In Antwort auf nerina_12250494
Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
Der Ehemann muss dazu die Erlaubnis erteilen
Von Dr. Ahmad Youssef Salman, Dozent für Scharia an der Fakultät des Wissenschaftszentrums der Universität Kairo
(Institut für Islamfragen, dh, 27.10.2006)
Frage: "Ich bin mit einem Kollegen verheiratet. Auf einmal verlangte er von mir, meine Arbeitstelle aufzugeben und zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu erziehen. Meine Arbeitsstelle ermöglicht mir, zu arbeiten und gleichzeitig mich um meine Kinder zu kümmern. Darf ich mich gegen die Entscheidung meines Mannes durchsetzen?"
Antwort: "Der Ehemann darf beschließen, dass seine Ehefrau zu Hause bleibt. Er muss sie jedoch finanzieren und gut behandeln. Allah hat den Muslimas befohlen, zu Hause zu bleiben (Sure 33,33). Die Frau darf ihre Wohnung nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes verlassen. Falls sie sich ohne notwendigen Grund dem widersetzt, gilt sie als "widerspenstig" [ein Fachterminus des islamischen Eherechts, der besagt, dass die Frau ihre Pflicht zum Gehorsam nicht erfüllt und damit ihr Recht auf Unterhalt prinzipiell verloren hat] ... . Die (muslimischen) Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Frau ihre Wohnung verlassen darf, wenn ihr Ehemann ihr dies gestattet. Wenn sie dies jedoch ohne Genehmigung tut, gilt sie als "widerspenstig"."
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=313-883
Fatwa über moderne Glocken
Fatwa über moderne Glocken
Glocken aller Art sind verboten
Von Maher Bin Safer al-Qahtani
(Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2006)
Frage: Sind alle Glocken und Klingeln, auch moderne Arten wie das Pausen- oder Weckerklingeln, im Islam verboten?
Antwort: "... diese Aussagen weisen auf das Verbieten der Glocke, nicht nur auf ihre Missbilligung hin ... . Es gibt keinen Unterschied zwischen einer kleinen oder einer großen Glocke. Die Qualität und Art des Glockentons ist dabei gleich (Die Größe oder die Form einer Glocke spielen keine Rolle)."
"Einige denken, das die modernen Arten der Glocken (oder Klingeln) nicht verboten seien, z. B. die Pausenklingel an Schulen, die Klingel am Wecker, die Feuerwehrsirene, die Warnsignale (z. B. die Hupe) an Autos und vieles mehr ... . Dies ist falsch. Tatsache ist, dass diese (modernen) Formen der Glocken ebenfalls verboten sind, weil der Ton, der erzeugt wird, der gleiche wie zu Lebzeiten Muhammads ist und von ihm, dem Propheten (Muhammad), verboten wurde. Die Vielfalt der Formen ändert nicht die Vorschrift."
Quelle: www.alsaha.fares.net/[email protected]@.2-cc182d4
Kommentar: In mehreren Aussprüchen ist von Muhammad überliefert, dass eine Wohnung, in der sich ein Hund, eine Glocke oder ein Gemälde befänden, nicht von Engeln besucht werde.
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