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Forum / Gesellschaft & Leben

Kaum in der neuen Wohnung nun sollen wir unsere Katze abschaffen

Letzte Nachricht: 20. April 2004 um 17:38
J
jasmin_12079308
18.04.04 um 16:16

Ich bin fix und fertig.
Vor ein paar Wochen sind wir in unsere Traumwohnung gezogen.Wir freuen uns das der Garten nun angelegt wird und wir uns so langsam einleben.Gestern dann erhielten wir einen Brief der Vermiterin das keine Tierhaltung erlaubt ist und wenn wir Tiere haben sollen wir sie umgehend abschaffen .Im Haus würden auch Alergiker wohnen worauf man rücksicht nehmen sollte.Jeder Mieter hat diesen Brief erhalten und von den 7 Wohnparteien hier im Haus hat noch eine Familie eine Katze.( Dieser Familie wurde mündlich die Katzenhaltung erlaubt haben aber auch diesen Brief erhalten)Als wir im August letztes Jahr unseren ersten Termin mit der Vermieterin hatten ,habe ich gesagt das wir eine Katze haben.Sie sagte die dürften wir halten .Als wir dann im Dezember den Mietvertrag unterschrieben haben, war die Vermieterin bei uns .Unsere Katze sprang auf dem Sofa und schnupperte an ihr herum und da frug sie die Katze ,bist du nun ein Hund.Auch da hat sie nicht erwähnt das wir die Katze nicht halten dürfen.Im Mietvertrag steht das Kleintiere mit Genehmigung der Vermiterin gehalten werden dürfen.Hat sie das Recht uns die Tierhaltung zu verweigern.Sie hat doch gesehen das wir eine Katze haben und es doch somit hingenommen.Wir wollen unsere Katze auf keinen Fall abschaffen.Ausziehen ,jetzt wo wir unseren Traum gefunden haben.Viel Geld reingesteckt haben .(Mietkaution,viele neue Möbel)Die Alte Wohnung mit viel Geld neu renoviert haben .Vorgestern erhielten wir von der Vermiterin noch einen großen Blumenstraus mit einer Karte:viel Glück im neuen Heim und auf ein gutes langes Mieverhältnis.Sie war immer sehr freundlich und hat am liebsten Mieter die lange in einer Wohnung wohnen.Wir sind Erstmieter ,Neubau und haben in der letzten Wohnung über 20 Jahre gewohnt und haben auch nicht vor schnell wieder umzuziehen.Dieser Brief hat mir das ganze Wochenende versaut ,ich kann mich gar nicht an der neuen Wohnung erfreuen.Meine Kinder weinen.Was kann man da machen?Ist eine mündliche Zusage nicht genauso wert wie eine Schriftliche?Mein Mann war auch dabei .Es steht also nicht Ausage gegen Aussage.Wenn sie einer Partei die Katze erlaubt ,dann gilt doch auch gleiches Recht für alle.Ich bin so fertig.
Gruß Mamelick

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I
ines_12848468
18.04.04 um 16:25

Also so viel ich weis...
ist eine mündliche zusage genausoviel Wert wie eine schriftliche. Der anderen Familie hat sie es ja auch erlaubt bis jetzt. Ich denke nicht das sie so einfach ihre Meinung ändern kann. Ist ja ok wenn im Haus Alergiker wohnen aber deine Katze geht ja bestimmt nicht bei denen in der Wohnung spazieren, oder?
Ich an deiner Stelle würde morgen einfach mal bei deiner Vermiterin anrufen und das Gespräöch mit ihr suchen. Wenn das nicht hilft dann würde ich zur Mieterberatung gehen die können dir bestimmt genau sagen ob deine Vermiterin im Recht ist.

Viel Glück

Ps. Ich würde mich auch für keine Wohnung der Welt von meinen Katzen trennen. Und ich finde Leute die dies tun schrecklich.

Grüsse Blondes1

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J
jacoba_12939448
18.04.04 um 18:08


Frag mal mal beim Mieterbund nach,die wissen dass.
Aber soviel vorweg,wenn du die Katze schon länger hast beim Einzug in deine neue Wohnung,dann darfst du sie auch behalten.Und wenn du es vorher gesagt hast und es wurde ohne "maulen" toleriert,dann gilt das Schreiben nicht.
Ich wohne in Miete und habe unterschrieben,keine Hunde und keine Katzen zu halten.Mein Vermieter weiss,dass ich eine Mieze habe seit einem Jahr und es ist erlaubt,weil es ein Kleintier ist oder so ähnlich.Hunde darf ich sogar auch halten,sofern sie nicht grösser als eine Katze sind und nicht den ganzen Tag kläffen.
Extra nach gefragt und so wurde mir es erklärt und es sind öffentlich geförderte Wohnungen,da sind die Vermieter meist pinkeliger als Privat.

Frag aber besser beim Mieterschutz nach.

Gruss Db

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A
an0N_1209446499z
20.04.04 um 17:38
In Antwort auf ines_12848468

Also so viel ich weis...
ist eine mündliche zusage genausoviel Wert wie eine schriftliche. Der anderen Familie hat sie es ja auch erlaubt bis jetzt. Ich denke nicht das sie so einfach ihre Meinung ändern kann. Ist ja ok wenn im Haus Alergiker wohnen aber deine Katze geht ja bestimmt nicht bei denen in der Wohnung spazieren, oder?
Ich an deiner Stelle würde morgen einfach mal bei deiner Vermiterin anrufen und das Gespräöch mit ihr suchen. Wenn das nicht hilft dann würde ich zur Mieterberatung gehen die können dir bestimmt genau sagen ob deine Vermiterin im Recht ist.

Viel Glück

Ps. Ich würde mich auch für keine Wohnung der Welt von meinen Katzen trennen. Und ich finde Leute die dies tun schrecklich.

Grüsse Blondes1

Katzenhaltung
Ich bin selbst Vermieter und Katzenfreund, Die Haltung von Katzen läßt sich nicht durch den Mietvertrag verbieten. Die Abmahnung ist schlichte gesagt nichtig.

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