carmel_12869507Der Vermieter hat kein Recht darauf,
über unser Tun und Handeln zu entscheiden und das tut er genau in dem Fall.
Denn ob die Fragestellerin daheim ist oder was vorhat interessiert ihn wohl nicht. Er legt einen Termin fest, sie hat da zu sein. Basta.
Aber so läufts nunmal nicht.
Was macht er denn wenn sie nicht daheim ist?
Die Tür aufbrechen?
Womit wir wieder beim Gesetz wären, dass er das nur bei Gefahr im Verzug vornehmen lassen darf, sprich er darf es nichtmal selbst, sondern Feuerwehr oder sonstige Zuständige.
Es kann einen kein Vermieter zwingen zu einem bestimmten Zeitpunkt daheim zu sein, nichtmal die Polizei muss man in die Wohnung lassen, auch das nur mit Durchsuchungsbefehl.
Ich glaub ihr habt hier alle falsche Vorstellungen davon, fragt doch mal beim Mieterverein nach, die werden euch das gleiche sagen wie ich, denn die Infos hab ich von Mieterverein und Rechtsberatung und ich denke die kennen sich ein bisschen besser damit aus als ihr Laien.