shena_12375982Das war wohl eher eine
Frage von ihr, "ob" sie kündigen soll. Sie hat nicht klar gesagt, dass sie kündigt. Und ich habe ihr geraten, "nicht" zu kündigen, da sie sonst Ansprüche verliert. Wenn sie erst kündigt und dann ihr Geld einklagen will, hat sie sehr schlechte Karten. Vor allem, da sie dann die Kosten alleine tragen darf. Das Arbeitsrecht ist nicht wie das Familienrecht. Wenn sie vor Gericht geht, muß der Arbeitgeber die Kosten tragen + den Anwalt, wenn sie dort noch einen Vertrag hat. Klage muß nicht immer sein,meist reicht schon ein Brief vom RA, dass doch bitte pünktlich bezahlt werden soll, dass Chefe mal in die Hufe kommt. Vermutlich versucht er die gängige Praxis von Firmeninhabern, in dem er die Mitarbeiter soweit bringt, selbst zu kündigen, um nicht in Insolvenz oder gar verpflichtet wird, Abfindung zu zahlen, die ihr als Mitarbeiterin zusteht, wenn er sie kündigt. Somit spart er und hat keinen Ärger mit seinen Mitarbeitern und zahlt dann halt schnell das ausstehende Gehalt. Das ist zur Zeit gängige Praxis und das erfährt man eben erst, wenn man zum Anwalt geht und wie man sich dagegen wehren kann.
Und ich glaube nicht, dass sie hopla hop, bei der jetzigen Arbeitsmarktlage, einen neuen Job bekommt. Wenn sie selbst kündigt bekommt sie beim Arbeitsamt eine Sperre und sie muß Rede und Antwort stehen, warum sie gegen diese Zahlungsmoral nichts unternommen hat.
Zudem besteht auch die Möglichkeit Beratungskostenbeihilfe von der Staatskasse zu beantragen. Ähnlich wie bei Prozeßkostenhilfe.
Fahrlässig finde ich deine Ratschläge, wenn du dich in Richtung Arbeitsrecht nicht auskennst und behauptest, dass man da nichts machen könnte. Solche Ratschläge können nach hinten losgehen.