Individuell
das ist eine Frage die man nur schwer beantworten kann.
Im JGG geht es ja in erster Linie um den erziehungsgedanken, de rim normalen StGB ja nicht so eine große rolle spielt.
Die strafen sollten für intensivtäter meiner meinung nach schon etwas härter sein, da man da ja merkt, dass der erziehungsgedanke nicht greift.
aber wenn es ersttäter sind, gibt es ja den täter opfer ausgleich oder eine verwarmnung was auch nur im manchen fällen angebrahct ist, das finde ih gut :)