe doch auch den passenden Spruch parat, natürlich auf der persönlichen Ebene..

Das alles habe ich nicht gefragt.

Ich habe gefragt:

Haben die Leute ein Bewusstsein um die bei manchen Formen der Trollerei denkbaren Rechtsfolgen?
Wird den Leuten ausreichend beigebracht, was ihnen blühen kann wenn sie sich zB im Internet auf eine nicht genehme Art daneben benehmen?

Wieso sollten das Anwälte entscheiden? Noch sind für Entscheidungen Richter/innen zuständig.

> Falls der sich jetzt ins Fäustchen lacht, da habe doch auch den passenden Spruch parat, natürlich auf der persönlichen Ebene..

Grundgesetz, Artikel 5, insbesondere Absatz 2:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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ankica_29409623
19.04.23 um 17:17
In Antwort auf cattleya

Bei 192a geht es nicht um Volksberhetzung sondern nur um Verhetzung.
Die Überschrift heißt "Verhetzende Beleidigung".

Richtig, habe mich verschrieben, sorry.
192a in Vbg mit 194 ... schließt die Lücke zwischen. 130ff und 185ff StGB.
Jetzt ausgeübte Straftaten besitzen zwar eine gewisse Relevanz für mich, nicht Äußerungen, die Vergangenheit oder Strafandrohungen.

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ankica_29409623
19.04.23 um 17:22
In Antwort auf cattleya

Das alles habe ich nicht gefragt.

Ich habe gefragt:

Haben die Leute ein Bewusstsein um die bei manchen Formen der Trollerei denkbaren Rechtsfolgen?
Wird den Leuten ausreichend beigebracht, was ihnen blühen kann wenn sie sich zB im Internet auf eine nicht genehme Art daneben benehmen?

Wieso sollten das Anwälte entscheiden? Noch sind für Entscheidungen Richter/innen zuständig.

> Falls der sich jetzt ins Fäustchen lacht, da habe doch auch den passenden Spruch parat, natürlich auf der persönlichen Ebene..

Grundgesetz, Artikel 5, insbesondere Absatz 2:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ja , begreife, ich muss explizit antworten auf deine Fragen ...
das werde ich schon noch tun

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
ankica_29409623
19.04.23 um 17:26
In Antwort auf ankica_29409623

192(a) StGB ... Volksverhetzende Beleidigungen ist gemeint

Oh doch,  mein Anwalt entscheidet, ob eine Strafantrag Erfolgsaussicht hat

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A
ankica_29409623
19.04.23 um 17:30
In Antwort auf ankica_29409623

Oh doch,  mein Anwalt entscheidet, ob eine Strafantrag Erfolgsaussicht hat

Und sorry @cattleya, es nervt mich jetzt doch

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A
ankica_29409623
19.04.23 um 17:38

Und immerhin stehen diese Postings jetzt auf der Forum-Startseite 

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C
cattleya
19.04.23 um 18:08
In Antwort auf ankica_29409623

Oh doch,  mein Anwalt entscheidet, ob eine Strafantrag Erfolgsaussicht hat

Dein Anwalt interesiert mich in diesem Thread nicht.

Hier möchte ich wissen, was die Leute für einen Eindruck haben, was das Bewusstsein der Bevölkerung angeht, hinsichtlich dessen, was das Rechtssystem dem Bürger beim Auftritt im Internet zugesteht und was nicht.

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A
ankica_29409623
19.04.23 um 18:59
In Antwort auf cattleya

Dein Anwalt interesiert mich in diesem Thread nicht.

Hier möchte ich wissen, was die Leute für einen Eindruck haben, was das Bewusstsein der Bevölkerung angeht, hinsichtlich dessen, was das Rechtssystem dem Bürger beim Auftritt im Internet zugesteht und was nicht.

 🤦‍♀️Oh, was bin ich doch ein kleines Dummerle!🤦‍♂️
Die wollst wissen, ob Kindern in der Schule entsprechende Medienkompetenz vermittelt werden sollte?
Oder ob diese Aufgabe den Eltern zufällt?
Und zwar heutzutage, unter den jetigen Bedingungen? 
Oder?..👨‍💻
Und deine persönlichen Befürchtungen bezüglich imaginärer Kasperle-Puppen sind nur von untergeordneter Relevanz?🤡
... Dienen gewissermaßen der Ergänzung 

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C
cattleya
20.04.23 um 0:25
In Antwort auf loomida

1. Hast du Langeweile?
2. Meiner Meinung nach möchte man heute die Wissensverantwortung für Allgemeinbildung gerne den Schulen auflasten. Ich nehme dafür immer noch die Eltern und das weitere soziale Umfeld in die Verantwortung und denke auch, dass jeder eine Holschuld hat, sich notwendiges Wissen jeglicher Art anzueignen. Schule ist für Schulwissen da! 
3. Ein guter Trollbeitrag ist mir egal, manchmal lernt vielleicht sogar jemand etwas aus den Antworten
4. Ich verabscheue und verurteile Hass, Rassismus, Beleidigungen, überzogenen Sexismus und Mobbing im Netz, denn Hass ist keine Meinung

Reicht dir das als Antwort? 

> 1. Hast du Langeweile?

Ja, hatte ich. Ich wollte meine Langeweile aber zur Abwechslung mal überbrücken, indem ich ernsthaft über etws nachdenke.

> Reicht dir das als Antwort? 

Ja.

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jette_35723514
21.04.23 um 5:22
In Antwort auf loomida

1. Hast du Langeweile?
2. Meiner Meinung nach möchte man heute die Wissensverantwortung für Allgemeinbildung gerne den Schulen auflasten. Ich nehme dafür immer noch die Eltern und das weitere soziale Umfeld in die Verantwortung und denke auch, dass jeder eine Holschuld hat, sich notwendiges Wissen jeglicher Art anzueignen. Schule ist für Schulwissen da! 
3. Ein guter Trollbeitrag ist mir egal, manchmal lernt vielleicht sogar jemand etwas aus den Antworten
4. Ich verabscheue und verurteile Hass, Rassismus, Beleidigungen, überzogenen Sexismus und Mobbing im Netz, denn Hass ist keine Meinung

Reicht dir das als Antwort? 

Ja stimmt! Aber gilt das für alle?
Und im Informationszeitalter hat jede/r die Pflicht, sich zu informieren!
Aber wie geht man/frau mit Manipulationen um?
Wie können sich z.B. Großeltern im web sicher bewegen,
wenn sie z.B. an pubertierende Jüngel- oder Mädelchen
geraten, die Spielchen mit Ihnen treiben?

Die KI macht's auch nicht besser. 
Denn die Schwachstelle ist ja z.Zt. immer noch der Mensch.


 

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J
jette_35723514
21.04.23 um 13:38
In Antwort auf ankica_29409623

Wenn sich hinter einem netten Bikini-Höschen ein Ewiggestriger versteckt,
der ungestraft seine braunen Parolen verbreiten kann, dann reagiere ich allergisch. 
Diese ungequirlte Scheisse fliegt auch Unbedarften um die Ohren.

Wie primitiv, sexuelle Lockmittel einzusetzen, um dann mit Diffamierungen und Hasstiraden auf Minderheiten loszugehen.

Die Forenbetreiber, die Veratwortlichen reagieren zu langsam, um Beiträge zu löschen. 
Um User*innen zu schützen, haben Derrartige m. E. nicht nur Hausverbot, sie sind auch strafrechtlich zu belangen. 

Medienkompetenz..! Unbedingt,
man/frau, Kind und Kindeskindern altersgemäß zu vermitteln,
welch große Chancen die digitale Welt bietet. Aber auch die Gefahren ...!

Der unglaublich Schlumpfende Hexenmeister ... ein Vergnügen

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J
jette_35723514
21.04.23 um 15:06
In Antwort auf ankica_29409623

 🤦‍♀️Oh, was bin ich doch ein kleines Dummerle!🤦‍♂️
Die wollst wissen, ob Kindern in der Schule entsprechende Medienkompetenz vermittelt werden sollte?
Oder ob diese Aufgabe den Eltern zufällt?
Und zwar heutzutage, unter den jetigen Bedingungen? 
Oder?..👨‍💻
Und deine persönlichen Befürchtungen bezüglich imaginärer Kasperle-Puppen sind nur von untergeordneter Relevanz?🤡
... Dienen gewissermaßen der Ergänzung 

Ach mach' Dir doch nichts draus.! 🧞‍♂️
Manchmal liegt man richtig, manchmal eben nicht.

Antiquiertes Schulwissen, verknüpft mit den modernen Medien.

Z.B. Schillers Gedichtzeilen: Hat der alte Hexenmeister sich einmal hinwegbegeben ..
 >> Die Maus: Lachgeschichten. Der Zauberlehrling. 

Sinnvoll oder nicht ?...

 

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