veit_18286919Wenn ihr als Paar zusammen wohnt seit ihr automatisch eine bedarfsgemeinschaft.
Hat der berufstätige Partner kein sehr hohes Einkommen wird der alg II Empfänger vermutlich schon noch Anspruch auf ALG II haben, aber nicht in voller Höhe.
Ruft doch einfach mal im Service Center des Job Centers an und lasst euch das genau erklären. Oder Google mal ALG II Rechner, da könntest du eure Daten eingeben und ggf. Ansprüche ausrechnen lassen.