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Forum / Gesellschaft & Leben

Fatwa-Nr. 75487: Wie sollen Frauen, Bedienstete und Bauern behandelt werden?

Letzte Nachricht: 1. April 2008 um 17:59
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nerina_12250494
01.04.08 um 17:43

Übersetzung der Fatwa-Nr. 75487: Wie sollen Frauen, Bedienstete und Bauern behandelt werden?

Grundsätzlich sollen alle Untergebenen gut behandelt werden



Fatwadatum: 21.06.2006

Vom Rechtsgutachtergremium unter der Leitung von Dr. Ahmad al-Faqih

(Institut für Islamfragen, dh, 17.05.2007)

Frage: Was bedeutet die folgende Überlieferung: "Drei (Gruppen von Personen) beleidigen dich, wenn du sie ehrst. Sie ehren jedoch dich, wenn du sie beleidigst. Diese (Gruppen) sind Frauen, Bedienstete und Bauern."?

Antwort: "Diese Aussage wird bei Imam al-Ghazali [einer der bedeutendsten islamischen Theologen] erwähnt. Er soll sie von Imam ash-Shafi'i [dem wohl bedeutendsten muslimischen Rechtswissenschaftler] zitiert haben. Er (al-Ghazali) erläuterte damit, dass, wenn solche (Personen) sehr gut behandelt werden, ohne dass man hart gegen sie ist, sie ihren Wohltäter beleidigen. Das bedeutet, man solle diese Menschen nicht ausschließlich gut behandeln oder sie nur beleidigen, weil dies den Lehren des Islam widerspricht. Der Islam schreibt vor, dass man Frauen, Bedienstete und alle anderen Untergebenen gut behandeln soll."

Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa.php?lang=A&I-d=75487&Option=FatwaId&x=35&y=19

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nerina_12250494
01.04.08 um 17:49

Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen


Der Ehemann muss dazu die Erlaubnis erteilen



Von Dr. Ahmad Youssef Salman, Dozent für Scharia an der Fakultät des Wissenschaftszentrums der Universität Kairo

(Institut für Islamfragen, dh, 27.10.2006)

Frage: "Ich bin mit einem Kollegen verheiratet. Auf einmal verlangte er von mir, meine Arbeitstelle aufzugeben und zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu erziehen. Meine Arbeitsstelle ermöglicht mir, zu arbeiten und gleichzeitig mich um meine Kinder zu kümmern. Darf ich mich gegen die Entscheidung meines Mannes durchsetzen?"

Antwort: "Der Ehemann darf beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen, zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen Grund dem widersetzt, gilt sie als "widerspenstig" [ein Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf Unterhalt prinzipiell verloren hat] ... . Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne Genehmigung tut, gilt sie als "widerspenstig"."

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=313-883

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nerina_12250494
01.04.08 um 17:50
In Antwort auf nerina_12250494

Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen


Der Ehemann muss dazu die Erlaubnis erteilen



Von Dr. Ahmad Youssef Salman, Dozent für Scharia an der Fakultät des Wissenschaftszentrums der Universität Kairo

(Institut für Islamfragen, dh, 27.10.2006)

Frage: "Ich bin mit einem Kollegen verheiratet. Auf einmal verlangte er von mir, meine Arbeitstelle aufzugeben und zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu erziehen. Meine Arbeitsstelle ermöglicht mir, zu arbeiten und gleichzeitig mich um meine Kinder zu kümmern. Darf ich mich gegen die Entscheidung meines Mannes durchsetzen?"

Antwort: "Der Ehemann darf beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen, zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen Grund dem widersetzt, gilt sie als "widerspenstig" [ein Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf Unterhalt prinzipiell verloren hat] ... . Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne Genehmigung tut, gilt sie als "widerspenstig"."

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=313-883

Fatwa über moderne Glocken
Fatwa über moderne Glocken

Glocken aller Art sind verboten



Von Maher Bin Safer al-Qahtani

(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2006)

Frage: Sind alle Glocken und Klingeln, auch moderne Arten wie das Pausen- oder Weckerklingeln, im Islam verboten?

Antwort: "... diese Aussagen weisen auf das Verbieten der Glocke, nicht nur auf ihre Missbilligung hin ... . Es gibt keinen Unterschied zwischen einer kleinen oder einer großen Glocke. Die Qualität und Art des Glockentons ist dabei gleich (Die Größe oder die Form einer Glocke spielen keine Rolle)."

"Einige denken, das die modernen Arten der Glocken (oder Klingeln) nicht verboten seien, z. B. die Pausenklingel an Schulen, die Klingel am Wecker, die Feuerwehrsirene, die Warnsignale (z. B. die Hupe) an Autos und vieles mehr ... . Dies ist falsch. Tatsache ist, dass diese (modernen) Formen der Glocken ebenfalls verboten sind, weil der Ton, der erzeugt wird, der gleiche wie zu Lebzeiten Muhammads ist und von ihm, dem Propheten (Muhammad), verboten wurde. Die Vielfalt der Formen ändert nicht die Vorschrift."

Quelle: www.alsaha.fares.net/[email protected]@.2-cc182d4

Kommentar: In mehreren Aussprüchen ist von Muhammad überliefert, dass eine Wohnung, in der sich ein Hund, eine Glocke oder ein Gemälde befänden, nicht von Engeln besucht werde.

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lucia_12038146
01.04.08 um 17:54
In Antwort auf nerina_12250494

Fatwa über moderne Glocken
Fatwa über moderne Glocken

Glocken aller Art sind verboten



Von Maher Bin Safer al-Qahtani

(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2006)

Frage: Sind alle Glocken und Klingeln, auch moderne Arten wie das Pausen- oder Weckerklingeln, im Islam verboten?

Antwort: "... diese Aussagen weisen auf das Verbieten der Glocke, nicht nur auf ihre Missbilligung hin ... . Es gibt keinen Unterschied zwischen einer kleinen oder einer großen Glocke. Die Qualität und Art des Glockentons ist dabei gleich (Die Größe oder die Form einer Glocke spielen keine Rolle)."

"Einige denken, das die modernen Arten der Glocken (oder Klingeln) nicht verboten seien, z. B. die Pausenklingel an Schulen, die Klingel am Wecker, die Feuerwehrsirene, die Warnsignale (z. B. die Hupe) an Autos und vieles mehr ... . Dies ist falsch. Tatsache ist, dass diese (modernen) Formen der Glocken ebenfalls verboten sind, weil der Ton, der erzeugt wird, der gleiche wie zu Lebzeiten Muhammads ist und von ihm, dem Propheten (Muhammad), verboten wurde. Die Vielfalt der Formen ändert nicht die Vorschrift."

Quelle: www.alsaha.fares.net/[email protected]@.2-cc182d4

Kommentar: In mehreren Aussprüchen ist von Muhammad überliefert, dass eine Wohnung, in der sich ein Hund, eine Glocke oder ein Gemälde befänden, nicht von Engeln besucht werde.

Eine Tragödie
Ja ganz ganz ganz schlimm, wenn die Engel jetzt nicht mehr kommen wegen dem Hund und die Gemälde an der Wand......

Sind die ENgel eigentlich männlich? Dürfen sie dann die muslimas ohne Kopftuch sehen oder im Badezimmer

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nerina_12250494
01.04.08 um 17:56
In Antwort auf lucia_12038146

Eine Tragödie
Ja ganz ganz ganz schlimm, wenn die Engel jetzt nicht mehr kommen wegen dem Hund und die Gemälde an der Wand......

Sind die ENgel eigentlich männlich? Dürfen sie dann die muslimas ohne Kopftuch sehen oder im Badezimmer

Claudia19795
Viel schlimmer ist doch die Message, dass sich musl. Kinder auf keinen Fall an dieses "teuflische" Schul-Pausen-Läuten halten dürfen !

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lucia_12038146
01.04.08 um 17:59
In Antwort auf nerina_12250494

Claudia19795
Viel schlimmer ist doch die Message, dass sich musl. Kinder auf keinen Fall an dieses "teuflische" Schul-Pausen-Läuten halten dürfen !

*LOL*
tja, dann gibt es halt keine Pause. Dann müssen sie durchlernen

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