In Antwort auf aslaug_12484254
1/2 Schweizer
Hi Claudia,
habt Ihr denn schon Arbeits- bzw. Aufenthaltsgenehmigungen? Mein Vater ist Schweizer und ich weiss, dass ich nicht einfach so ohne weiteres (rein rechtlich) wohnen bzw. arbeiten dürfte.
Wohin wollte Ihr denn in die Schweiz? Franz. Schweiz, Tessin ...?
mavi3
Danke
Hallo,
und danke für eure antworten!
Hab schon vieles im netz gefunden.
Ich weiß das man die aufenthaltsgenehmigung nur bekommst, wenn man arbeit hat. da liegt bei uns das problem. mein freund hat ab april wahrscheinlich was. ich noch nicht. und in meinem beruf was zu finden ist schwer. das es in der schweiz genügend kfm angestellte gibt. und familienzusammenführung geht erst, wenn man nachweislich 4 jahre zusammen gelebt hat. bei uns sind es erst 2. mal schauen. ich sollte an 3 firmen meine kompletten bewerbungsunterlagen schicken.... daumen drücken. für meinen sohn wärs natürlci gut, wenn wir zum sommer wechseln.
naja, wir werden sehen.
LG Claudia
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