hallo
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir vielleicht jemand Auskunft geben kann:
ich bin alleinerziehend und habe einen 10 Monate alten Sohn
ich bekomme vom Vater für ihn Unterhalt 180 Euro, Kindergeld 154 euro uund Erziehungsgeld 300 Euro, andere Einkünfte habe ich nicht
davon können wir nicht ganz unsere Fixkosten wie Miete, Nebenkosten, Auto usw., bestreiten, sondern leben von dem was ich gespart hatte
Mein Problem ist nun folgendes, da ich die letzten 1 1/4 Jahre vor der Geburt in einem neuen Job ganz gut verdient hatte, war ich knapp über der Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung. Nun teilte mir meine KK als ich in Erziehungsurlaub ging mit, dass ich daher während dieser Zeit nicht beitragsfrei versichert bin, sondern weiter Beiträge bezahlen muss, 125 euro / Monat.
Ich lebe wie gesagt von meinem Ersparten und hatte ziemlich knapp kalkuliert, dass es gerade die 1,5 Jahre , die ich bei meinem Kleinen daheim sein möchte ausreicht, da war allerdings das nicht mit einkalkuliert.... Daher habe ich die KK gekündigt, das ging ein bisschen hin und her und wurde dann zu Ende Oktober akzeptiert.
Mein Problem ist nun, dass ich den Beitrag für Oktober noch nicht bezahlt habe und es leider auch nicht kann, denn ich hatte eine größere Reparatur am Auto und brauche auch noch Winterreifen...und da wir auf dem Dorf wohnen kann ich aufs Auto auch nicht ganz verzichten
ich habe der KK geschrieben, dass ich nicht bezahlen kann und ja auch keine Leistungen in den letzten drei Monaten in Anspruch genommen habe, darauf kamen in Folge zwei Mahnungen und auf der letzten stand nun " letzte Aufforderung vor der Zwangsvollstreckung"
Kann mir bitte jemand erklären, was genau das bedeutet und ob ich dagegen noch irgendwie Einspruch einlegen kann??
Ich weiss nämlich wirklich nicht wo ich das Geld noch einsparen kann und früher arbeiten gehen kann ich auch nicht, da wir hier keine Familie haben und ich den Platz in der Kita auch erst ab August habe.
Vielen Dank im voraus und liebe Grüsse
kathrin