In Antwort auf eddie_11981593
Ganz genau
weiß ich es nicht, das sage ich mal gleich 
Es gibt da eine Frist von etwa 8 Jahren. Wird z.B. ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft oder verschenkt und stirbt der Verkäufer innerhalb von 8 Jahren, so können die anderen Erbberechtigten noch etwas nachfordern.
Nach der Frist haben sie keine Chance mehr, etwas abzubekommen.
Zudem gibt es einen Unterschied zwischen Erb- und Pflichtteilen. Pflichtteile sind gesetzlich vorgeschrieben, praktisch unanfechtbar und müssen bei Einforderung sofort ausgezahlt werden (manche Leute wissen z.B. nicht, dass sie von der Mutter ihren Pflichtteil verlangen können, sobald der Vater gestorben ist).
Das Erbe kann der Vererber weitgehend selber bestimmen. Ob er da jetzt einem alles oder allen gleichviel vermacht, ist egal. Aber den Pflichtteil darf er nicht anrühren.
Wie die Pflichtteilverteilung in deinem Falle aussieht, weiß ich leider nicht. Leibliche Kinder werden aber alle dieselben Rechte haben, egal aus der wievielten Ehe sie stammen.
Bei den Ehefrauen wird das ggf. im Unterhalt oder Ehevetrag festgelegt sein.
Es müsste an deiner Uni aber eine kostenlose Rechtberatung geben, geh doch dort mal hin.
Außerdem kannst du als Student Prozesskostenhilfe beantragen, dann sind Gespräche bei einem Anwalt eh kostenlos.
Es sind sogar 10 Jahre
hab grad noch gegoogelt und folgendes gefunden:
http://www.hans.de/fachinformationen/
erbrecht-fristen-hpp-muenchen.htm
(nach "fachinformationen" das Leerzeichen weglassen)
die Frist bei einer Schenkung beträgt sogar 10 Jahre.
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