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Forum / Gesellschaft & Leben

Dringende Frage zu Zwangsvollstreckung!!

Letzte Nachricht: 29. Dezember 2005 um 13:35
H
hajar_12342471
29.12.05 um 12:30

hallo

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir vielleicht jemand Auskunft geben kann:

ich bin alleinerziehend und habe einen 10 Monate alten Sohn
ich bekomme vom Vater für ihn Unterhalt 180 Euro, Kindergeld 154 euro uund Erziehungsgeld 300 Euro, andere Einkünfte habe ich nicht
davon können wir nicht ganz unsere Fixkosten wie Miete, Nebenkosten, Auto usw., bestreiten, sondern leben von dem was ich gespart hatte

Mein Problem ist nun folgendes, da ich die letzten 1 1/4 Jahre vor der Geburt in einem neuen Job ganz gut verdient hatte, war ich knapp über der Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung. Nun teilte mir meine KK als ich in Erziehungsurlaub ging mit, dass ich daher während dieser Zeit nicht beitragsfrei versichert bin, sondern weiter Beiträge bezahlen muss, 125 euro / Monat.

Ich lebe wie gesagt von meinem Ersparten und hatte ziemlich knapp kalkuliert, dass es gerade die 1,5 Jahre , die ich bei meinem Kleinen daheim sein möchte ausreicht, da war allerdings das nicht mit einkalkuliert.... Daher habe ich die KK gekündigt, das ging ein bisschen hin und her und wurde dann zu Ende Oktober akzeptiert.

Mein Problem ist nun, dass ich den Beitrag für Oktober noch nicht bezahlt habe und es leider auch nicht kann, denn ich hatte eine größere Reparatur am Auto und brauche auch noch Winterreifen...und da wir auf dem Dorf wohnen kann ich aufs Auto auch nicht ganz verzichten
ich habe der KK geschrieben, dass ich nicht bezahlen kann und ja auch keine Leistungen in den letzten drei Monaten in Anspruch genommen habe, darauf kamen in Folge zwei Mahnungen und auf der letzten stand nun " letzte Aufforderung vor der Zwangsvollstreckung"

Kann mir bitte jemand erklären, was genau das bedeutet und ob ich dagegen noch irgendwie Einspruch einlegen kann??

Ich weiss nämlich wirklich nicht wo ich das Geld noch einsparen kann und früher arbeiten gehen kann ich auch nicht, da wir hier keine Familie haben und ich den Platz in der Kita auch erst ab August habe.

Vielen Dank im voraus und liebe Grüsse
kathrin

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A
an0N_1211626999z
29.12.05 um 12:54

Hallo Poesie,
die letzte Aufforderung vor der Zwangsvollstreckung bedeutet, dass du nochmals aufgeforderst wirst deine Schulden zu begleichen... wenn nicht, wird zwangsvollstreckt !

Allerdings sind deine derzeitigen Einkünfte nicht pfändbar. Wie es dann mit deinem Ersparten gehandhabt wird, weiß ich nicht. Es könnte aber unter Umständen bedeuten, dass man von dir einen Vermögensnachweis einfordert. Wenn du nichts Pfändbares hast, könnte dir die Eidenstattliche Versicherung drohen.

Das einzigste was du in diesem Fall machen kannst, wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der KK zu erreichen.

Ob du Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht ist nicht relevant, weil du einen Vertrag mit denen hast/hattest ! Also liegt das Recht auf der Seite der KK und diese macht von diesem Recht Gebrauch und klagt es ein.

Um nicht noch mehr Kosten zu produzieren, die dir in Rechnung gestellt werden, würde ich mich schnellstens in denen einigen.

Andererseits... bist du jetzt überhaupt versichert ? Ist dein Kind beim Vater versichert ?

Denn meines Wissens sind Kinder bei einer privaten KK nicht automatisch mitversichert.

Wie wäre es denn wenn du ALG II in Anspruch nehmen würdest ? Auch wenn du nicht den gesamten Betrag bekommst, wärst du und das Kind zumindest wieder in der gesetzlichen KK...

Grüße

Liebesbotin



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A
an0N_1211626999z
29.12.05 um 13:26

Die Frist beträgt...
ganze 3 Monate ! Wenn du dann nicht mehr gesetzlich versichert bist, biste draußen und kommst erst wieder rein, wenn du eine pflichtversichertes Beschäftigungsverhältnis eingehst !

Liebesbotin

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A
an0N_1211626999z
29.12.05 um 13:33

Hallo Kathrin,
das stimmt so auch nicht !

Da würde ich mich an deiner Stelle nochmal schlau machen !

Denn du hast ein Recht darauf deine Versicherungen zu behalten und du musst eben nicht das ganze Gesparte aufbrauchen bist man Geld vom Staat bekommt ! Einen kleinen *Notgroschen* kannst du auf alle Fälle auf der Seite haben. Wenn es allerdings sehr viel ist, dann ist es klar, dass du erst dein Vermögen aufbrauchst...

Selbst wenn du einen mininmalen Betrag an die KK bezahlen könntest, wären die *gnädig* und würden von einer Zwangsvollstreckung absehen. Stunden ... so denke ich werden sie dir das nicht. Aber das ist Verhandlungssache ! Auf alle Fälle musst du dich drum kümmern, sonst kannst du nichts mehr stoppen.

Und kümmere dich um eine Krankenversicherung, denn die ist wichtig !

Alles Gute !

Liebesbotin

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A
an0N_1211626999z
29.12.05 um 13:35

Ja und danach...
biste der Depp, weil keine Versicherung mehr bereit ist dich als *freiwilliges* Mitglied zu versichern. Bei privaten KK ist es mittlerweile so, dass sie eine Schufaauskunft einholen, bevor sie dich nehmen...

Liebesbotin

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