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Forum / Gesellschaft & Leben

Hirntod= Tod?

Letzte Nachricht: 21. Januar 2004 um 17:12
A
an0N_1254776299z
21.01.04 um 13:23

Hi ihr Lieben!
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Irgendjemand hier kennt sich doch bestimmt mit Gesetzen und Jura aus. Ich brauche für den Philosophieunterricht Informationen zum Thema "Hirntod als Tod im Gesetz verankert?". Meine Frage ist also: Ist der Hirntod als "richtiger Tod" im Gesetz verankert. Wir sprechen im moment über das Thema "Organtransplantation" und ich habe bisher nur alte Berichte gefunden. Anscheinend wurde 1997 über ein eventuelles neues Gesetz diskutiert, aber ich habe bisher keine aktuellen Angaben gefunden.
Könnt ihr mir helfen?
Danke..
Silverana

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R
raj_12562376
21.01.04 um 14:20

Vielleicht hilft das
Hi Silverana,

ich hätte jetzt zwar lieber Lust, mit dir über was anderes zu reden als über Tod, aber wenn es unbedingt sein muss

Also in der 13. Wahlperiode gab es tatsächlich Diskussionen über ein Transplantationsgesetz (TPG) Du kannst dir die Drucksachen und Protokolle über www.bundestag.de durchlesen. Da wurde über die Frage Hirntod heftigst gestritten.

Link (ohne Bindestriche AUSSER zwischen cgi und bin):http://dip.bundestag.de/cgi-bin/dipweb3?a=new-user&c=/usr7/goldop&d=www.dia.bt/DIA&e=/bt_kad&f=us-

Dann "Parlamentarische Vorgänge im Bundestag/Bundesrat" anklicken. Unter der Rubrik "Wahlperiode" die 13. eingeben und unter Schlagwörter "Transplantationsgesetz" Dann Links im Menü auf "Suchen". Dann in der Liste auswählen und wieder links im Menü "Langform". Dann bekommst du eine Auflistung der Entwürfe und da musst du die Begründungen durchlesen.

Gute Infos auch unter www.parlamentsspiegel.de Links im Menü "Dokumentenarchiv", dann Bundestag/Drucksachen die Nr. 11/7980 eingeben.

Das TPG geht vom Hirntod aus. In 3 I Nr. 2 TPG ist Voraussetzung für die Entnahme, dass der Tod des Organspenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.. Diesen Stand und das Verfahren zur Feststellung "des endgültigen nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnsamms" legt nach 16 I Nr. 2 TPG die Bundesärztekammer fest.

Hoffe, damit etwas weitergeholfen zu haben.

LG
knackboy

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A
an0N_1254776299z
21.01.04 um 17:12

Vielen Dank...
..Ihr habt mir sehr geholfen, ich habe jetzt einige Seiten ausgedruckt und werde mir die gleich mal durchlesen. Ich denke damit habe ich genug Informationen.
Nochmals: Danke...

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