In Antwort auf megan_12750002
Wenn es
Deinem Freund nur um das Haus geht, braucht Ihr eigentlich keinen Ehevertrag!
Es ist sein Haus, auf seinen Namen eingetragen, vor Eheschließung erworben.
Und was vor Eheschließung erworben wurde, fällt nicht unter den Zugewinn, sondern gehört auf immer demjenigen.
Du wirst niemals Anspruch auf das Haus haben - Du hast es ja auch nicht bezahlt.
Ein Ehevertrag könnte daher gerade für Dich sinnvoll sein (eher, als für ihn), weil darin eine Art Kündigungsfrist für den Fall einer Trennung festgehalten werden könnte, so daß Du Zeit hättest, Dir in Ruhe eine neue Unterkunft zu suchen.
Sehr viel anderes wird er im Ehevertrag nicht ausschließen können. Was weit von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht, gilt als sittenwidrig und ist somit anfechtbar.
Gruß, harter Kern
Anspruch im Haus zu wohnen
"-Es ist sein Haus, auf seinen Namen eingetragen, vor Eheschließung erworben.
Und was vor Eheschließung erworben wurde, fällt nicht unter den Zugewinn, sondern gehört auf immer demjenigen.
Du wirst niemals Anspruch auf das Haus haben - Du hast es ja auch nicht bezahlt.-"
Handelt es sich um ein Eigenheim, das nur dem Mann oder der Frau gehört, kan das Gericht dem anderen , also dem das Haus nicht gehört,ein befristetes Wohnrecht einräumen aber der Eigentümer ist erst mal raus.
Gruß
equinox68
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