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Forum / Gesellschaft & Leben

ERBE bei 3 Kindern mit

Letzte Nachricht: 8. Juli 2008 um 9:07
L
lazer_11858634
07.07.08 um 23:41

Hallo,

ich bin total unwissend und habe mir gedacht ich stelle den Usern von gofeminin.de mal ein paar Fragen zum ERBE. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


ich mache mal eine kurzen einblick in die Familienverhältnisse.

1.EHE
1a. Mutter + Vater = 2 Kinder
1b. Scheidung

2.EHE
2a. Vater + Frau = 1 Kind
2b. Scheidung

3. bevorstehende EHE (Vater + Frau)
3a. keine Kinder (1 Kind aus vorheriger EHE von der Frau)


So nun zur Erbschaft...

Mein Vater hat ein Grundstück und steht nur mit seinem Sohn aus erster Ehe in Kontakt.

Wie sieht die Erbteilung bzw Erbpflichtteile aus?

Kann der Vater nur dem Sohn das Grundstück vererben oder bekommen die anderen auf alle fälle ein Erbteil?

Welche möglichkeiten gibt es für den SOHN sich vor zuviel Schulden (kreditaufnahme für auszahlung der geschwister) zu
schützen?

Kann der Vater auch ein testament anfertigen, wo jeder etwas bekommt, auch wenn der wert bei dem einen höher und bei dem anderen niedriger ist, dann könnte der Vater ja auch genau festlegen wer was bekommt ohne das streit und krieg aufkommt...?

kann der vater auch jetzt schon das grundstück für einen schmalen taler an seinen sohn verkaufen?

ich danke allen für die Antwort, ich bin student und kann leider einen anwalt nicht bezahlen, der mir auskunft gibt.

danke danke
Henriette

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E
eddie_11981593
08.07.08 um 9:01

Ganz genau
weiß ich es nicht, das sage ich mal gleich

Es gibt da eine Frist von etwa 8 Jahren. Wird z.B. ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft oder verschenkt und stirbt der Verkäufer innerhalb von 8 Jahren, so können die anderen Erbberechtigten noch etwas nachfordern.
Nach der Frist haben sie keine Chance mehr, etwas abzubekommen.

Zudem gibt es einen Unterschied zwischen Erb- und Pflichtteilen. Pflichtteile sind gesetzlich vorgeschrieben, praktisch unanfechtbar und müssen bei Einforderung sofort ausgezahlt werden (manche Leute wissen z.B. nicht, dass sie von der Mutter ihren Pflichtteil verlangen können, sobald der Vater gestorben ist).

Das Erbe kann der Vererber weitgehend selber bestimmen. Ob er da jetzt einem alles oder allen gleichviel vermacht, ist egal. Aber den Pflichtteil darf er nicht anrühren.

Wie die Pflichtteilverteilung in deinem Falle aussieht, weiß ich leider nicht. Leibliche Kinder werden aber alle dieselben Rechte haben, egal aus der wievielten Ehe sie stammen.
Bei den Ehefrauen wird das ggf. im Unterhalt oder Ehevetrag festgelegt sein.

Es müsste an deiner Uni aber eine kostenlose Rechtberatung geben, geh doch dort mal hin.
Außerdem kannst du als Student Prozesskostenhilfe beantragen, dann sind Gespräche bei einem Anwalt eh kostenlos.

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E
eddie_11981593
08.07.08 um 9:07
In Antwort auf eddie_11981593

Ganz genau
weiß ich es nicht, das sage ich mal gleich

Es gibt da eine Frist von etwa 8 Jahren. Wird z.B. ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft oder verschenkt und stirbt der Verkäufer innerhalb von 8 Jahren, so können die anderen Erbberechtigten noch etwas nachfordern.
Nach der Frist haben sie keine Chance mehr, etwas abzubekommen.

Zudem gibt es einen Unterschied zwischen Erb- und Pflichtteilen. Pflichtteile sind gesetzlich vorgeschrieben, praktisch unanfechtbar und müssen bei Einforderung sofort ausgezahlt werden (manche Leute wissen z.B. nicht, dass sie von der Mutter ihren Pflichtteil verlangen können, sobald der Vater gestorben ist).

Das Erbe kann der Vererber weitgehend selber bestimmen. Ob er da jetzt einem alles oder allen gleichviel vermacht, ist egal. Aber den Pflichtteil darf er nicht anrühren.

Wie die Pflichtteilverteilung in deinem Falle aussieht, weiß ich leider nicht. Leibliche Kinder werden aber alle dieselben Rechte haben, egal aus der wievielten Ehe sie stammen.
Bei den Ehefrauen wird das ggf. im Unterhalt oder Ehevetrag festgelegt sein.

Es müsste an deiner Uni aber eine kostenlose Rechtberatung geben, geh doch dort mal hin.
Außerdem kannst du als Student Prozesskostenhilfe beantragen, dann sind Gespräche bei einem Anwalt eh kostenlos.

Es sind sogar 10 Jahre
hab grad noch gegoogelt und folgendes gefunden:

http://www.hans.de/fachinformationen/
erbrecht-fristen-hpp-muenchen.htm
(nach "fachinformationen" das Leerzeichen weglassen)

die Frist bei einer Schenkung beträgt sogar 10 Jahre.

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