Anzeige

Forum / Gesellschaft & Leben

Das strafrecht

Letzte Nachricht: 3. Mai 2016 um 14:18
A
an0N_1228055699z
03.05.16 um 11:30

Liebe User , gestern lief die Sendung "hart, aber fair"; dieses Mal beschäftigte sie sich mit der deutschen Strafrecht. Da wurden so einige Fragen aufgeworfen. Ist unsere Justiz/ Gesetzgebung zu lasch? Werden die vorhandenen Gesetze nur ungenügend ausgeschöpft? Gilt hier: Täterschutz vor Opferschutz? Was denkt ihr? Mich persönlich stört am Meisten, dass bei der Bewertung von Tätern kaum Differenzierung stattfindet. So möchte ich den Versuch einer Kategorisierung der verschiedenen Tätergruppen wagen. 1) Nicht vorbestrafte reuige Täter; Ersttäter. 2) Vorbestrafte, oft aufgefallene Täter; man könnte sie auch Gewohnheitsverbrecher nennen, die ihren Lebensunterhalt durch Straftaten finanzieren & Mitglieder der organisierten Kriminalität, oftmals gerade in Punkto Gewaltverbrechen auffällig. 3) Psychisch Kranke; Täter,die dringend medizinische & therapeutische Betreuung benötigen. Wenn wir also von dem, in unserem Justizsystem verankerten, Resozialisierungsgedanken ausgehen, so kann dieser (meiner Meinung nach) NUR auf Tätergruppe 1 angewendet werden; quasi die 2. Chance für Jedermann. Tätergruppe 3 muss selbstverständlich in eine Einrichtung (geschlossen- zum Schutz der Gesellschaft) verbracht und dort medizinisch & therapeutisch betreut werden. So bleibt uns Tätergruppe 2- die "schweren Jungs". Sind wir mal ehrlich, über ein deutsches Gefängnis lachen die sich doch kaputt und der Resozialisierungsgedanke wird in diesen Kreisen als Schwäche der Justiz ausgelegt. Ich denke, diese Tätergruppe betreffend müssen ganz andere Strafen her- ihre 2. Chance hatten sie ja schon (evtl. auch die 3. oder 4.). Auch sind diese Täter nicht mehr durch Sozialarbeiter oder Stuhlkreise zu erreichen, so dass der Staat sich diesem Gewaltpotenzial anpassen muss; ebenso hat der Staat seiner Verantwortung gegenüber den oftmals auf Lebenszeit bestraften Opfern und ihren Familien Rechnung zu tragen. Was spräche denn dagegen, solche Unverbesserlichen in ein Arbeitslager mit Grundversorgung und 10 Stunden Schwerstarbeit/täglich zu stecken? Diese Arbeit könnte der Gesellschaft zugute kommen, so zwingt man diese Täter, ihre Schuld bei der Allgemeinheit abzuarbeiten, sie wären physisch ausgelastet und auch für die Opfer wäre es eine gewisse Genugtuung. Abgesehen davon, gehe ich mal davon aus, dass ihnen das hämische Lachen im Hals stecken bleiben würde, wenn sie wüssten, dass sie in eine solche Einrichtung verbracht werden. Durch eine solche oder ähnliche Differenzierung müsste man den Ansatz zur Resozialisierung nicht aufgeben; er würde lediglich nur noch auf die Fälle angewendet, in denen eine tatsächliche Chance auf Selbige überhaupt noch besteht. Ich weiß, das Thema ist kontrovers und ich würde mich über regen, sachlichen Austausch mit euch freuen . LG

Mehr lesen

A
an0N_1209332499z
03.05.16 um 13:25

Auch viel zu schwammig
Von vornherein klare Ansage an mögliche Täter.
Erst einmal Strafmündigkeit auf sechs Jahre senken und Jugendstrafrecht bis maximal 16 Jahre, Jugendvorstrafen werden gelöscht, wenn man sich bis 25 nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

Ersttäter grundsätzlich mit mindestens 80 Sozialstunden bestrafen, eine zweite einschlägige Straftat mit Haft nicht unter einem Jahr und die dritte mit lebenslänglich.
Lebenslänglich ist mit gemeinnütziger Arbeit außerhalb des Staatsgebietes abzuleisten, also Brunnen buddeln in Indien, Städte aufbauen in Syrien oder als Haifischköder vor Australien.
Nicht zurechnungsfähige Täter werden ein Jahr lang therapiert, ist die Prognose gut, weden sie austherapiert, tritt keine Veränderung ein, werden sie weggesperrt bis ans Lebensende.
Da letzteres allerdings unzumutbar grausam und unmenschlich ist, gerade bei relativ jungen Tätern sollte in Betracht gezogen werden, solche armen Menschen möglichst frühzeitig von ihrem Elend human zu erlösen.


Gefällt mir

A
an0N_1228055699z
03.05.16 um 13:31
In Antwort auf an0N_1209332499z

Auch viel zu schwammig
Von vornherein klare Ansage an mögliche Täter.
Erst einmal Strafmündigkeit auf sechs Jahre senken und Jugendstrafrecht bis maximal 16 Jahre, Jugendvorstrafen werden gelöscht, wenn man sich bis 25 nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

Ersttäter grundsätzlich mit mindestens 80 Sozialstunden bestrafen, eine zweite einschlägige Straftat mit Haft nicht unter einem Jahr und die dritte mit lebenslänglich.
Lebenslänglich ist mit gemeinnütziger Arbeit außerhalb des Staatsgebietes abzuleisten, also Brunnen buddeln in Indien, Städte aufbauen in Syrien oder als Haifischköder vor Australien.
Nicht zurechnungsfähige Täter werden ein Jahr lang therapiert, ist die Prognose gut, weden sie austherapiert, tritt keine Veränderung ein, werden sie weggesperrt bis ans Lebensende.
Da letzteres allerdings unzumutbar grausam und unmenschlich ist, gerade bei relativ jungen Tätern sollte in Betracht gezogen werden, solche armen Menschen möglichst frühzeitig von ihrem Elend human zu erlösen.



Erlösung durch "Einschläferung"? Oder welche Methode würdest du wählen? Ich meine, die Kosten für die Spritzen wären ja auch happig ...Ein positiver Nebeneffekt deiner Vorschläge wäre, dass die frei rumlaufende Bevölkerung so ausgedünnt würde, dass man sich wohl selbst in de Großstädten so familiär wie aufm Land begegnen würde ...

Gefällt mir

A
an0N_1209332499z
03.05.16 um 13:51
In Antwort auf an0N_1228055699z


Erlösung durch "Einschläferung"? Oder welche Methode würdest du wählen? Ich meine, die Kosten für die Spritzen wären ja auch happig ...Ein positiver Nebeneffekt deiner Vorschläge wäre, dass die frei rumlaufende Bevölkerung so ausgedünnt würde, dass man sich wohl selbst in de Großstädten so familiär wie aufm Land begegnen würde ...

Das wäre bestimmt verboten
Hier ist ja nicht mal aktive Sterbehilfe erlaubt.

Aber verhungern lassen, darf man unheilbare Patienten doch, oder?

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
A
an0N_1228055699z
03.05.16 um 14:02
In Antwort auf an0N_1209332499z

Das wäre bestimmt verboten
Hier ist ja nicht mal aktive Sterbehilfe erlaubt.

Aber verhungern lassen, darf man unheilbare Patienten doch, oder?

Ja
absurderweise darf man das ...Die Ärzte behaupten ja, diese Patienten bekämen davon Nichts mit, allerdings bin ich mir da nicht 100%ig sicher... Aber: wir schweifen ab; da bräuchte es wieder einen neuen Thread für ...

Gefällt mir

A
an0N_1209332499z
03.05.16 um 14:18
In Antwort auf an0N_1228055699z

Ja
absurderweise darf man das ...Die Ärzte behaupten ja, diese Patienten bekämen davon Nichts mit, allerdings bin ich mir da nicht 100%ig sicher... Aber: wir schweifen ab; da bräuchte es wieder einen neuen Thread für ...

Stelle ich mir nicht ganz so schlimm vor
wie das Verdursten lassen, darf man ja auch.
Nu aba Schluss mit diesen morbiden Themen.

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige