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Forum / Gesellschaft & Leben

Diebstahl bei H und M

Letzte Nachricht: 14. August 2017 um 22:50
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aeryn_12687168
13.08.17 um 0:15

Hab heute ne Dummheit begangen, Diebstahl bei H & M im einen wärt von 100 € .. habe das heute zum ersten Mal gemacht und wurde dabei erwischt, bereue es total und würde es nie mehr machen .. aber ich habe Angst das ich damit meine Visum Verlängerung auf spiel gesetzt habe , die in kürze laufen soll.. meint ihr das steht dann in den straf Register und kann mein Arbeitgeber davon erfahren? Bin zutiefst enttäuscht von mir .. und hab tierische Angst.. 

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A
aeryn_12687168
13.08.17 um 15:42


Ja der Arbeitgeber voll nicht , aber die Ausländerbehörde und die können mir meine Visum verlängerung ablehnen ? Also die Verlängerung soll in kurzer Zeit passieren.. meinst du das steht bis dahin im System ? 

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aeryn_12687168
13.08.17 um 15:53

Wusste ich nicht .. also das war auch nicht meine Absicht jemanden zu schaden oder so , hab das auch zum ersten Mal gemacht.. hab das oft von Freunden gehört und hab mich so blöd gefühlt weil die alle was verbrochen haben ich nix.. wie ein kleines Weichei .. jetzt passiert es mir recht.. wie gesagt hab Schuldgefühle kann nicht mehr schlafen.. tja ...
arbeitsvisum

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K
kinge_12169908
14.08.17 um 16:10

Du machst dir zurecht sorgen immerhin hast du eine Straftat begangen. Du fühlst dich nur schlecht weil du erwischt wurdest. Ich hoffe du bekommst deine Strafe.

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peggy_12350091
14.08.17 um 18:39
In Antwort auf aeryn_12687168


Ja der Arbeitgeber voll nicht , aber die Ausländerbehörde und die können mir meine Visum verlängerung ablehnen ? Also die Verlängerung soll in kurzer Zeit passieren.. meinst du das steht bis dahin im System ? 

Was benötigst du denn für ein Visum? 
Da du keine großartige Straftat begannen hast müsstest du eigentlich Glück haben. So etwas taucht nicht im Strafregister auf, allerdings weiß ich auch das es unterschiedliche Varianten davon gibt. Die eben die normalen Arbeitgeber usw einsehen und du beantragen kannst und eben jene die Ämter einsehen. Aber würde mich jetzt erst mal nicht verrückt machen.
Übrigens... wie ging es denn da weiter? Hast du den "Schaden" wieder behoben? Sprich die Ware bezahlt? Wenn nicht solltest du das unverzüglich machen, so etwas ist immer strafmildernd.

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peggy_12350091
14.08.17 um 22:33

Je nach vorgehen ist sie aber evtl beschädigt usw. 

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peggy_12350091
14.08.17 um 22:50

Dem vorgehen beim klauen, die meisten Dinge sind ja elektrisch gesichert... da geht das ruck zuck mal kaputt. Muss nicht, kann aber. Daher mein Hinweis. 

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