hallo ...
hab mal etwas gegoogelt und dabei ist mir auf- und eingefallen, dass wir anscheinend auch eine etagenheizung haben :fou:
Etagenheizung
Unter einer Etagenheizung versteht man eine Heizanlage, durch die eine einzelne Wohnung mit Wärme versorgt wird. Die Wärme wird an zentraler Stelle erzeugt und über ein Rohrleitungs- oder Schachtsystem in die verschiedenen Räume abgegeben.
Brennstoffkosten
Ist im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart, so kann entsprechend der Verkehrssitte ( 157 BGB) davon ausgegangen werden, dass der Mieter den Brennstoff zu beschaffen und die Anlage auf eigene Kosten zu betreiben hat. Die Bezahlung der Stromkosten, die Pflege, die Bedienung und die Reinigung der Anlage sind deshalb Sache des Mieters. Insoweit gilt nichts anderes als bei der Vermietung einer Wohnung, die mit vermietereigenen Einzelöfen ausgestattet ist.
Wartung
Für die Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen, für die Durchführung einer regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissions-Schutzgesetz (Wartung) ist dagegen der Vermieter zuständig. Bei den hierfür entstehenden Kosten handelt es sich um Betriebskosten i.S.d. Anlage 3 zu 27 II. BV (Nr. 4 d). Diese Kosten kann der Vermieter auf den Mieter umlegen, falls der Mietvertrag eine entsprechende Umlagevereinbarung enthalt (s. Betriebskosten 2.).
Instandhaltung und Instandsetzung
Die Instandhaltung und Instandsetzung ist ebenfalls Sache des Vermieters. Die hierfür erforderlichen Kosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Jedoch kann im Rahmen der so genannten Bagatellschadensklausel vereinbart werden, dass der Mieter die Kleinreparaturen an der Etagenheizung zu tragen hat.
aus: http://www.immobilien-office.de/inhalt/hio\_etagenh-eizung.html