Darf Wohnungseigentümer einfach Wohnung besichtigen?
Hallo. Ich habe mal eine Frage.
Ich wohne in einer Wohnung zur Miete und der Wohnungseigentümer (Privatperson --> keine Genossenschaft) möchte, dass ich am Samstag, dem 27.01.07 um 14.00 Uhr zu Hause bin, da er seine Wohnung in Augenschein nehmen möchte... Muss ich das so hinnehmen? Ich dachte immer, die dürfen nur gucken kommen, wenn es um Brandschutz geht...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Danke und LG Nadine
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Also, nach
österreichischem Recht (und mein Schatz hat mir gesagt, dass sich das deutsche Recht unwesentlich entscheidet)darf der Wohnungsbesitzer natürlich seine Wohnung betreten.
Er geht auch korrekt vor und du hast anwesend zu sein oder dafür zu sorgen, dass die Wohnung zugänglich ist.
Die Wohnung gehört ihm und dadurch kann er sie auch "bei Gefahr im Verzug" (Wasserrohrbruch, Brand, Geruchsbelästigung etc.) ohne dein Wissen betreten.
Du hättest ihn allerdings schon fragen können warum er seine Wohnung ansehen möchte.
LG
Elbe
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Ich...
habe ihn gefragt, warum er seine Wohnung in Augenschein nehmen möchte. Und seine Antwort war, weil er sie vor Jahren gekauft hat und noch nie gesehen hat. Aber was geht mich das an? Und er kommt mit Frau und Hausverwaltung. Das ist schnüffeln in meiner Privatsphäre... Jetzt muss ich wohl meine ganzen Aktbilder von den Wänden nehmen, nur weil die gucken kommen? Na klasse...
Trotzdem danke
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Also, nach
österreichischem Recht (und mein Schatz hat mir gesagt, dass sich das deutsche Recht unwesentlich entscheidet)darf der Wohnungsbesitzer natürlich seine Wohnung betreten.
Er geht auch korrekt vor und du hast anwesend zu sein oder dafür zu sorgen, dass die Wohnung zugänglich ist.
Die Wohnung gehört ihm und dadurch kann er sie auch "bei Gefahr im Verzug" (Wasserrohrbruch, Brand, Geruchsbelästigung etc.) ohne dein Wissen betreten.
Du hättest ihn allerdings schon fragen können warum er seine Wohnung ansehen möchte.
LG
Elbe
Also DAS kann ich mir nicht vorstellen
"Er geht auch korrekt vor und du hast anwesend zu sein oder dafür zu sorgen, dass die Wohnung zugänglich ist.
"
Was heißt hier sie hat anwesend zu sein? Nur weil es ihm plötzlich nach Jahren einfällt er möchte die Wohnung sehen???
Jetzt kann er auch noch die Zeit bestimmen wann sie zuhause zu sien hat? Es gibt auf dieser Welt nicht nur Arbeitslose und Rentner sondern auch Menshcen die arbeiten gehen, sollen sie sich dann einen Tag Urlaub nehmen nur um den Herrschaften Zutritt zu gewähren?
Wenn jemand eine Wohnung vermietet gibt er in dem Moment seine Rechte auf und er darf die Wohnung nur bei Gefahr in Verzug betreten aber nicht wenn es ihm mal eben einfällt.
Geschweige denn hat sie sich noch nach den Zeiten zu richten!!
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Ich...
habe ihn gefragt, warum er seine Wohnung in Augenschein nehmen möchte. Und seine Antwort war, weil er sie vor Jahren gekauft hat und noch nie gesehen hat. Aber was geht mich das an? Und er kommt mit Frau und Hausverwaltung. Das ist schnüffeln in meiner Privatsphäre... Jetzt muss ich wohl meine ganzen Aktbilder von den Wänden nehmen, nur weil die gucken kommen? Na klasse...
Trotzdem danke
Und die würde ich erst Recht hängenlassen
uund noch paar Peitschen und Handschellen rumliegen lassen >
Ich finde es immer einer Frechheit wenn ein Vermieter in die Wohnung rein will.
Wenn der Verdacht auf irgendwelche Kriminalitäten besteht macht das schon die Polizei oder die zuständigen Behörden. Und alles andere geht ihn nichts an!
Ich müsste mich schwer täuschen wenn es anders sein sollte. Wenn es anders ist, dann sagt mir den Paragraphen. Und wenn es anders ist, dann werde ich mir irgendwann ein kleines Haus kaufen, denn ich hasse nichts mehr als gestörte Privatsphäre.
Kleinemaus, ich würde es so machen, sag ihm dass er die Wohnung gern sehen kann du aber an dem und dem Tag nur ab 23 Uhr zuhause bist und er doch da kommen soll. Wenn er sich dann aufregt und verlangt du sollst gefälligst dann und dann zuhause sein, ist das ein Mietminderungsgrund, ich hatte nämlich genau das sselbe Problem schon einmal und hab mich an den Mieterschutzverein gewendet.
Sowas ist doch das Allerletzte! >
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Ich...
habe ihn gefragt, warum er seine Wohnung in Augenschein nehmen möchte. Und seine Antwort war, weil er sie vor Jahren gekauft hat und noch nie gesehen hat. Aber was geht mich das an? Und er kommt mit Frau und Hausverwaltung. Das ist schnüffeln in meiner Privatsphäre... Jetzt muss ich wohl meine ganzen Aktbilder von den Wänden nehmen, nur weil die gucken kommen? Na klasse...
Trotzdem danke
Wer...
kauft denn eine wohnung die er noch nie gesehen hat und vermietet sie dann gleich weiter ohne mal einen blick auf sie geworfen zu haben? meiner meinung nach kann an der geschichte was nicht stimmmen aber dein vermieter hat sich rechtzeitig angekündigt und von daher musst du ihn wohl in die wohnung lassen, auch wenn sein grund recht merkwürdig erscheint...
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Also DAS kann ich mir nicht vorstellen
"Er geht auch korrekt vor und du hast anwesend zu sein oder dafür zu sorgen, dass die Wohnung zugänglich ist.
"
Was heißt hier sie hat anwesend zu sein? Nur weil es ihm plötzlich nach Jahren einfällt er möchte die Wohnung sehen???
Jetzt kann er auch noch die Zeit bestimmen wann sie zuhause zu sien hat? Es gibt auf dieser Welt nicht nur Arbeitslose und Rentner sondern auch Menshcen die arbeiten gehen, sollen sie sich dann einen Tag Urlaub nehmen nur um den Herrschaften Zutritt zu gewähren?
Wenn jemand eine Wohnung vermietet gibt er in dem Moment seine Rechte auf und er darf die Wohnung nur bei Gefahr in Verzug betreten aber nicht wenn es ihm mal eben einfällt.
Geschweige denn hat sie sich noch nach den Zeiten zu richten!!
So ein Schmarrn...
... er gibt seine Rechte auf... da träumst du aber ein bissl... die Wohnung gehört IHM!!!
Er hat sie zwar gegen Entgelt vermietet, das heißt aber noch lange nicht, dass er damit auch seine Rechte verkauft.
Und ja, wenn ich mein Eigentum besichtigen will, ist mir jederzeit Zutritt zu gewähren, wenn ich natürlich vorher einen Termin bekannt gebe!!
Blöd reden und nix auskennen...
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Und die würde ich erst Recht hängenlassen
uund noch paar Peitschen und Handschellen rumliegen lassen >
Ich finde es immer einer Frechheit wenn ein Vermieter in die Wohnung rein will.
Wenn der Verdacht auf irgendwelche Kriminalitäten besteht macht das schon die Polizei oder die zuständigen Behörden. Und alles andere geht ihn nichts an!
Ich müsste mich schwer täuschen wenn es anders sein sollte. Wenn es anders ist, dann sagt mir den Paragraphen. Und wenn es anders ist, dann werde ich mir irgendwann ein kleines Haus kaufen, denn ich hasse nichts mehr als gestörte Privatsphäre.
Kleinemaus, ich würde es so machen, sag ihm dass er die Wohnung gern sehen kann du aber an dem und dem Tag nur ab 23 Uhr zuhause bist und er doch da kommen soll. Wenn er sich dann aufregt und verlangt du sollst gefälligst dann und dann zuhause sein, ist das ein Mietminderungsgrund, ich hatte nämlich genau das sselbe Problem schon einmal und hab mich an den Mieterschutzverein gewendet.
Sowas ist doch das Allerletzte! >
Hätte ich eine Wohnung an dich vermietet
und du würdest da so zickig rummosern,würde ich dir auf der Stelle kündigen. Sich keine eigene Wohnung leisten können und dann solche Ansprüche an den Vermieter stellen. Es ist halt immer so, die asoluten Habenichtse sind die größten Querulanten und stellen die größten Ansprüche - auf Kosten anderer natürlich!
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Hätte ich eine Wohnung an dich vermietet
und du würdest da so zickig rummosern,würde ich dir auf der Stelle kündigen. Sich keine eigene Wohnung leisten können und dann solche Ansprüche an den Vermieter stellen. Es ist halt immer so, die asoluten Habenichtse sind die größten Querulanten und stellen die größten Ansprüche - auf Kosten anderer natürlich!
Alles klar
geh mit Puppen spielen, das kannst du doch so gut. Tschüsssss
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Das haut mich ja echt vom Sockel
""Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung des Vermieters ermöglicht (LG Kiel 1 S 26/91; WM 93, 52)"
"
Als hätte man sonst nichts zu tun.
Da kann ja jeder froh sein der solche Probleme nicht hat.
Ich musste den Vermieter in einem Monat auch schon 4 mal hier reinlassen, immer konnte ich extra von der Arbeit herkommen. Was haben wir uns damals aufgeregt.
Aber scheinbar ist das auch noch rechtens.
Das beste wird sein wir kündigen unsere Jobs und stehen dem vermieter den ganzen Tag zur Verfügung. Woher er dann allerdings die Miete bekommt?
*kopfschüttel*
Es wird immer besser in diesem Land!
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Das haut mich ja echt vom Sockel
""Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung des Vermieters ermöglicht (LG Kiel 1 S 26/91; WM 93, 52)"
"
Als hätte man sonst nichts zu tun.
Da kann ja jeder froh sein der solche Probleme nicht hat.
Ich musste den Vermieter in einem Monat auch schon 4 mal hier reinlassen, immer konnte ich extra von der Arbeit herkommen. Was haben wir uns damals aufgeregt.
Aber scheinbar ist das auch noch rechtens.
Das beste wird sein wir kündigen unsere Jobs und stehen dem vermieter den ganzen Tag zur Verfügung. Woher er dann allerdings die Miete bekommt?
*kopfschüttel*
Es wird immer besser in diesem Land!
Ergänzung
Ich muss von der Arbeit ja "nur" 50 km heim fahren, mein Mann aber 200 km, er ist Berufspendler.
Die Spritkosten die heutzutage nicht mehr unwesentlich sind hab ich dann zu tragen oder was?
Wie gesagt 4 mal musste ich während der Arbeit heimkommen weil der Vermieter gedroht hat sonst die Tür aufzubrechen und allein reinzugehen (da war übrigens kein Notfall!)
Wenn das laut Gesetz scheinbar noch zulässig ist, kann ich mein Bett gleich auf die Straße stellen. Denn von Privatsphäre und "eigenen 4 Wänden" kann da ja nicht mehr die Rede sein.
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Also
Soviel ich weiß, hat der Vermieter einmal pro Jahr (ich habe auch schonmal was von alle 2 Jahre gelesen) das Recht, seine vermietete Wohnung zu besichtigen. Hierfür muss er vorher mit dir einen Termin (wochentags zu einer angemessenen Uhrzeit) ausmachen. Kannst du den nicht wahrnehmen, musst du ihm das schriftlich mitteilen und ihm 2 - 3 Ersatztermine nennen.
Ich finde das Vorgehen von deinem Vermieter eigentlich ok. Bisher scheint es ja auch noch keine Probleme gegeben zu haben, zumindest schreibst du nichts davon. Wo ist also das Problem, wenn er mal sein Eigentum besichtigen will?
Ohne dein Wissen darf er - bzw. eigentlich nur Polizei oder Feuerwehr - die Wohnung nur im Notfall (Brand, Wasserohrbruch etc.) betreten.
LG
Kuke
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Sag mal
Tür auf Vermieter rein, Tür auf und Vermieter wieder raus und Ruhe ist. Also so ein Theater veranstalten wegen einmal Wohnung anschauen.
Wenn man auszieht braucht der Vermieter einen Nachmieter ist ja klar. Es nervt mich als Berufstätige auch, aber ist halt nunmal so.
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Hallo????
War vielleicht irgendwo die Rede von Wohnungsbesichtigung wegen Kündigung?
Das ist ja wohl wieder was ganz anderes!
Aber einfach ohne Grund aus Spaß an der Freude die Wohnung anschauen zu wollen und man hat sich gefälligst auch noch nach dem Termin zu richten DAS find ich eine Unverschämtheit!
Verdreh nicht die Dinge wie es dir passt und stell mich dann auch noch als Buhmann hin klar??
Das liebe ich ja so in Diskussionen wenn einer irgendwelche Sachen dazuerfindet und einen dann damit noch versucht kleinzukriegen!
Mann mann
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Hallo Nadine,
ihm gehört die Wohnung, das vergisst du wohl? Wie lange hat er die Wohnung nicht gesehen? Er muss doch eine gewisse Bestandspflege betreiben; kann ja sein, dass in den Ecken Schimmel ist, die Türen beschädigt sind o.ä. Würde ich als Vermieter auch gelegentlich wissen wollen.
Gruß, Meerblau
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So ein Schmarrn...
... er gibt seine Rechte auf... da träumst du aber ein bissl... die Wohnung gehört IHM!!!
Er hat sie zwar gegen Entgelt vermietet, das heißt aber noch lange nicht, dass er damit auch seine Rechte verkauft.
Und ja, wenn ich mein Eigentum besichtigen will, ist mir jederzeit Zutritt zu gewähren, wenn ich natürlich vorher einen Termin bekannt gebe!!
Blöd reden und nix auskennen...
Ja wenn man aber zu dem Termin nicht da ist!?
Hallo, wenn wir jetzt ne Reise buchen und dem fällt ein er möchte aber genau in den 2 Wochen seine Wohnung sehen haben wir Gewehr bei Fuß zu stehen oder was?
Wird ja immer besser! Du hast vielleicht Vorstellungen...
Laut meinem Mieterschutzverein besteht keine Veranlassung dazu, den Vermieter in die Wohnung zu lassen und die werdens ja wohl wissen, also brauchst du mich hier nicht blöd anreden. Und schon gleich hat er den Termin nicht festzulegen, denn ER MUSS SICH NACH DEM MEITER RICHTEN. Er kann ja wohl kaum jemanden dazu zwingen von der Arbeit heimzukommen, wenn der Arbeitgeber ihn nicht gehen lässt.
Denn bei irgendwelchen Gründen in denen eine Wohnungsbegehung notwendig ist, sind die jeweiligen Behörden dafür zuständig. Tierquälerei, Lagerung von illegalen Drogen etc. und selbst das geht den Vermieter nichts an.
So sind die Gesetze, das hat man mir so gesagt. Und ich finde das so auch absolut rechtens.
Was man in der Wohnung hat geht den Vermieter nichts an, solange man keine Wände einreißt oder Änderungen an dem Haus vornimmt.
Und jetzt komm damit dass du dich da besser auskennst als der Mieterschutzverein, dann mach ich mri aber in die Hose vor Lachen!
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So ein Schmarrn...
... er gibt seine Rechte auf... da träumst du aber ein bissl... die Wohnung gehört IHM!!!
Er hat sie zwar gegen Entgelt vermietet, das heißt aber noch lange nicht, dass er damit auch seine Rechte verkauft.
Und ja, wenn ich mein Eigentum besichtigen will, ist mir jederzeit Zutritt zu gewähren, wenn ich natürlich vorher einen Termin bekannt gebe!!
Blöd reden und nix auskennen...
AHA! Österreichisches Recht
Dann ist ja alles klar. Was hier in unserem Land abläuft weißt du doch gar nicht, aber die Klappe aufreißen - na bravo!
Ich werds wohl wissen, denn ich war in der Situation und hab mit Mieterschutzverein lange genug über dieses Thema diskutiert!
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Hallo Nadine,
ihm gehört die Wohnung, das vergisst du wohl? Wie lange hat er die Wohnung nicht gesehen? Er muss doch eine gewisse Bestandspflege betreiben; kann ja sein, dass in den Ecken Schimmel ist, die Türen beschädigt sind o.ä. Würde ich als Vermieter auch gelegentlich wissen wollen.
Gruß, Meerblau
Der Vermieter hat kein Recht darauf,
über unser Tun und Handeln zu entscheiden und das tut er genau in dem Fall.
Denn ob die Fragestellerin daheim ist oder was vorhat interessiert ihn wohl nicht. Er legt einen Termin fest, sie hat da zu sein. Basta.
Aber so läufts nunmal nicht.
Was macht er denn wenn sie nicht daheim ist?
Die Tür aufbrechen?
Womit wir wieder beim Gesetz wären, dass er das nur bei Gefahr im Verzug vornehmen lassen darf, sprich er darf es nichtmal selbst, sondern Feuerwehr oder sonstige Zuständige.
Es kann einen kein Vermieter zwingen zu einem bestimmten Zeitpunkt daheim zu sein, nichtmal die Polizei muss man in die Wohnung lassen, auch das nur mit Durchsuchungsbefehl.
Ich glaub ihr habt hier alle falsche Vorstellungen davon, fragt doch mal beim Mieterverein nach, die werden euch das gleiche sagen wie ich, denn die Infos hab ich von Mieterverein und Rechtsberatung und ich denke die kennen sich ein bisschen besser damit aus als ihr Laien.
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Das ist eine Wohnung
und kein Museum.
Grundlos darf der Vermieter nicht in die Wohnung, ich kanns nur immer wieder sagen, aber scheinbar wollt ihrs ja nicht wahrhaben.
Schaut doch nach bei 123recht.de zum Beispiel, da werdet ihr staunen was Mieter für Rechte haben. Zumindest haben sie ein Recht auf ihre Privatsphäre und niemand außer die Polizei mit Durchsuchungsbefehl darf die Wohnung betreten.
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Das hier:
"Es reicht aus, wenn der Mieter einmal wöchentlich für drei Stunden die Besichtigung des Vermieters ermöglicht (LG Kiel 1 S 26/91; WM 93, 52)"
Hat mich halt irgendwo auf die Palme gebracht.
Da haben viele schon keine Zeit für einen Sportverein und sollen dann ihrem Vermieter zur Verfügung stehen.
Is doch echt scheiße oder?
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Der Vermieter hat kein Recht darauf,
über unser Tun und Handeln zu entscheiden und das tut er genau in dem Fall.
Denn ob die Fragestellerin daheim ist oder was vorhat interessiert ihn wohl nicht. Er legt einen Termin fest, sie hat da zu sein. Basta.
Aber so läufts nunmal nicht.
Was macht er denn wenn sie nicht daheim ist?
Die Tür aufbrechen?
Womit wir wieder beim Gesetz wären, dass er das nur bei Gefahr im Verzug vornehmen lassen darf, sprich er darf es nichtmal selbst, sondern Feuerwehr oder sonstige Zuständige.
Es kann einen kein Vermieter zwingen zu einem bestimmten Zeitpunkt daheim zu sein, nichtmal die Polizei muss man in die Wohnung lassen, auch das nur mit Durchsuchungsbefehl.
Ich glaub ihr habt hier alle falsche Vorstellungen davon, fragt doch mal beim Mieterverein nach, die werden euch das gleiche sagen wie ich, denn die Infos hab ich von Mieterverein und Rechtsberatung und ich denke die kennen sich ein bisschen besser damit aus als ihr Laien.
??
Irgendwie muss der Vermieter ja wohl an sie herantreten oder???
Ich denke nicht dass er etwas dagegen hat, wenn sie an diesem Tag keine Zeit hat und ihm einen anderen Termin vorschlägt. Als Vermieter und Eigentümer dieser Wohnung hat er ein Recht darauf, die Wohnung in regelmäßigen Abständen (ca. 1 x pro Jahr) zu besichtigen!
Gruß
Kuke
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Quelle: internetratgeber-recht.de
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).
Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.
Schriftliche Voranmeldung
Abgesehen von Ausnahmefällen (Feuer, Wasserrohrbruch) ist der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig vorher persönlich schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt mindestens ein bis zwei Tage vorher oder - wenn der Mieter berufstätig ist - drei bis vier Tage vorher.
Nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter (z.B. der Hausverwalter) kann den Besuch ankündigen. Wenn dritte Personen (Handwerker, Architekten, Makler oder Kaufinteressenten etc.) sich selbst ankündigen, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu gewähren.
Ausnahmen von dem o.g. Grundsatz der schriftlichen Anmeldung durch den Vermieter bestehen in folgenden Fällen: Für die Ankündigung der jährlichen Heizkostenablesung (und analog für Kaltwasserablesung) und die Schornstein- und Abgasüberprüfungen genügt ein deutlich sichtbarer Aushang durch die jeweiligen Firmen bzw. den zuständigen Schornsteinfegermeister.
Terminabsprache
Sie müssen den von Ihrem Vermieter (Hausverwalter) vorgeschlagenen Besuchstermin nicht unbedingt akzeptieren. Ist der Termin aus sachlichen Gründen für den Mieter unpassend, muss er schriftlich einen Gegenvorschlag machen. Dazu bietet er in den nächsten zwei bis drei Tagen zwei bis drei Ersatztermine an. Der Vermieter muss auf einen der Vorschläge eingehen.
So, ich hoffe das Thema ist jetzt endlich geklärt...
Kuke
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Quelle: internetratgeber-recht.de
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).
Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.
Schriftliche Voranmeldung
Abgesehen von Ausnahmefällen (Feuer, Wasserrohrbruch) ist der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig vorher persönlich schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt mindestens ein bis zwei Tage vorher oder - wenn der Mieter berufstätig ist - drei bis vier Tage vorher.
Nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter (z.B. der Hausverwalter) kann den Besuch ankündigen. Wenn dritte Personen (Handwerker, Architekten, Makler oder Kaufinteressenten etc.) sich selbst ankündigen, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu gewähren.
Ausnahmen von dem o.g. Grundsatz der schriftlichen Anmeldung durch den Vermieter bestehen in folgenden Fällen: Für die Ankündigung der jährlichen Heizkostenablesung (und analog für Kaltwasserablesung) und die Schornstein- und Abgasüberprüfungen genügt ein deutlich sichtbarer Aushang durch die jeweiligen Firmen bzw. den zuständigen Schornsteinfegermeister.
Terminabsprache
Sie müssen den von Ihrem Vermieter (Hausverwalter) vorgeschlagenen Besuchstermin nicht unbedingt akzeptieren. Ist der Termin aus sachlichen Gründen für den Mieter unpassend, muss er schriftlich einen Gegenvorschlag machen. Dazu bietet er in den nächsten zwei bis drei Tagen zwei bis drei Ersatztermine an. Der Vermieter muss auf einen der Vorschläge eingehen.
So, ich hoffe das Thema ist jetzt endlich geklärt...
Kuke
Danke
Vielleicht sehen jetzt Ebba und Elbengel endlich ein dass der Mieter nicht jeden Tag "Tag der offenen Tür" hat undm ehr Rechte hat als sie glauben. Und dass zu Recht.
Vielleicht sind die Gesetze in Österreich anders. aber hier habt ihr es schwarz auf weiß dass ich nicht ganz Unrecht hatte.
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Zitat
"Nein, ist es nicht."
Gesendet von Ebba am 19 Januar um 18:38
Mieter mit so einer Haltung wie Du sind ein Albtraum
Wir sind kein Alptraum, wir leben nach dem Gesetz!
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Danke
Vielleicht sehen jetzt Ebba und Elbengel endlich ein dass der Mieter nicht jeden Tag "Tag der offenen Tür" hat undm ehr Rechte hat als sie glauben. Und dass zu Recht.
Vielleicht sind die Gesetze in Österreich anders. aber hier habt ihr es schwarz auf weiß dass ich nicht ganz Unrecht hatte.
Ähem
Damit wollte ich eigentlich ausdrücken, dass der Vermieter sehr wohl das Recht hat, die Wohnung zu besichtigen!
Aber eben mit einem ausdrücklichen Grund und im Normalfall nur alle 2 Jahre.
Gruß
Kuke
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Also jetzt noch einmal...
Der Vermieter kommt einfach nur so gucken... Ich habe nicht vor auszuziehen oder ähnliches. Probleme gibt es auch nicht mit der Wohnung... Ausserdem hätten wir dafür eine Hausverwaltung "vor Ort"... Den Termin muss ich wahrnehmen; da der gute Mann extra aus München kommt um eigentlich seine Verwandtschaft zu besuchen; und dann wurde ich mehr oder weniger dazu gedrängt, den Termin wahrzunehmen.
Vielleicht bringt er ja auch seine Verwandtschaft mit... Soll ich vielleicht noch n Kuchen backen?
Danke an die Leutz, die mich hier verstehen und sachlich darüber diskutieren können
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Also jetzt noch einmal...
Der Vermieter kommt einfach nur so gucken... Ich habe nicht vor auszuziehen oder ähnliches. Probleme gibt es auch nicht mit der Wohnung... Ausserdem hätten wir dafür eine Hausverwaltung "vor Ort"... Den Termin muss ich wahrnehmen; da der gute Mann extra aus München kommt um eigentlich seine Verwandtschaft zu besuchen; und dann wurde ich mehr oder weniger dazu gedrängt, den Termin wahrzunehmen.
Vielleicht bringt er ja auch seine Verwandtschaft mit... Soll ich vielleicht noch n Kuchen backen?
Danke an die Leutz, die mich hier verstehen und sachlich darüber diskutieren können
...
Ich denke nicht, dass du den Termin wahrnehmen MUSST! Du solltest ihm aber auf jeden Fall ein paar Ersatztermine vorschlagen. Nur weil er sowieso in der Stadt ist, musst du dir deswegen nicht extra "freinehmen" wenn du schon etwas anderes vorhast oder arbeiten musst. Dazu bist du nicht verpflichtet und dazu kann er dich auch nicht zwingen.
Schau doch mal wie er auf die Ersatztermine reagiert...
Gruß
Kuke
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...
Ich denke nicht, dass du den Termin wahrnehmen MUSST! Du solltest ihm aber auf jeden Fall ein paar Ersatztermine vorschlagen. Nur weil er sowieso in der Stadt ist, musst du dir deswegen nicht extra "freinehmen" wenn du schon etwas anderes vorhast oder arbeiten musst. Dazu bist du nicht verpflichtet und dazu kann er dich auch nicht zwingen.
Schau doch mal wie er auf die Ersatztermine reagiert...
Gruß
Kuke
Achja
Wenn du dein Anliegen bei www.jurathek.de einstellst bekommst du sicher mehr und bessere Antworten als hier, da dort ein paar Rechtsexperten "unterwegs" sind.
Die haben mir auch schon ein paar mal geholfen
LG
Kuke
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Ähem
Damit wollte ich eigentlich ausdrücken, dass der Vermieter sehr wohl das Recht hat, die Wohnung zu besichtigen!
Aber eben mit einem ausdrücklichen Grund und im Normalfall nur alle 2 Jahre.
Gruß
Kuke
Auch mal einmisch
In diesem Fall hat er ja keinen Grund soweit ich das mitbekommen habe.
Muair!
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Also...
Mich würde es auch nerven und ich würde den auch nicht einfach aus Spaß in meine Wohnung lassen außer ich bin sowieso grade daheim.
Ob es dann hier gerade aussieht wie im Saustall oder picobello aufgeräumt ist wäre mir sowas von schnurz. Ich räume nur für meine Gäste auf.
Zweitens würde ich mich auch nicht nach einem Termin richten, er will was von mir, also soll er sich nach dem Termin richten, er will ja die Wohnung sehen, nicht ich.
Insbesondere wenn kein wirklicher Grund vorliegt, wenn er die Wohnung seit Jahren hat und noch nie gesehen hat würde ich mal ganz einfach behaupten ist das sein Problem, denn bisher hat er sich für die Wohnung auch nicht interessiert.
Fazit: Eine einmalige Besichtigung wäre für mich völlig in Ordnung, die Terminlegung liegt dabei aber völlig in meiner Hand.
Einen Teufel würd ich tun, irgendeine Verabredung abzusagen nur weil dem Vermieter plötzlich einfällt er will spaßeshalber in die Wohnung.
Das mit dem Kuchenbacken ist ja niedlich, genauso kommt es mir auch vor.
Ich mag es nicht, wenn sich Leute selbst einladen.
Dem Mietverhältnis zuliebe muss man sowas leider in Kauf nehmen, es nützt ja nichts wenn ers zu Frustration kommt, also biete den Leuten was zu trinken an und sei freundlich und freu dich wenn sie weg sind und hoffentlich die nächsten Jahre nicht wiederkommen...
Ich kann nur sagen, du hast Glück dass die in München wohnen.
Muair!
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Also...
Mich würde es auch nerven und ich würde den auch nicht einfach aus Spaß in meine Wohnung lassen außer ich bin sowieso grade daheim.
Ob es dann hier gerade aussieht wie im Saustall oder picobello aufgeräumt ist wäre mir sowas von schnurz. Ich räume nur für meine Gäste auf.
Zweitens würde ich mich auch nicht nach einem Termin richten, er will was von mir, also soll er sich nach dem Termin richten, er will ja die Wohnung sehen, nicht ich.
Insbesondere wenn kein wirklicher Grund vorliegt, wenn er die Wohnung seit Jahren hat und noch nie gesehen hat würde ich mal ganz einfach behaupten ist das sein Problem, denn bisher hat er sich für die Wohnung auch nicht interessiert.
Fazit: Eine einmalige Besichtigung wäre für mich völlig in Ordnung, die Terminlegung liegt dabei aber völlig in meiner Hand.
Einen Teufel würd ich tun, irgendeine Verabredung abzusagen nur weil dem Vermieter plötzlich einfällt er will spaßeshalber in die Wohnung.
Das mit dem Kuchenbacken ist ja niedlich, genauso kommt es mir auch vor.
Ich mag es nicht, wenn sich Leute selbst einladen.
Dem Mietverhältnis zuliebe muss man sowas leider in Kauf nehmen, es nützt ja nichts wenn ers zu Frustration kommt, also biete den Leuten was zu trinken an und sei freundlich und freu dich wenn sie weg sind und hoffentlich die nächsten Jahre nicht wiederkommen...
Ich kann nur sagen, du hast Glück dass die in München wohnen.
Muair!
Und zu den Pflichten
Das macht zwar in der Realität niemand so aber dennoch ist es so dass man außer der Polizei mit Durchsuchungsbefehl und Feuerwehr bei Brand und Notarzt bei Gefahr überhaupt keinen in die Wohnung lassen muss.
Der Vermieter könnte klagen wie er will, man müsste ihn nicht reinlassen. Bei Gefahr in Verzug darf auch nicht er in die Wohnung sondern nur die Feuerwehr.
Das habe ich nämlich mal in einer Zeitschrift gelesen.
Und hier was aus der Verfassung: "Artikel 12 der Verfassung besagt, dass das sozialistische öffentliche Eigentum geheiligt und unantastbar ist"
Und das ist bei Betreten der Wohnung der Fall, egal ob die Wohnung rechtlich gesehen ihm gehört als Eigentümer, der Inhalt der Wohnung gehört nunmal dir und im Prinzip hat er keine Rechte die Wohnung sehen zu dürfen.
Wenn er bisher die Wohnung vermietet hat ohne sie selbst jemals gesehen zu haben, Pech für ihn.
Des lieben Friedens willen sollte man diese Gesetze aber einfach ungeachtet lassen, den Vermieter reinlassen und gut ist.
Aber keinesfalls irgendwelche persönlichen Termine dafür absagen (das wäre jetzt das was mich an dieser Sache stört, nicht die eigentliche Besichtigung)
So jetzt schlagt auf mich ein
Muair!
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Und zu den Pflichten
Das macht zwar in der Realität niemand so aber dennoch ist es so dass man außer der Polizei mit Durchsuchungsbefehl und Feuerwehr bei Brand und Notarzt bei Gefahr überhaupt keinen in die Wohnung lassen muss.
Der Vermieter könnte klagen wie er will, man müsste ihn nicht reinlassen. Bei Gefahr in Verzug darf auch nicht er in die Wohnung sondern nur die Feuerwehr.
Das habe ich nämlich mal in einer Zeitschrift gelesen.
Und hier was aus der Verfassung: "Artikel 12 der Verfassung besagt, dass das sozialistische öffentliche Eigentum geheiligt und unantastbar ist"
Und das ist bei Betreten der Wohnung der Fall, egal ob die Wohnung rechtlich gesehen ihm gehört als Eigentümer, der Inhalt der Wohnung gehört nunmal dir und im Prinzip hat er keine Rechte die Wohnung sehen zu dürfen.
Wenn er bisher die Wohnung vermietet hat ohne sie selbst jemals gesehen zu haben, Pech für ihn.
Des lieben Friedens willen sollte man diese Gesetze aber einfach ungeachtet lassen, den Vermieter reinlassen und gut ist.
Aber keinesfalls irgendwelche persönlichen Termine dafür absagen (das wäre jetzt das was mich an dieser Sache stört, nicht die eigentliche Besichtigung)
So jetzt schlagt auf mich ein
Muair!
Sorry für die
Verwechslung, das war das Falsche! Ich finde es auf die Schnelle nicht aber das steht wirklich in der Verfassung. Aber von dem Gesetz hat bestimmt jeder schonmal gehört.
Muair!
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Ich denke mal
(zumindest wäre das mein Problem was ich damit hätte, weiß nicht ob es darum auch bei Kleinemaus geht)
Es geht einfach um die Terminlegung.
Ich muss mir doch von niemanden sagen lassen wann ich zuhause zu sein hab.
Das wird wohl das Problem in dem Fall sein.
Und ich glaube auch ganz ehrlich gesagt nicht dass euch das passen würde, die hier so auf denen rumhacken die damit nicht einverstanden sind, wenn ihr einen Termin habt und den absagen sollt, weil ihr schön zu Hause auf den Vermieter warten sollt.
Würde euch das gefallen? Nicht wirklich oder?
Die beste Antwort ist immer man soll doch den Schlüssel hinterlegen. Tag der offenen Tür, Einbrecher willkommen oder was?
Muair!
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*lach* Jo
schon bemerkt.
Ach so, das wusste ich nicht dass es sich dann auch nur um Eigentumswohnungen handelt. Ach ich schlag im Garten einfach ein Zelt auf, dann kann kommen wer will. Dafür zahl ich aber dann auch keine Miete, nur Stellplatzgebühr
Ich hab das Problem bislang ja nicht dass der Vermieter spaßeshalber in die Wohnung will. Wenn es ein junger attraktiver Single-Mann wäre, hätte ich ja auch nichts dagegen einzuwenden.
Muair!
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