Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Ladendiebstahl - Dringend!!!

Letzte Nachricht: 13. Januar 2005 um 14:14
Z
zilpah_12489582
12.01.05 um 11:09

Eine Kollegin von mir (!) ist letztens beim Ladendiebstahl ertappt worden (Warenwert ca. 80 Euro).
Nun hatte sie ein Schreiben der zuständigen Polizeibehörde im Briefkasten, indem sie aufgefordert wurde Stellung zu beziehen.

Sie wurde von den Ladendetektiven "aufgegriffen", als sie das Geschäft bereits verlassen hatte - sprich auf der Strasse vorm Geschäft die Ampelkreuzung überquert hatte.

Trotzdem sie das Geschäft bereits verlassen hatte, ging sie mit den Detektiven zurück in deren Büro; gab den Diebstahl zu, machte eine Aussage, etc.

Die Tat an sich lässt sich ja nicht leugnen (Videoaufnahme, Geständnis), aber
nun die Frage:

Ist es rechtens, dass die Ladendetektive sie aufgehalten haben, obwohl sie das Geschäft bereits verlassen hat?

Gibt es dafür irgendwelche Gerichtsurteile, Gesetzestexte o. ä.?

Ist es dann unter Angabe solcher Urteile, ... möglich das Geständnis zurück zu ziehen?

Danke schonmal für die Antworten!

LG, Aki

Mehr lesen

L
lyric_12355544
12.01.05 um 11:34

Ich finde..
das man für so eine tat auch die volle verantwortung übernehmen sollte. sie ist erwachsen und hat ja schließlich das es diebstahl ist. ich denke auch nicht, daß es jetzt imm nachhinein noch was bringt, den kopf aus der schlinge ziehen zu wollen.

am besten gestehen, reue zeigen und nie wieder tun.

m. e. ist es öfters so, daß kaufhausdetektive den dieb draußen aufgreifen, da mit dem verlassen des geschäftes der tatbestand des diebstahls wohl voll erfüllt ist. man korrigiere mich, wenn ich falsch liege... ich glänze hier gerade mit halbwissen

lg sephrenia

Gefällt mir

L
lyric_12355544
12.01.05 um 11:36
In Antwort auf lyric_12355544

Ich finde..
das man für so eine tat auch die volle verantwortung übernehmen sollte. sie ist erwachsen und hat ja schließlich das es diebstahl ist. ich denke auch nicht, daß es jetzt imm nachhinein noch was bringt, den kopf aus der schlinge ziehen zu wollen.

am besten gestehen, reue zeigen und nie wieder tun.

m. e. ist es öfters so, daß kaufhausdetektive den dieb draußen aufgreifen, da mit dem verlassen des geschäftes der tatbestand des diebstahls wohl voll erfüllt ist. man korrigiere mich, wenn ich falsch liege... ich glänze hier gerade mit halbwissen

lg sephrenia

Ich spende...
noch ein "gewußt" nach dem schließlich

Gefällt mir

Z
zilpah_12489582
12.01.05 um 11:46
In Antwort auf lyric_12355544

Ich spende...
noch ein "gewußt" nach dem schließlich

Gründe für`s "Kuschen":
Es kann ja nun passieren, dass das ein konkreter Fall für den Staatsanwalt wird und sie evtl. vorbestraft wird.
Und einen Eintrag im Führungszeugnis findet unser Chef mit Sicherheit nicht wirklich gut, denk ich mir (Stichwort "Kündigung")...

Ansonsten - was die Verantwortung angeht - stimme ich Euch voll und ganz zu!

Einen schönen Tag für Euch!
LG, Aki

Gefällt mir

Anzeige
R
runa_12850644
12.01.05 um 11:55
In Antwort auf zilpah_12489582

Gründe für`s "Kuschen":
Es kann ja nun passieren, dass das ein konkreter Fall für den Staatsanwalt wird und sie evtl. vorbestraft wird.
Und einen Eintrag im Führungszeugnis findet unser Chef mit Sicherheit nicht wirklich gut, denk ich mir (Stichwort "Kündigung")...

Ansonsten - was die Verantwortung angeht - stimme ich Euch voll und ganz zu!

Einen schönen Tag für Euch!
LG, Aki

Sie wird
definitiv nicht vorbestraft sein und somit auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen. Dafür ist die Straftat einfach zu geringfügig.

lg
kratzamkopp

Gefällt mir

L
lyric_12355544
12.01.05 um 12:27
In Antwort auf zilpah_12489582

Gründe für`s "Kuschen":
Es kann ja nun passieren, dass das ein konkreter Fall für den Staatsanwalt wird und sie evtl. vorbestraft wird.
Und einen Eintrag im Führungszeugnis findet unser Chef mit Sicherheit nicht wirklich gut, denk ich mir (Stichwort "Kündigung")...

Ansonsten - was die Verantwortung angeht - stimme ich Euch voll und ganz zu!

Einen schönen Tag für Euch!
LG, Aki

Vorbestraft...
wird sie dadurch bestimmt nicht, dazu ist es wirklich zu geringfügig, es geht um 80 euro...

der staatsanwalt wird aus diesem grund das verfahren mit einer geldstrafe einstellen, sie muß wahrscheinlich nur eine gewisse summe an einen gemeinnützigen verein zahlen, dont panic

lg sephrenia

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
alanis_12681975
12.01.05 um 15:40

Hallo?!?!
Was für eine Frage!
Auch Diebe, die den Tatort verlassen haben, können an ander Stelle verhaftet werden.
Und wenn Deine Kollegin (Kollegin? haha!) mit den Detektiven mitgeht, dann ist sie doch "selber schuld", hätte ja versuche nkönnen weg zu rennen.
Wäre ja noch schöner, wenn sie rechtlich noch irgendwie geschütz werden würde. Schließlich ist sie eine Straftäterin und nicht die Detektive!!!


Gefällt mir

Anzeige
Z
zilpah_12489582
12.01.05 um 23:46
In Antwort auf alanis_12681975

Hallo?!?!
Was für eine Frage!
Auch Diebe, die den Tatort verlassen haben, können an ander Stelle verhaftet werden.
Und wenn Deine Kollegin (Kollegin? haha!) mit den Detektiven mitgeht, dann ist sie doch "selber schuld", hätte ja versuche nkönnen weg zu rennen.
Wäre ja noch schöner, wenn sie rechtlich noch irgendwie geschütz werden würde. Schließlich ist sie eine Straftäterin und nicht die Detektive!!!


Hallo zurück!
Ja, haha - es handelt sich um eine Kollegin...
Aber sag`s nich` weiter.

Ich verstehe Deinen Beitrag einfach mal als gut gemeint...
Und es war nur eine Frage.
Sie hat leider keinen Internetzugang, sonst hätte sie wahrscheinlich auch selbst gefragt.

N8, Aki

Gefällt mir

E
edan_12757775
13.01.05 um 10:01

Na Klar!
Wäre ja noch schöner wenn man einem Dieb ab der Ladentüre nur noch zuwinken dürfte.

Deine Frage erinnert mich so ein bischen an das Brennball-Kinderspiel. Wenn man sein Sportkästchen erreicht hat, darf man nicht mehr abgeworfen werden.

Deine Freundin sollte sich weniger Gedanken machen wie sie sich aus ihrer Sch.... herauswinden kann, sondern vielmehr wie asozial und kriminell sie ihr Leben leben möchte.

Gefällt mir

Anzeige
P
peppi_12431549
13.01.05 um 14:14

Erst wenn sie den Laden mit der unbezahlten Ware...
... wirklich verlassen hat, liegt der Tatbestand eines Diebstahls vor! Also hätte sie eher noch leugnen und abstreiten können, wenn sie IM Kaufhaus mit der Ware erwischt worden wäre. Aber bereits mit der Ware auf der Straße oder mit der deutlichen Absicht, das Haus zu verlassen, macht sie sich strafbar. Und natürlich können die Detektive sie jederzeit immer und überall aufspüren und anzeigen. Also: selbst wenn man sich Ware im Kaufhaus in die eigene Tasche steckt, ist das noch kein Diebstahl... wenn man diese dann zur Kasse trägt. Gerade in Kaufhäusern gibt es kaum Einkaufskörbe. Erst wenn man den Laden mit der Ware verlässt, ist es ein Diebstahl. So einfach ist das.

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige