Lebensgemeinschaft - Mietvertrag
Noch ein paar Fragen, bitte:
Nehmen wir mal an, ich ziehe mit meinem Freund in einem gemeinsame Wohnung, wir stehen beide im Mietvertrag, die Kaution wird von mir gestellt. Wir haben keinen Trauschein und wollen das auch künftig so halten. Andere Verträge, das Zusammenleben betreffend, gibt es auch nicht.
Ein paar Monate nach Einzug stellt sich heraus, daß mein Partner ein Doppelleben führt: Er spielt, hat hohe Schulden gemacht. Schlußendlich verliert er auch noch den Job.
Die Wohnung ist für einen zu teuer, aber es sind auch nicht genug Erparnisse da, um sie aufzulösen. Außerdem hat mein Freund keine Menschen, wo er hingehen könnte.
Was tue ich, wenn er sich weigert, die Wohnung zu verlassen, so daß ich sie untervermieten oder meinen neuen Partner einziehen lassen kann?
Oder, andere Situation:
Ich ziehe doch aus, aber der Vermieter weigert sich, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Mein Freund wiederum weigert sich, den Mietvertrag gemeinsam zu kündigen, denn er will ja drinbleiben.
Wie kann ich verhindern, daß der Vermieter mich nach Auszug mit den Mietrückständen meines Freundes belangt?
Wie komme ich an meine Kaution? Ist die endgültig weg, oder bleibt ein Anspruch an meinen Freund, und wenn es nur ein Titel ist, dem das Inkassobüro zur Not 30 Jahre nachjagen muß?
Cappucine
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Vielleicht hilft Dir diese Info:
Die Wohnung
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das am 02.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz gerade auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt. Es genügt, dass die Partner einen "auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt" führen. Nach dem Prinzip "Der Täter geht, das Opfer bleibt" kann das Gericht den gewalttätigen Partner ohne Rücksicht auf die Eigentums- oder Mietverhältnisse zeitlich befristet der Wohnung verweisen, um das Opfer vor weiteren Gewalttaten zu schützen.
Außerhalb dieser "Gewaltfälle" und nach Ablauf der bei ihnen auszusprechenden zeitlichen Befristung ist danach zu unterscheiden, wer Mieter der Wohnung ist:
Sind beide Partner Mieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben, so können sie die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen.
Ein bloßer Auszug aus der Wohnung führt nicht zu einer Beendigung des Mietvertrages. Bleibt der andere in der Wohnung und zahlt die Miete nicht, so kann der Vermieter auch von demjenigen, der ausgezogen ist, die volle Miete verlangen. Zwar hat der Betreffende dann einen "Ausgleichsanspruch" gegen den anderen; ist dieser jedoch zahlungsunfähig, so bleibt der Ausziehende möglicherweise auf dem gesamten Schaden "sitzen".
Wer also auszieht, sollte unbedingt den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag - schriftlich - zu entlassen. Zu einer solchen Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber auch die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich !
Eine Verpflichtung des Vermieters und des Partners, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht.
Dem Ausziehenden verbleibt als letzte Möglichkeit nur, von dem Ex-Partner die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages zu verlangen. Dies kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter und dem Partner (schriftlich) zu regeln, wie im Falle der Trennung der Partner verfahren werden soll.
Ist nur einer der Partner Mieter und hat er den anderen in seine Wohnung aufgenommen, so kann der Vermieter die Zahlung der Miete auch nur von dem Alleinmieter verlangen. Der "Nichtmieter" kann ausziehen, ohne dem Vermieter oder dem Ex-Partner einen Cent Miete zu schulden.
Umgekehrt kann der Alleinmieter den anderen jederzeit aus der Wohnung verweisen, die Gestattung des "Mitbewohnens" ist frei widerruflich. Irgendwelche "Kündigungsfristen" müssen nicht eingehalten werden.
Allerdings darf der Alleinmieter den anderen nicht gewaltsam aus der Wohnung werfen, auch die Wegnahme der Schlüssel oder der Austausch der Schlösser ist verboten. Zieht der andere nicht "freiwillig" aus, so muss eine Räumungsklage erhoben werden.
Das Gleiche gilt, wenn einer der Partner den anderen in sein Haus oder seine Eigentumswohnung aufnimmt.
aus: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht-/gemeinschaft/content_02.html
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Warum...
... mit jemanden zusammenziehen, dem man nicht vertrauen kann?
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Warum...
... mit jemanden zusammenziehen, dem man nicht vertrauen kann?
Nonsparkling,
Unverbindlichkeit ist heutzutage doch grossgeschrieben.
Welchem Menschen kann man vor diesem Hintergrund noch trauen?
Ich finde es richtig, dass Capuccine sich diese Fragen jetzt stellt und nicht erst dann, wenn es - vielleicht - zu spät ist.
Karino
<-- verheiratet und bisher in seinem Vertrauen nicht enttäuscht worden.
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Capuccine
Du nur versuchen, den Vermieter dazu zu bewegen, Dich bei Auszug aus dem Mietvertrag zu entlassen. Zur Not verzichte auf die Kaution, lass da lieber 5e gerade sein und denk daran, dass Du dafür langfristig Rechtssicherheit gewinnst.
Wenn Dein Freund die Miete einfach nicht zahlen würde - und das ist bei Spielertypen wahrscheinlich, ich kenne das Milieu von früher her ein wenig - dann könnte der Vermieter sich wahlweise auch bei dir schadlos halten, solange er Dich nicht aus dem Vertrag entlassen hat.
Ich kann Dir nur folgendes raten:
Mietet die Wohnung nur auf einen Namen, und derjenige, auf den sie läuft, stellt auch die Kaution und alle Einbaugegenstände, die man bei Auszug eh schlecht mitnehmen kann (Küche, Lampen, Gardinen, Schränke, etc.)
Der andere kauft nur die beweglichen Gegenstände.
Bewahrt alle Kaufbelege auf, am besten jeder bei seinen Eltern oder in einem nur ihm zugänglichen Banksafe (wo man auch Arbeitszeugnisse, Rentenbelege und andere schwer wiederbeschaffbare Unterlagen bunkern kann).
Haltet Eure Konten getrennt. Tauscht die PINs nicht aus. Sparbücher im Wertfach aufbewahren, alternativ mit Stichwort versehen, so dass wirklich niemand ausser Euch rankommt.
Festnetztelefon ist ein grundsätzliches Risiko, selbst wenn es nur auf einen Namen läuft.
Strom, Hausratversicherung, auf den Namen desjenigen abschliessen, der iim Mietvertrag steht.
Schliesst einen Untermietvertrag miteinander, mit Kündigungsfrist, so dass der Hauptmieter den Untermieter nicht von heute auf morgen vor die Tür setzen kann.
etc. etc. - das sind jetzt nur die gröbsten Punkte.
Wenn Du ganz auf Nr. sicher gehen willst, solltest Du Dir das mit dem Zusammenziehen lieber nochmal überlegen. Ich habe nie recht verstanden, warum soviele Menschen es eilig mit haben. Man kann einander auch sehr gut kennenlernen, wenn man in zwei getrennten Wohnungen lebt und sich einfach häufig sieht, oder regelmässig miteinander Wochenenden und Urlaube verbringt.
Wenn jemand in Deiner Wohnung leben will, ist er rasch drin... aber ihn wieder rauszubugsieren, geht erheblich schwieriger.
Das sollte man sich wirklich gut überlegen, und ich finde es vorbildlich, dass Du Dir da so gründlich Gedanken machst.
Ich war übrigens immer megamisstrauisch, wenn jemand regelrecht darauf zu drängen fing, bei mir einziehen zu dürfen. Mir ist es wichtig, dass mein Partner eigenständig ist und zur Not auch allein klarkommen kann. Wer so anlehnungsbedürftig daherkommt, der hat in meinen Augen ein Problem mit sich selbst und wird früher oder später zum lästigen Klammeraffen.
Meine Frau ist gut situiert, so wie ich auch. Entsprechend gelassen ging sie mit der Wohnungsfrage um. Wir waren über drei Jahre zusammen, bis wir beschlossen haben, dass wir ein Leben lang zusammenbleiben wollen und sie in mein Haus gezogen ist. Schon vor Einzug haben wir mit den Hochzeitsvorbereitungen begonnen, uns aber noch ein halbes Jahr Zeit gelassen, bis wir zum Standesamt sind. Es war so eine Art letzte "Generalprobe", wobei ich betonen möchte, dass ich einen grossen inneren Widerwillen dagegen verspüre, einen Menschen "auszuprobieren". Für uns beide stand fest, dass schon schwerwiegende Ueberraschungen eintreten müssen, um uns jetzt noch auseinanderzubringen.
Auf die warten wir bis heute zum Glück vergeblich.
Ich wünsche Dir, dass auch Du soviel Glück erleben wirst dürfen wie ich.
Karino
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Nonsparkling,
Unverbindlichkeit ist heutzutage doch grossgeschrieben.
Welchem Menschen kann man vor diesem Hintergrund noch trauen?
Ich finde es richtig, dass Capuccine sich diese Fragen jetzt stellt und nicht erst dann, wenn es - vielleicht - zu spät ist.
Karino
<-- verheiratet und bisher in seinem Vertrauen nicht enttäuscht worden.
Für mich wäre das....
... halt keine herangehensweise
sparkling
... geschieden und schon oft enttäuscht
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Danke für Eure Beiträge!
Ich habe mich jetzt entschlossen, erst mal die "Living apart together"-Methode auszuprobieren und es ein paar Jahre so zu versuchen. Im Grunde ist er es, der auf Zusammenziehen drängt, das kommt mir komisch vor, denn meist klammern doch eher die Frauen und nicht die Männer?
Irgendwas steckt dahinter, mir kommt das komisch vor. Ich habe schon viel Mist erlebt und möchte sicherstellen, daß es ihm nicht nur drum geht, eine kostenlose Haushälterin oder einen Goldesel für etwaige Schulden zu finden.
Die Wohnung wäre eine Falle, das ist mir vor allem nach Karinos Ausführungen klargeworden. Und warum so schnell? Es ist doch gut so, wie es momentan ist. Wir wollen eh noch keine Kinder, er redet auch nie vom heiraten, will ich selbst auch noch nicht. Also warum unbedingt zusammenziehen, wofür?
Ich arbeite 60 Stunden die Woche, wir können uns eh nur am Wochenende richtig sehen, unter der Woche bin ich abends eher froh, wenn ich meine Ruhe habe.
Auf jeden Fall,
danke
Cappucine
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