Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Gut bezahlter Nebenjob für chronisch leeres Konto!?!

Letzte Nachricht: 18. Juni 2002 um 12:46
L
lilac_11990179
17.06.02 um 13:12

Mein Ausbildungsgehalt reicht mir vorne und hinten nicht. Deshalb meine Frage, ob ihr vielleicht eine gute Möglichkeit kennt, sich nebenher was dazu zu verdienen, wenn möglich ohne Lohnsteuerkarte...(sonst bleibt ja mit Steuerklasse 6 beim Zweitjob nix übrig )

Grüßle an alle!!!
Solnischka

Mehr lesen

V
veva_12867459
17.06.02 um 20:18

Supermarkt
Hallöchen Solnischka!

Ich hab während meiner Schulzeit in einem Supermarkt gejobbt und da gabs auch ein paar Azubis und Studenten, die das nebenher gemacht haben. Ohne Lohnsteuerkarte und für gutes Geld!
Gerade jetzt im Sommer werden Aushilfskassierer gesucht und wenn du dir das zutraust (ist gar net so tragisch, die Kasse spuckt ja alles aus, was du so wissen musst ), wäre das doch eine Idee oder?
Habt ihr einen MediaMarkt in der Nähe? Die zahlen 20 Mark die Stunde und vor allem bist du dann nicht an Bürozeiten gebunden, sondern kannst auch Samstags oder abends bis 20 Uhr arbeiten gehn. Grad für solche Zeiten werden ja immer Aushilfen gesucht, weil das die Leutz mit Family net gern machen!
Und auf 325€-Basis geht das fast überall!
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!

LG von Supi

Gefällt mir

A
alexus_12900916
18.06.02 um 6:43

Noch ein paar Tipps...
Hallo,

frage Deinen Chef, ob es in Ordnung ist, das Du noch einen Nebenjob machst. Falls Du nämlich nicht fragst und er davon Wind bekommt, kann er Dich fristlos entlassen.

Hol Dir bei Finanzamt eine Bescheinigung mit dem Namen " Freistellungsantrag für geringfühgige Beschäftigung" die gibst Du statt der Lohnsteuerkarte bei dem Nebenjob-Geber ab, dann bekommst Du Brutto für Netto.

Gute Jobs findest Du außerdem in der Gastronomie als Aushilfe, in Supermärkten als Packer oder Putzfrau.

Da Du in der Ausbildng bist, denke ich, das Du abends oder am Wochenende arbeiten willst.

Der Putzjob ist nicht so schlimm, wie viele denken. Das gilt auch für einen Nebenjob als Kellner oder so.

Liebe Grüsse von Romara

Gefällt mir

L
lilac_11990179
18.06.02 um 9:33
In Antwort auf veva_12867459

Supermarkt
Hallöchen Solnischka!

Ich hab während meiner Schulzeit in einem Supermarkt gejobbt und da gabs auch ein paar Azubis und Studenten, die das nebenher gemacht haben. Ohne Lohnsteuerkarte und für gutes Geld!
Gerade jetzt im Sommer werden Aushilfskassierer gesucht und wenn du dir das zutraust (ist gar net so tragisch, die Kasse spuckt ja alles aus, was du so wissen musst ), wäre das doch eine Idee oder?
Habt ihr einen MediaMarkt in der Nähe? Die zahlen 20 Mark die Stunde und vor allem bist du dann nicht an Bürozeiten gebunden, sondern kannst auch Samstags oder abends bis 20 Uhr arbeiten gehn. Grad für solche Zeiten werden ja immer Aushilfen gesucht, weil das die Leutz mit Family net gern machen!
Und auf 325€-Basis geht das fast überall!
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!

LG von Supi

Gute Tipps!
Das sind ja schon mal gute Vorschläge! Klappt das mit dem Dings beim Finanzamt so einfach? Wieviel darf man denn dann im Monat dazuverdienen?
Also werd mich mal durchfragen, Mediamarkt haben wir auch!

Dankeschön!

Wenn euch noch was einfällt - nur zu!!

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
B
benesh_12844690
18.06.02 um 11:38
In Antwort auf alexus_12900916

Noch ein paar Tipps...
Hallo,

frage Deinen Chef, ob es in Ordnung ist, das Du noch einen Nebenjob machst. Falls Du nämlich nicht fragst und er davon Wind bekommt, kann er Dich fristlos entlassen.

Hol Dir bei Finanzamt eine Bescheinigung mit dem Namen " Freistellungsantrag für geringfühgige Beschäftigung" die gibst Du statt der Lohnsteuerkarte bei dem Nebenjob-Geber ab, dann bekommst Du Brutto für Netto.

Gute Jobs findest Du außerdem in der Gastronomie als Aushilfe, in Supermärkten als Packer oder Putzfrau.

Da Du in der Ausbildng bist, denke ich, das Du abends oder am Wochenende arbeiten willst.

Der Putzjob ist nicht so schlimm, wie viele denken. Das gilt auch für einen Nebenjob als Kellner oder so.

Liebe Grüsse von Romara

Meines Wissens nach...
kann dein Arbeitgeber dich nicht fritlos kündigen.

Er kann dir nicht einmal verbieten einen 2. Job anzunehemen es sei denn:
1. Es ist ein Unternehmen das in direkter Konkurenz zu dem seinigen steht (Problem der Wahrung von Betriebsgeheimnissen etc.) und

2. wenn der zweite Job dich in irgendeiner Weise daran hindert deinen Hauptberuf noch korrekt auszuführen (z.B. abends in der Kneipe arbeiten und morgens dann im Büro müde sein).

Ich persönlich würd es Ihm nicht sagen. Denn bei der nächsten frage nach mehr Gehalt bekommt man direkt zu hören das man ja noch einen 2. Job hat und deshalb ja nicht mehr Geld bräuchte. Wie gesagt meine PERSÖNLICHE Erfahrung.

Lieben Gruß

speedy

Gefällt mir

L
Lourdes
18.06.02 um 12:46
In Antwort auf benesh_12844690

Meines Wissens nach...
kann dein Arbeitgeber dich nicht fritlos kündigen.

Er kann dir nicht einmal verbieten einen 2. Job anzunehemen es sei denn:
1. Es ist ein Unternehmen das in direkter Konkurenz zu dem seinigen steht (Problem der Wahrung von Betriebsgeheimnissen etc.) und

2. wenn der zweite Job dich in irgendeiner Weise daran hindert deinen Hauptberuf noch korrekt auszuführen (z.B. abends in der Kneipe arbeiten und morgens dann im Büro müde sein).

Ich persönlich würd es Ihm nicht sagen. Denn bei der nächsten frage nach mehr Gehalt bekommt man direkt zu hören das man ja noch einen 2. Job hat und deshalb ja nicht mehr Geld bräuchte. Wie gesagt meine PERSÖNLICHE Erfahrung.

Lieben Gruß

speedy

Nicht ganz...
... lieber Speedy

Es kommt darauf an, was arbeitsvertraglich vereinbart ist. Wenn Mitteilungs- oder Genehmigungspflicht für einen Nebenjob besteht, dann würde ich das auch sagen. Ansonsten ist das nämlich ein Kündigungsgrund.

Das der Nebenjob nicht bei Konkurrenz sein darf ist klar.

Außerdem wird meistens nach Aufgabengebiet und den erbrachten Leistungen bezahlt und nicht nach den persönlichen und privaten Umständen.

Dann müßte ja jemand mit 3 Kindern brutto mehr verdienen als ein Alleinstehender und das bei gleicher Tätigkeit? Im öffentlichen Dienst wird das berücksichtigt, aber sonst dürfte das nicht sein.

@ Romara - die Freistellungserklärung vom Finanzamt wird nur erstellt, wenn man mit seinem Jahresgehalt weit unter der Steuerfreigrenze liegt. Ansonsten leider nicht.

Als lockerer Nebenjob fällt mir noch die Mitarbeit in einem Sonnenstudio ein. Ist nicht ganz so stressig, wie kellnern.

LG - Lourdes

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige