Grundsätzlich
ist es nicht verboten............NICHT!
Das bedeutet, daß es verboten ist, solange der Arbeitgeber dies nicht ausdrücklich erlaubt hat.
Duldet der Arbeitgeber mehr als ein halbes Jahr allerdings die private Nutzung, so kommt dies einer Erlaubnis gleich.
Denoch droht bei der Installation von Dialern oder dem Betrachten von kinderpornographischen Inhalten eine Abmahnung oder gar die fristlose Kündigung.
Bei erlaubter Nutzung ist nach dem Fernmeldegeheimnis eine Überwachung seitens des AG nicht erlaubt. Bei einem Internetverbot darf nur in konkreten Verdachtsfällen kontrolliert werden. (geklaut bei heise)
Also, frei nach DA: Don't Panic.