Hi Hilidays, weiß zwar nicht wo, aber wie:
hab da was gefunden:
Schüler:
Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden (verbotene Kinderarbeit).
Beschäftigung von Kindern zwischen 13 bis 15 Jahren nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern, nur mit leichten Tätigkeiten, maximal 2 Stunden täglich und maximal 4 Wochen im Jahr, nicht während der Schulzeit und nicht zwischen 18.00 und 8.00 Uhr.
Für Jugendliche bis 18 Jahre gelten die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Vergütung nach den Regelungen der geringfügigen Beschäftigung.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, LG, Meerblau