allo,
ich bin im April mit meinem Freund zusammengezogen und habe mich deshalb bei der GEZ abgemeldet. Im August akzeptierte die GEZ endlich die Abmeldung und zahlte mir sogar die zuviel gezahlten Beiträge zurück.
Im Oktober erhielt ich den ersten Brief eines Anwaltes, der sich Gebührenbeauftragter der GEZ nennt, doch bitte meine Geräte anzumelden.
Der Brief war übrigends noch an meine alte Wohnung addressiert.
Ich reagierte auf diesen Brief nicht, da ich dachte da weiß die rechte Hand nicht was die linke tut, da der Typ auch noch an meine alte Adresse schrieb.
Jetzt habe ich den zweiten Brief (immernoch an meine alte Adresse) erhalten, in dem er mir ein Verwaltungsverfahren androhte.
Jetzt muß ich wohl doch drauf reagieren (er hat nicht mal einen Rückumschlag mitgeschickt), damit sie mir nicht weiter auf den Keks gehen.
Wie mache ich das am besten?
Zettel dahingehend ausfüllen, daß ich keine eigenen Geräte habe (ich besitze auch kein Auto)?
Abmeldebescheinigung kopieren und mitschicken?
Adressänderung mitteilen?
Bin ich eigentlich überhaupt zu einer Auskunft bzgl einer Wohnung, in der ich seit einem halben jahr nicht mehr wohne verpflichtet, vor allem da ich mich doch korrekt abgemeldet habe?
Durch der Geschichte mit dem Linux-Pinguin
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/arti-d/1746536
wonach man auch zur Auskunft über nicht existente Personen verpflichtet ist, bin ich mir nicht so sicher wie das mit nicht bewohnten Wohnungen ist.
LG
RedDevil
PS: und hier noch die geschichte von Herrn Tux
Riesenwirbel um Rahim Tux: Er soll endlich seine Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen, fordert ihn die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln auf. Die Gebührenkassierer haben schon nachdrücklich gemahnt. Vergebens. Rahim wird niemals auch nur einen Cent überweisen. Denn er hört weder Radio, noch interessiert er sich für einen Fernsehkrimi Rahim ist ein niedlicher Pinguin aus buntem Stoff.
Christian Borß (25) ist Linux-Computer-Fan. Ein Pinguin ist das Maskottchen aller Linux-Freunde. Seine Computertechnik hat Christian in einem Dachgeschosszimmer des Hauses seiner Eltern am Altewiekring aufgebaut. "Ich gehöre einer Linux-User-Group an", sagt der Student. Auf dem Sofa thront der Pinguin. Jedes Group-Mitglied besitzt einen kleinen Pinguin und hat ihm einen Namen gegeben. Christian taufte sein Stofftier auf Rahim Tux. "Rahim ist der Bruder eines meiner Freunde", erläutert er.
Scherz als Auslöser
Das kleine Dachgeschosszimmer ist durch eine Klingel mit der Haustür verbunden. Vor einem Jahr hat Christian auch den Namen seines Pinguins an die Türklingel geschrieben. "Ein Scherz, nicht mehr", versichert er. Kürzlich bekam Herr Tux Post von der GEZ-Außenstelle Hamburg. Ein Kontrolleur hatte im Bereich Altewiekring seine Runden gedreht und den Namen Rahim Tux auf dem Klingelschild entdeckt. Der Name Tux taucht in keiner Gebührenliste auf. Der Kontrolleur hatte einen "Schwarzseher" erwischt.
Name als Synonym?
In dem Brief an Herrn Tux hieß es, er solle seinen Fernsehapparat anmelden. Keine Reaktion vom Altewiekring. Der Kontrolleur schickte noch eine Aufforderung. Sollte Herr Tux sich weigern, drohe ihm ein Verwaltungszwangsverfahren und 1000 Euro Buße. Wieder antwortete Herr Tux nicht. Jetzt greift die GEZ ein: Drohend wird Herr Tux, der hartnäckige Gebührenverweigerer, aufgefordert, endlich die fälligen 48 Euro zu überweisen.
"Ein Kontrolleur hat den Namen auf dem Türschild am Altewiekring entdeckt", bestätigt eine GEZ-Mitarbeiterin in Köln ein. "Bei der Überprüfung unserer Unterlagen stellten wir fest, dass kein Konto auf diesen Namen existiert."
Anworten säumige Schwarzseher nicht, sei die GEZ berechtigt, auch ohne ihre Unterschrift ein Fernsehgerät anzumelden. Das notwendige Konto sei inzwischen eingerichtet worden.
Den Namen Rahim Tux werte die GEZ als Synonym, stellt die GEZ-Mitarbeiterin fest. Christian Borß als Inhaber des Synonyms sei zur Klärung verpflichtet. Dass es sich bei Herrn Tux um eine Phantasiefigur handele sei unerheblich.