Fatwa : Unterschied zwischen einer sogenannten Genussehe und einer Heirat auf Zeit im Ausland
Fatwa über den Unterschied zwischen einer sogenannten Genussehe und einer Heirat auf Zeit im Ausland
Solange die Absicht zur Trennung geheim bleibt, ist eine Heirat auf Zeit erlaubt
Von Scheich Abdul Aziz Ibn Baz, dem vor wenigen Jahren verstorbenen Vorsitzenden des Rechtsgutachtergremiums in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 13.09.2006)
Frage: "Über eine Kassette habe ich von einem Rechtsgutachten gehört, das einem Mann erlaubt, eine Frau im Ausland zu heiraten, wenn der Mann im Geheimen vor hat, sich von dieser Frau später zu trennen, eventuell nach Beendigung seines Studiums oder Kurses. Was ist der Unterschied zwischen dieser Ehe und der "Genussehe"? [Einer vorwiegend von Schiiten praktizierten und von den meisten Sunniten verurteilten Zeitehe mit Entlohnung der Ehefrau] Und wie ist die Situation, falls die Frau ein Kind bekommt? Darf der Mann die Frau in diesem Fall mit ihrem Kind verlassen?"
Antwort: "Ja, eine Fatwa wurde von einem Stammesgremium erlassen, die erlaubt, dass ein Mann mit der Absicht, die Frau zum späteren Zeitpunkt zu verstoßen, heiraten darf. Dies ist erlaubt, falls diese Absicht nur dem Ehewilligen bekannt ist. Wenn jemand im Ausland heiratet und nach der Beendigung des Studiums seine Frau verlassen möchte, darf er dies tun. Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich darüber einig. Hauptsache ist, dass die Absicht (der Trennung) nur dem Ehemann und Allah bekannt ist. Bei der "Genussehe" wird die Dauer der Ehe bei der Eheschließung festgelegt, z. B. auf einen oder zwei Monate, ein Jahr oder länger. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ehe als beendet. Dies ist die nicht erlaubte "Genussehe". Wenn er (der Ehemann) jedoch islamisch heiratet und im Herzen (im Geheimen) beabsichtigt, die Frau später zu verstoßen, nachdem sein Aufenthalt in diesem (ausländischen) Land beendet ist, nimmt er keinen Schaden."
Quelle: www.ibnbaz.org.sa/index.php
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"""Frage: "Über eine Kassette habe ich von einem Rechtsgutachten gehört, das einem Mann erlaubt, eine Frau im Ausland zu heiraten, wenn der Mann im Geheimen vor hat, sich von dieser Frau später zu trennen, eventuell nach Beendigung seines Studiums oder Kurses. Was ist der Unterschied zwischen dieser Ehe und der "Genussehe"?"""
Antwort : """"Ja, eine Fatwa wurde von einem Stammesgremium erlassen, die erlaubt, dass ein Mann mit der Absicht, die Frau zum späteren Zeitpunkt zu verstoßen, heiraten darf. Dies ist erlaubt, falls diese Absicht nur dem Ehewilligen bekannt ist. Wenn jemand im Ausland heiratet und nach der Beendigung des Studiums seine Frau verlassen möchte, darf er dies tun. Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich darüber einig. Hauptsache ist, dass die Absicht (der Trennung) nur dem Ehemann und Allah bekannt ist.""""------------------
Wenn man das so liest erhebt sich natürlich die Frage : wie allgemeingültig sind solche Fatwen ? Sind sie für die gesamte muslimische Welt bestimmt oder nur für das Land wo sie ausgestellt worden sind ?
Dass z.B. Fatwen aus für uns sehr entfernte Länder sehr wohl großen Einfluss haben können, sah man am Fall Salam Rushdi, der muss sich ja heute noch verstecken, weil in den 80 ern eine TodesFatwi über ihn ausgesprochen wurde. Und die Todesfatwa über Van Gogh wurde ja auch in einem arabischen Land ausgeprochen, und dieser Mensch wurde dann ja auch von einem Moslem pflichtbewusst getötet.
Also wie gültig ist diese Fatwa aus diesem Thread, wie sehen das Moslems ? An welche Fatwen haltet ihr euch und an welche nicht ? nach welchen Kriterien wird da vorgegangen ?
weiss das jemand ?
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"""Frage: "Über eine Kassette habe ich von einem Rechtsgutachten gehört, das einem Mann erlaubt, eine Frau im Ausland zu heiraten, wenn der Mann im Geheimen vor hat, sich von dieser Frau später zu trennen, eventuell nach Beendigung seines Studiums oder Kurses. Was ist der Unterschied zwischen dieser Ehe und der "Genussehe"?"""
Antwort : """"Ja, eine Fatwa wurde von einem Stammesgremium erlassen, die erlaubt, dass ein Mann mit der Absicht, die Frau zum späteren Zeitpunkt zu verstoßen, heiraten darf. Dies ist erlaubt, falls diese Absicht nur dem Ehewilligen bekannt ist. Wenn jemand im Ausland heiratet und nach der Beendigung des Studiums seine Frau verlassen möchte, darf er dies tun. Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich darüber einig. Hauptsache ist, dass die Absicht (der Trennung) nur dem Ehemann und Allah bekannt ist.""""------------------
Wenn man das so liest erhebt sich natürlich die Frage : wie allgemeingültig sind solche Fatwen ? Sind sie für die gesamte muslimische Welt bestimmt oder nur für das Land wo sie ausgestellt worden sind ?
Dass z.B. Fatwen aus für uns sehr entfernte Länder sehr wohl großen Einfluss haben können, sah man am Fall Salam Rushdi, der muss sich ja heute noch verstecken, weil in den 80 ern eine TodesFatwi über ihn ausgesprochen wurde. Und die Todesfatwa über Van Gogh wurde ja auch in einem arabischen Land ausgeprochen, und dieser Mensch wurde dann ja auch von einem Moslem pflichtbewusst getötet.
Also wie gültig ist diese Fatwa aus diesem Thread, wie sehen das Moslems ? An welche Fatwen haltet ihr euch und an welche nicht ? nach welchen Kriterien wird da vorgegangen ?
weiss das jemand ?
A, eine Fatwa wurde von einem Stammesgremium erlassen, die erlaubt, dass ein Mann mit der Absicht, d
eine Fatwa wurde erlassen steht da ohne die Fatwa zu posten.
Vielleicht hast Du Lust sie hier rauszusuchen:
http://www.islam-qa.com/index.php?ln=eng
Bei Fatwas gibt es Unterschiede, auch die Situation des Fragenden ist zu beachten.
In den Fatwas stehen auch meist Ahadith oder Ayat aus dem Quran, so sieht man auch wie sie islamisch begründet ist.
Eine Fatwa ist kein Gesetz an das man sich halten muß, sondern eine Empfehlung. Auch sind nicht alle zu einer Fatwa berechtigt.
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A, eine Fatwa wurde von einem Stammesgremium erlassen, die erlaubt, dass ein Mann mit der Absicht, d
eine Fatwa wurde erlassen steht da ohne die Fatwa zu posten.
Vielleicht hast Du Lust sie hier rauszusuchen:
http://www.islam-qa.com/index.php?ln=eng
Bei Fatwas gibt es Unterschiede, auch die Situation des Fragenden ist zu beachten.
In den Fatwas stehen auch meist Ahadith oder Ayat aus dem Quran, so sieht man auch wie sie islamisch begründet ist.
Eine Fatwa ist kein Gesetz an das man sich halten muß, sondern eine Empfehlung. Auch sind nicht alle zu einer Fatwa berechtigt.
Abidah1
Ich habe mir jetzt deinen vorgeschlagenen Link, und die dortigen Fatwas mal etwas näher angesehen.
Du wolltest mit diesem Link sicherlich mitteilen, dass dieser auf jeden Fall authentische Fatwen unter die Muslime bringt, aber wenn ich mir diese Fatwen dort ansehe, dann steht die obere Fatwa, vom Thread-eröffner, aber asolut in der gleichen Riege !
Zum Beispiel steht unter deinem Link folgende Fatwa :
http://www.islam-qa.com/index.php?ref=114030&ln=en-g
Ein Mann fragt was mit dem Hund seiner christlichen "Bald-Ehefrau" machen soll, denn er wüsste ja, dass Allah und dessen Engel keine Hunde mag.
Anstatt auf diese Frage gleich einzugehen, versucht der Antwortende, also der Rechtgelehrte, dem fragenden Mann auszureden, dass er die Christin heiratet !
Er kommt das betreffend zu dem Fazit : "not marrying her is better and safer for the believer, lest she attract him and his children to her religion".
Und im Bezug auf die eigentliche Frage des Mannes, anntwortet der Rechtgelehrte :
"Es ist schädlich und schlecht Hunde zu halten", ein Hund mache ein Gebet zunichte (siehe Hadith).
Dem Fragesteller wird geraten seiner Frau zu erklären, dass es schlecht sei Hunde zu halten, weil diese Krankheitsüberträger seien und den Menschen krank machen. Allah wisse das und hat es schon vor 1400 gewusst.
__________________________________________________-___________________
Fall 2 /Fatwa
Ein Mann fragt, ob er in einem vollen Bus für ältere Fahrgäste den Platz räumen soll, oder ob er lieber sitzen bleiben soll, weil die Möglichkeit bestünde, dass er , aufgrund der Menge an Menschen in einem vollen Bus, versehentlich von einer weibliche Person berührt werden könnte.
Die Antwort des Rechtsgelehrten bzw. der Fatwa ist : wenn die Gefahr besteht, dass man in Berührung mit einer weiblichen Person kommen könnte, soll man sitzen bleiben und seinen Platz im Bus nicht älteren und schwächeren Personen anbieten
__________________________________________________-_________
3 Fall /Fatwa :
Ein Ehemann und seine Frau streiten sich wegen der Zweitfrau. Der Ehemann wird wütend und schlägt den Kopf seiner Erst-Frau derart heftig an die Wand, dass diese ins Koma fällt und nicht wieder erwacht.
Die Frage dieses Mannes war :
Ist man in einem solchen Fall schuldig, oder wird nur die Absicht gezählt (und gemäß der Absicht wollte der Ehemann seine Frau ja nicht töten).
Antwort des Rechtsgelehrten :
Allah verbietet , dass man seine Frau totschlagen darf. Man darf sie nur zur Disziplinierung schlagen, wenn sie ungehorsam ist, und man darf ihr dabei keine Knochen brechen und auch keine Wunden hinterlassen.
_____________________________________________
Okay, abidah1
Angesichts dieser drei Beispiele aus deiner von dir empfohlenen Seite, dürften Dir die im EingangsThread genannten Fatwen ja nur zu bekannt vorkommen, dass sie aber ganz genau so unsinnig und krank sind.
Wenn man sich ruhig und gelassen darüber unterhalten kann, wie man seine Frau zu "disziplinieren" (zu schlagen) hat, dann brauchen wir gar nicht mehr weiterreden.
Ich frage mich nur weshalb Ihr immer abstreitet, dass das genau SO im Koran steht, und was von "mit einer Zahnbürste schlagen" erzählt ???
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Abidah1
Ich habe mir jetzt deinen vorgeschlagenen Link, und die dortigen Fatwas mal etwas näher angesehen.
Du wolltest mit diesem Link sicherlich mitteilen, dass dieser auf jeden Fall authentische Fatwen unter die Muslime bringt, aber wenn ich mir diese Fatwen dort ansehe, dann steht die obere Fatwa, vom Thread-eröffner, aber asolut in der gleichen Riege !
Zum Beispiel steht unter deinem Link folgende Fatwa :
http://www.islam-qa.com/index.php?ref=114030&ln=en-g
Ein Mann fragt was mit dem Hund seiner christlichen "Bald-Ehefrau" machen soll, denn er wüsste ja, dass Allah und dessen Engel keine Hunde mag.
Anstatt auf diese Frage gleich einzugehen, versucht der Antwortende, also der Rechtgelehrte, dem fragenden Mann auszureden, dass er die Christin heiratet !
Er kommt das betreffend zu dem Fazit : "not marrying her is better and safer for the believer, lest she attract him and his children to her religion".
Und im Bezug auf die eigentliche Frage des Mannes, anntwortet der Rechtgelehrte :
"Es ist schädlich und schlecht Hunde zu halten", ein Hund mache ein Gebet zunichte (siehe Hadith).
Dem Fragesteller wird geraten seiner Frau zu erklären, dass es schlecht sei Hunde zu halten, weil diese Krankheitsüberträger seien und den Menschen krank machen. Allah wisse das und hat es schon vor 1400 gewusst.
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Fall 2 /Fatwa
Ein Mann fragt, ob er in einem vollen Bus für ältere Fahrgäste den Platz räumen soll, oder ob er lieber sitzen bleiben soll, weil die Möglichkeit bestünde, dass er , aufgrund der Menge an Menschen in einem vollen Bus, versehentlich von einer weibliche Person berührt werden könnte.
Die Antwort des Rechtsgelehrten bzw. der Fatwa ist : wenn die Gefahr besteht, dass man in Berührung mit einer weiblichen Person kommen könnte, soll man sitzen bleiben und seinen Platz im Bus nicht älteren und schwächeren Personen anbieten
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3 Fall /Fatwa :
Ein Ehemann und seine Frau streiten sich wegen der Zweitfrau. Der Ehemann wird wütend und schlägt den Kopf seiner Erst-Frau derart heftig an die Wand, dass diese ins Koma fällt und nicht wieder erwacht.
Die Frage dieses Mannes war :
Ist man in einem solchen Fall schuldig, oder wird nur die Absicht gezählt (und gemäß der Absicht wollte der Ehemann seine Frau ja nicht töten).
Antwort des Rechtsgelehrten :
Allah verbietet , dass man seine Frau totschlagen darf. Man darf sie nur zur Disziplinierung schlagen, wenn sie ungehorsam ist, und man darf ihr dabei keine Knochen brechen und auch keine Wunden hinterlassen.
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Okay, abidah1
Angesichts dieser drei Beispiele aus deiner von dir empfohlenen Seite, dürften Dir die im EingangsThread genannten Fatwen ja nur zu bekannt vorkommen, dass sie aber ganz genau so unsinnig und krank sind.
Wenn man sich ruhig und gelassen darüber unterhalten kann, wie man seine Frau zu "disziplinieren" (zu schlagen) hat, dann brauchen wir gar nicht mehr weiterreden.
Ich frage mich nur weshalb Ihr immer abstreitet, dass das genau SO im Koran steht, und was von "mit einer Zahnbürste schlagen" erzählt ???
Was haben Hunde jetzt mit Zeitehe zu tun?
hast Du denn die Fatwa von oben gefunden?
Oder ist Dein Urteil über Islam für Dich nun gefällt?
InschaAllah findest Du viel interessantes.
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Was haben Hunde jetzt mit Zeitehe zu tun?
hast Du denn die Fatwa von oben gefunden?
Oder ist Dein Urteil über Islam für Dich nun gefällt?
InschaAllah findest Du viel interessantes.
Abidah1
Dort wurden allein in den letzten 30 Tagen 100 Fatwen hinzugefügt, sorry aber ich werde sicher nicht alle Fatwen durchschauen ob dort auch was von zeitehe drin steht.
Aber ein Fazit habe ich ja bereits beschrieben :
wenn dort derart unsinniges wie dieses von den Hunden , ... sowie von dem Menschen, der fortan nicht mehr in der Bahn für ältere Leute seinen Platz räumen soll, sowie von dieser Fatwa steht, wo ein Mann seine Frau tot schlug und allen Ersntes noch fragt, ob er jetzt schuldig sei ...
dann muss ich mir das mit der gefakten , hinterhältigen Ehe nicht mehr bestätigen lassen, denn dann weiss ich auch so : sowas ist gemäß islamischer Gelehrten Meinung absolut denkbar und möglich !
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