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Forum / Gesellschaft & Leben

Ladendiebstahl

Letzte Nachricht: 6. Februar 2003 um 10:31
R
robinhood
28.01.03 um 14:26

Hallo ihr da draußen, ich hab Angst, wer weiß mehr?
Folgendes: Ich habe in einem Supermarkt einen Kosmetik-Artikel geklaut und wurde erwischt.
Wert der Ware ca. 15 Euro. Bin Ersttäter, über 18 Jahre, nicht vorbestraft, was hab ich zu erwarten?

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D
deena_12883105
28.01.03 um 14:42

Wieso
hast Du denn geklaut?
Bei über 18 Jahren muß man ja davon ausgehen, daß Du erwachsen bist.

Sorry, aber wenn man in dem Alter nicht weiß, dass man etwas Verbotenes tut, muß man auch nun mit den Konsequenzen leben.
Denke mal, daß es egal ist, wie hoch der Wert der Ware ist. Aber genaueres weiß ich auch nicht. Hast Du das denn nicht die Polizei fragen können?

Eine kopfschüttelnde gogo
(wegen ganzen 15 EURO!!!!)

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R
raj_12562376
29.01.03 um 17:45

Hinweise
also zunächst lege dir einen anderen namen zu, denn "robinhood" hat was ehrbares an sich.

wenn du "glück" hast, stellt der staatsanwalt das verfahren wegen geringer schuld ein und lässt dich einen geldbetrag zur wiedergutmachung leisten oder macht dies sonst von einer leistung zur wiedergutmachung des entstandenen schadens abhängig. da geht auch noch später mit zustimmung des gerichts. das hätte den vorteil, dass du keine eintragung bekommst.

kommt es zu einer verhandlung mit verurteilung wird, wenn du über 18 bist, grundsätzlich erwachsenenstrafrecht angewendet, so dass du mit einer geldstrafe rechnen musst. die höhe hängt von den umständen des diebstahls ab, deinen persönlichen und wirtschaftlichen verhältnissen.

wenn du zwischen 18 und 21 bist, kann der diebstahl unter umständen noch nach jugendstrafrecht behandelt werden, aber nur, wenn du aufgrund deiner geistigen entwicklung bei der tat wie ein minderjähriger anzusehen bist. aber mach dir da lieber bei diebstahl keine hoffnungen.

im übrigen macht es sich immer gut, wenn du selbst etwas initiative zeigst und um wiedergutmachung bemüht bist. vielleicht kannst du dich mit dem supermarkt/staatsanwalt einigen, dass du mal einen nachmittag aushilfst o.ä.

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lynne_12661553
29.01.03 um 22:12

Hoi robin...
ich hab mich in den weiten des netzes ein wenig schlau gemacht und hab folgendes gefunden

http://www.ladendiebstahl.de/

auf dieser seite findest du sehr viel infos... meines erachtens brauchs du dich nun nicht ganz kirre machen... es ist zwar nicht rühmenswert, aber auch kein verbrechen, dass du begangen hast...

am besten wäre es, wenn du dich mit der jugendgerichtshilfe in verbindung setzt und frägst, ob es nicht eine aussergerichtliche lösung gibt... dazu musst du dich beim geschädigten zum einem entschuldigen, zum anderen eine wiedergutmachung anbieten (so ist es zumindest in österreich)...

liebe grüße, pain4me

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murphy_12162602
30.01.03 um 8:25
In Antwort auf lynne_12661553

Hoi robin...
ich hab mich in den weiten des netzes ein wenig schlau gemacht und hab folgendes gefunden

http://www.ladendiebstahl.de/

auf dieser seite findest du sehr viel infos... meines erachtens brauchs du dich nun nicht ganz kirre machen... es ist zwar nicht rühmenswert, aber auch kein verbrechen, dass du begangen hast...

am besten wäre es, wenn du dich mit der jugendgerichtshilfe in verbindung setzt und frägst, ob es nicht eine aussergerichtliche lösung gibt... dazu musst du dich beim geschädigten zum einem entschuldigen, zum anderen eine wiedergutmachung anbieten (so ist es zumindest in österreich)...

liebe grüße, pain4me

Die Jugendgerichtshilfe...
...wird wohl bei einem über 40 Jährigen nicht mehr zuständig sein.
Verzauberin

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lynne_12661553
30.01.03 um 13:03
In Antwort auf murphy_12162602

Die Jugendgerichtshilfe...
...wird wohl bei einem über 40 Jährigen nicht mehr zuständig sein.
Verzauberin

Über 18 ist für mich nicht...
mit über 4o jährig gleichzusetzen

liebe grüße, pain4me

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raj_12562376
30.01.03 um 15:00
In Antwort auf murphy_12162602

Die Jugendgerichtshilfe...
...wird wohl bei einem über 40 Jährigen nicht mehr zuständig sein.
Verzauberin

Weiter unten
4. Absatz in meinem Beitrag drückt es hoffentlich klar genug aus.

Gruß
knackboy

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murphy_12162602
30.01.03 um 17:03
In Antwort auf lynne_12661553

Über 18 ist für mich nicht...
mit über 4o jährig gleichzusetzen

liebe grüße, pain4me

Schon klar, aber...
...Robin ist über vierzig, jedenfalls sagt er das!!
V.

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marzio_12562774
04.02.03 um 20:45

Nix Schlimmes
da kömmt man doch locker wieder raus, ist 'ne Art Klaviersdelikt.

Und näxte Woche machen wir 'nen richtigen Bruch, wird auch wieder gutgehen,

dann nehmen wir Oma als Geisel und vergelustwerkeln die Mädchengruppe, die Weiber sind ja eh' selbst schuld mit ihren kurzen Röcken.

Gruß an Frau Salesch !

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marzio_12562774
06.02.03 um 10:31

Volkssport Straftat
Hallo robinhood,

dein Pseudonym ist paradox. Du hast einen Diebstahl begangen um dich persönlich zu bereichern und nicht etwa um Gutes für andere zu tun.
Du schreibst auch kein Wort von unrechtem Handeln, du hast einfach nur Schiss vor Strafe.

Nach einem anderen Beitrag unter robinhood bist du ein 40- bis 50jähriger Mann, also voll erwachsen.
Was erwartest du von einem Rechtssystem, dessen Vertreter tag-täglich das Auseinanderbrechen gesellschaftlicher Werte beurteilen müssen und deren Gegenüber ihre Straftaten wie Ladendienstahl, Versicherungs- oder Sozialbetrug oft als eine Art Volkssport betrachten?
Milde? Verständnis? Gütiges Lächeln, wie man dir weismachen will?
Du solltest dich zumindest auf einen 'satten' Strafbefehl einstellen, und das wäre gewiss auch in Ordnung.

Strafprozesse sind öffentlich, sezt dich doch einmal in eine Verhandlung rein. Du wirst erkennen, dass die vermeintliche Gerichtsmentalität von Fernsehshows nicht der Realität entspricht.

Gruß
Ulli

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