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Forum / Gesellschaft & Leben

Dieser Mensch...

Letzte Nachricht: 22. Februar 2017 um 19:59
B
berta_11965370
18.02.17 um 10:32

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zu einer momentanen Situation.

Ich wohne mit einem 28 Jährigen in einer WG und seid einigen Wochen besteht das Thema "Fenster im Badezimmer".
Wir haben in unserem Badezimmer teilweise Kunststoffpanelen, wo man eh im Winter nicht den ganzen Tag lüften sollte. Im Badezimmer befindet sich ein Dachschrägenfenster und ein normales Fenster. Vor drei Wochen war ich im Krankenhaus gewesen und als ich wieder kam hat mein Mitbewohner in dem normalen Fenster im Badezimmer ein Schloss eingebaut so das man es nur auf Kipp, ganz auf etc. stellen kann. Er hat es auf nur Kipp eingestellt. Der Grund warum er das tat: Weil er der Meinung war ich würde nach dem Duschen die Fenster nicht öffnen, dem aber nicht so ist. Ich mache das Fenster lediglich Morgens zu, weil ich keine Lust darauf habe das mir im Winter der Ar*** an der Klobrille fest friert. Dies hat er jedoch nicht zur Kenntnis genommen und hat das Fenster weiterhin auf Kipp gelassen. Es ist mega Kalt wenn man auf Toilette geht und vorallem beim duschen, das heißt Blasenentzündung und Erkältung vorprogrammiert.

Meine Frage ist jetzt, wenn ich mich nun noch weiter stark erkälte, gilt es dann als vorsätzliche Körperverletzung?

Danke schonmal für die Antwort.

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P
petya_12079180
22.02.17 um 19:49

Fenster dauernd kippen geht im Winter gar nicht. Da kühlt nur das Zimmer nach und nach aus und es dauert ewig, bis die Luft ausgetauscht ist. Und Ihr zahlt Euch dumm und dämlich an Heizkosten. Besser ist es, nach dem „Geschäft“ das Fenster für fünf bis zehn Minuten ganz aufzumachen, und dann wieder zu schließen. Ein Kurzzeitmesser bzw. Eieruhr als Erinnerung wirkt oftmals Wunder. Dann muss man auch keine Eiswürfel pinkeln und duschen bzw. baden geht auch dann für Nicht-Eskimos.


 Gekippt kann man alle Fenster der Wohnung im Sommer lassen, um am Abend und in der Nacht die kühle Luft herein streichen zu lassen.

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E
eleyna_11897496
22.02.17 um 19:59
In Antwort auf berta_11965370

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zu einer momentanen Situation.

Ich wohne mit einem 28 Jährigen in einer WG und seid einigen Wochen besteht das Thema "Fenster im Badezimmer".
Wir haben in unserem Badezimmer teilweise Kunststoffpanelen, wo man eh im Winter nicht den ganzen Tag lüften sollte. Im Badezimmer befindet sich ein Dachschrägenfenster und ein normales Fenster. Vor drei Wochen war ich im Krankenhaus gewesen und als ich wieder kam hat mein Mitbewohner in dem normalen Fenster im Badezimmer ein Schloss eingebaut so das man es nur auf Kipp, ganz auf etc. stellen kann. Er hat es auf nur Kipp eingestellt. Der Grund warum er das tat: Weil er der Meinung war ich würde nach dem Duschen die Fenster nicht öffnen, dem aber nicht so ist. Ich mache das Fenster lediglich Morgens zu, weil ich keine Lust darauf habe das mir im Winter der Ar*** an der Klobrille fest friert. Dies hat er jedoch nicht zur Kenntnis genommen und hat das Fenster weiterhin auf Kipp gelassen. Es ist mega Kalt wenn man auf Toilette geht und vorallem beim duschen, das heißt Blasenentzündung und Erkältung vorprogrammiert.

Meine Frage ist jetzt, wenn ich mich nun noch weiter stark erkälte, gilt es dann als vorsätzliche Körperverletzung?

Danke schonmal für die Antwort.

vorsätzliche Körperverletzung?

Also vielleicht werde ich ja alt, aber als es bei uns Differenzen in der WG gab, haben wir die untereinander geklärt - und wenn es miteinander nicht ging, dann ist einer ausgezogen. Problem gelöst, jeder konnte wieder so leben, wie er es wollte.

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