Bei fast allen Völkern, in denen der Islam politisch den Ton angibt, gilt das Strafrecht der Scharia. Ihre Vorschriften sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Auch die im Koran angeordnete gewaltsame (immer wieder durch falsche Interpretation entschuldigte), Herrschaft des Mannes über die Frau, von muslimischen Vätern, Männern und Brüdern auch bei uns oft wie selbstverständlich ausgeübt (keine Akzeptanz gegenüber weiblichen Autoritätspersonen, z.B. in der Schule), verstößt gegen unsere Werteordnung und gegen unsere Gesetze.
Unser Recht gewährt Religionsfreiheit für alle. Dazu gehört AUCH das Recht, aus Kirchen auszutreten. Wer sich vom islamischen Glauben trennen will, muss mit schweren Strafen rechnen. Auch diese und andere Regeln des Islam sind mit unserer freiheitlichen Verfassung nicht vereinbar.
Bei jeglicher Islamkritik bekommt man als Antwort, dass in dem Falle, der Koran falsch interpretiert wurde und man wird aufgefordert zu differenzieren zwischen Islamisten und "normale" Muslime.
Es geht in diesem Thread aber nicht darum, dass in der Art von z.B. Hasspredigten zur Gewalt aufgerufen wird, sondern nur darum, ob empfohlene Handlungs- und Verhaltensweisen des Koran, in einem Gegensatz zu Verfassungsnormen stehen, deren Befolgung die "Treue zur Verfassung verletzen". Also, nicht um kriminelle Handlungen, die unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden könnten, sondern um die EMPFEHLUNG zu einer Geisteshaltung, deren Vollzug mit fundamentalen Wertvorstellungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind, diese gar rigoros ablehnen!
Ich bin gespannt auf eure Kommentare.