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Forum / Gesellschaft & Leben

Fahrkostenerstattung vom Arbeitsamt?

Letzte Nachricht: 22. Juli 2002 um 18:47
L
lilac_11990179
21.07.02 um 14:10

Hallo da draußen!

Kann mir jemand sagen, wann man vom Arbeitsamt Unterstützung für Fahrtkosten (also auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln) beantragen kann? WElche Voraussetzungen muss man denn da erfüllen?
Bin momentan in der Ausbildung und wohne bald wahrscheinlich mehr als 40 km von meinem Betrieb entfernt! Die Fahrkarten würden mich im Monat mehr als 100 Euro kosten.
Auf der Homepage vom Arbeitsamt habe ich nichts dazu gefunden (nur unleserliche Hieroglyphen unter dem Kapitel!)

Wäre nett, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte!

Liebe Grüße und schönen Sonntag!

Solnischka

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V
vina_12862068
21.07.02 um 15:55

Mögliche Hilfen
Arbeitsamt
Geldleistungen
Leistungs-Informations-Service
auf Förderung der beruflichen Weiterbildung klicken
Fahrkosten - re. stehen div. Infos dazu

oder

Leistungs-Informations-Service
li. Förderung der berufl. Weiterb. - re. Vordrucke (zum Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt abzugeben)

sollte etwas nicht klappen melde dich noch mal.

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L
lilac_11990179
22.07.02 um 11:37
In Antwort auf vina_12862068

Mögliche Hilfen
Arbeitsamt
Geldleistungen
Leistungs-Informations-Service
auf Förderung der beruflichen Weiterbildung klicken
Fahrkosten - re. stehen div. Infos dazu

oder

Leistungs-Informations-Service
li. Förderung der berufl. Weiterb. - re. Vordrucke (zum Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt abzugeben)

sollte etwas nicht klappen melde dich noch mal.

Klappt nicht
Kann den Text leider trotz Acrobat Reader nicht lesen! Gibt es noch eine andere Info-Quelle oder kannst du mir den Text dazu hier rein kopieren??

Grüßle
Solnischka

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V
vina_12862068
22.07.02 um 18:47
In Antwort auf lilac_11990179

Klappt nicht
Kann den Text leider trotz Acrobat Reader nicht lesen! Gibt es noch eine andere Info-Quelle oder kannst du mir den Text dazu hier rein kopieren??

Grüßle
Solnischka

Kann ich *grins*
Folgende Fahrkosten können übernommen werden:
• Pendelfahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte
• An- und Abreise bei auswärtiger Unterkunft
• Familienheimfahrten.
Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. Deutsche Bahn, Bus) können -für die niedrigste Klasse- übernommen werden.

Für Pendelfahrten können maximal die Kosten, die für eine auswärtige Unterbringung erstattet werden, übernommen werden.
Bei einer auswärtigen Unterbringung können Kosten für die Wohnung sowie das Essen übernommen werden.

Sie erhalten je Tag für Ihre Unterbringung 31,- €, höchstens pro
Monat 340,- €.
Für Ihre Verpflegung erhalten Sie je 18,- €, höchstens pro Monat 136,- €.

Fahrkosten bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werden nach bestimmten Regelungen des Bundesreisekostengesetzes
- je nach Hubraum des Kfz bis zu 0,22 € je Kilometer -
erstattet.

Wenn du auch das Antragsformular haben möchtest, so brauche ich eine Mailanschirft von dir.

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