In Antwort auf aeryn_12687168
Ja der Arbeitgeber voll nicht , aber die Ausländerbehörde und die können mir meine Visum verlängerung ablehnen ? Also die Verlängerung soll in kurzer Zeit passieren.. meinst du das steht bis dahin im System ?
Was benötigst du denn für ein Visum?
Da du keine großartige Straftat begannen hast müsstest du eigentlich Glück haben. So etwas taucht nicht im Strafregister auf, allerdings weiß ich auch das es unterschiedliche Varianten davon gibt. Die eben die normalen Arbeitgeber usw einsehen und du beantragen kannst und eben jene die Ämter einsehen. Aber würde mich jetzt erst mal nicht verrückt machen.
Übrigens... wie ging es denn da weiter? Hast du den "Schaden" wieder behoben? Sprich die Ware bezahlt? Wenn nicht solltest du das unverzüglich machen, so etwas ist immer strafmildernd.
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