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Forum / Gesellschaft & Leben

Fatwa über die Mädchenbeschneidung

Letzte Nachricht: 1. April 2008 um 18:51
N
nerina_12250494
01.04.08 um 18:19

Fatwa über die Mädchenbeschneidung

Es gibt keine einheitliche Einstellung zu diesem Thema



Von Scheich Dr. Youssef al-Qaradawi

(Institut für Islamfragen, dh, 30.08.2006)

Frage: "Einige muslimische Gelehrte (arab. 'Ulama') lehnen die Mädchenbeschneidung ab, während andere sie befürworten. Wie ist sie aus islamischer Sicht zu beurteilen?"

Antwort: "Die beste Einstellung ist die moderate, die die milde/leichte Mädchenbeschneidung [bei der "nur" ein Teil oder die ganze Klitoris und/oder ein Teil der äußeren Schamlippen entfernt werden] befürwortet. Die Überlieferung (Aussagen Muhammads, des Propheten des Islam) besagt: 'Der Prophet (des Islam) sagte einer Frau, die diese (die Mädchenbeschneidung beruflich) ausübte: "Schneide leicht, nicht viel" [bei der radikalen Frauenbeschneidung werden die gesamten inneren und äußeren Schamlippen und die Klitoris entfernt und die Frau bis auf eine kleine Öffnung zugenäht]. Diese (die leichte Bescheidung) macht das Gesicht (einer Frau) schöner und ist bei Ehemännern beliebt'.

In den islamischen Ländern werden zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen vertreten. In einigen Ländern ist sie gesetzlich verboten, wird dennoch in Teilen der Bevölkerung praktiziert. Viele Muslime lehnen sie als unislamische Sitte ab. Andere berufen sich auf die Überlieferung, in der Muhammad die "leichte" Form der Beschneidung empfohlen haben soll (s.o.)."

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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nerina_12250494
01.04.08 um 18:24

Fatwa über Make-up für Muslimas



Fatwa über Make-up für Muslimas

Schminken ist Sünde und muss vergeben werden



Vom Rechtsgutachtergremium der al-Azhar Moschee in Kairo/Ägypten

(Institut für Islamfragen, dh, 29.08.2006)

Frage: "Wie ist es aus islamischer Sicht zu beurteilen, wenn eine Muslima sich verschleiert, aber auch schminkt? Sind ihr Beten und Fasten gültig?"

Antwort: "Die Verschleierung ist eine vorgeschriebene Pflicht. Er (der Schleier) muss den ganzen Körper bedecken und darf nicht durchsichtig sein. Das Gesicht darf unverschleiert bleiben, wenn es nicht hübsch und anziehend ist. Ansonsten muss das Gesicht ebenfalls verschleiert werden. Die Hände dürfen unverschleiert bleiben ... . Das Gesicht darf nicht geschminkt werden".

"Wer das Unerlaubte begeht, sündigt. Falls die Frau betet oder die Pilgerfahrt verrichtet und diese ihr als [im rechtlichen Sinne] "gültig" angerechnet werden, kann Allah ihr ihre Sünden vergeben ... . Aber wer kann wissen, ob ihr Beten und die Pilgerfahrt [überhaupt] gültig (von Allah akzeptiert) sind?".

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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A
an0N_1214548199z
01.04.08 um 18:51

Also ganz gewiss
es gibt im kuran keine mädchen beschneidung!die einzige beschneidung die es gibt ist die der jungen.

das ist nicht wahr das der prophet sowas beführwortet.ganz sicher!

liebe grüße

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