Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene

Letzte Nachricht: 1. April 2008 um 18:29
N
nerina_12250494
01.04.08 um 18:17

Fatwa über die Strafe für vom Islam Abgefallene

Vom Rechtsgutachterzentrum unter Leitung von Dr. Abdullah al-Faqih



(Institut für Islamfragen, dh, 20.09.2006)

Frage: "Muss ein vom Islam Abgefallener hingerichtet werden? Falls nein, wieso sagt man, dass das Image des Islam dadurch herabgesetzt wird?"

Antwort: "Es ist zweifellos so, dass der Prophet des Islam sagte: 'Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden: 1. Wenn eine verheiratete Frau Ehebruch begeht oder 2. die Person ein Totschläger oder 3. eine von der Religion (Islam) Abgefallener ist, bzw. er eine (muslimische) Gruppe verlässt.'"

"Anhand dieser und anderer Belege waren und sind sich die muslimischen Gelehrten einig, dass die Strafe für dem (vom Islam) Abgefallenen die Todesstrafe ist. Alle vier Rechtsschulen (des Islam) stimmen dieser Tatsache zu. Diese (Vorschrift) wird in der Überlieferung (den Aussagen Muhammads) klar so ausgedrückt."

"Wer vom Islam abfällt, entwickelt sich dadurch zu einem korrupten Glied in der Gesellschaft. Er muss von dieser (Gesellschaft) entfernt werden, so dass sein Unheil sich nicht in der Gesellschaft verbreiten kann."

"Der Abfall vom Islam ist keine rein geistige Einstellung. Viel mehr ist er ein Loyalitäts-, Identitäts- und Zugehörigkeitswechsel. Der Abgefallene widmet seine Loyalität und Zugehörigkeit einer anderen Nation und einer neuen Heimat."

Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa.php

Mehr lesen

N
nerina_12250494
01.04.08 um 18:25

Fatawa über den Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern
Fatawa über den Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern

Muslime dürfen sich nur in muslimischen Ländern aufhalten



Von einflussreichen muslimischen Geistlichen

(Institut für Islamfragen, dh, 31.07.2006)

Frage: Dürfen Muslime in ein nicht-muslimisches Land reisen oder dort leben?

Antwort: Auf der unten angegebenen Internetseite wurde am 17. Juli eine Sammlung von Rechtsgutachten einflussreicher muslimischer Geistlicher zu dieser Frage veröffentlicht. Alle diese Rechtsgutachten verbieten einem Muslim den Aufenthalt in einem "gottlosen" (nicht-muslimischen) Land, selbst wenn der Grund des Aufenthalts das Studium, Tourismus oder ähnliches ist. Ein Muslim, der sich in einem "gottlosen" Land befinde, müsse seinen Aufenthalt dort sofort unterbrechen und in ein muslimisches Land reisen oder auswandern.

Quelle: "http://alsaha.fares.net/[email protected]@.2cc12e90"

Gefällt mir

L
lucia_12038146
01.04.08 um 18:28
In Antwort auf nerina_12250494

Fatawa über den Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern
Fatawa über den Aufenthalt in nicht-muslimischen Ländern

Muslime dürfen sich nur in muslimischen Ländern aufhalten



Von einflussreichen muslimischen Geistlichen

(Institut für Islamfragen, dh, 31.07.2006)

Frage: Dürfen Muslime in ein nicht-muslimisches Land reisen oder dort leben?

Antwort: Auf der unten angegebenen Internetseite wurde am 17. Juli eine Sammlung von Rechtsgutachten einflussreicher muslimischer Geistlicher zu dieser Frage veröffentlicht. Alle diese Rechtsgutachten verbieten einem Muslim den Aufenthalt in einem "gottlosen" (nicht-muslimischen) Land, selbst wenn der Grund des Aufenthalts das Studium, Tourismus oder ähnliches ist. Ein Muslim, der sich in einem "gottlosen" Land befinde, müsse seinen Aufenthalt dort sofort unterbrechen und in ein muslimisches Land reisen oder auswandern.

Quelle: "http://alsaha.fares.net/[email protected]@.2cc12e90"

So so das ist ja interessant
also packt eure sieben Sachen zusammen und verschwindet!!! Sonst kommt ihr in die Hölle!

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
N
nerina_12250494
01.04.08 um 18:29

Fatwa über die Frage nach Polygamie und die Anzahl der Frauen


Von Dr. Muhammad Bakr Ismael, Dozent an der Al-Azhar Universität in Kairo/Ägypten



(Institut für Islamfragen, dh, 13.06.2006)

Frage: Wieso darf ein Muslim nur vier Frauen heiraten? Wieso heiratet er nicht nur eine Frau?

Antwort: "Ein Muslim darf nur vier Frauen heiraten. Wenn er mehr als vier heiratet, begeht er damit Unrecht. Es wird ihm in diesem Fall unmöglich, die Frauen gerecht zu behandeln". [Kommentar: Hier erwähnt Dr. Ismael nicht die zusätzlichen Frauen, die ein Muslim außerdem als Sklavinnen haben darf, wie z. B. in Sure an-Nisa 4, 3 erwähnt ist].

"Eine Erklärung der Polygamie besteht darin, dass es sein kann, dass ein Mann sehr potent ist und seinen sexuellen Trieb nicht beherrschen kann. Was soll ein solcher Mann tun, wenn seine Frau ihre Periode lange hat oder für einen bestimmten Zeitraum keine Lust auf Sex hat? Ist es nicht besser für ihn, seinen sexuellen Trieb auf eine legale Weise durch eine zweite Ehefrau befriedigen zu lassen als auf eine illegale Weise? [Kommentar: Das gleiche Recht wird einer Muslima allerdings nicht zugestanden].

"Manchmal kann die Anzahl der Frauen in einem Volk größer als die Anzahl der Männer sein. Dies geschieht z. B. nach Kriegen, in denen viele Männer umkommen. In diesem Fall ist es besser für mehrere Frauen, denselben Mann zu heiraten, als das ganze Leben unverheiratet zu leben.". [Diese Regel entspricht Muhammads Zeiten. Während seiner Kriege wurden viele Männer getötet. Ihre Frauen wurden zu Witwen und die Kinder zu Vaterlosen. Vor allem durch die Kriege Muhammads bliebe eine große Anzahl verwitweter Frauen übrig. Diese hat Muhammad versorgt, indem er sie seinen Kämpfern gab, sie verkaufte oder für sich selbst behielt. Seine Frau Safia bint Huiai ist ein Beispiel dafür. Muhammad vollzog die Ehe mit ihr an demselben Tag, an dem Muhammads Kämpfer ihren ganzen Stamm (ca. 900 Männer) umgebracht hatten, darunter auch ihren Bräutigam. Während des dreitägigen Kriegs zwischen Aischa (Muhammads Lieblingsfrau) und Ali fielen ca. 10.000 Muslime. Die Kämpfe dauerten auch in der Regierungszeit seiner Nachfolger an. Während Umars Krieg gegen die vom Islam Abgefallenen [arab. ridda] sagte dieser: "Ich werde jeden Abgefallenen töten, selbst wenn es nur darum geht, dass einer keinen Zakat [Abgabe ] für eine Ziege bezahlt".]

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige