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Forum / Gesellschaft & Leben

Bekomme ich mit unter 25 und einem 2 Jährigen Kind eine Wohnung vom Amt bezahlt?

Letzte Nachricht: 26. Februar 2017 um 20:47
A
acacia_12434306
17.02.17 um 4:39

Also erst mal zu mir ich bin 19 Jahre alt und habe eine Tochter sie wird im Mai 2 Jahre alt. Ich habe 2014 eine Ausbildung als Kosmetikerin an einer Privatschule angefangen dafür habe ich pro Halbjahr einen bestimmten Betrag gezahlt, jedoch musste ich diese unterbrechen da ich schwanger wurde, ich kann diese jedoch nach der Beendigung der Elternzeit (3Jahre) weiter machen, was ich auch vor habe. Nun sieht es so aus das Ich in der Zeit wo ich in Elternzeit bin ich Arbeitslosengeld 2 bekomme dazu noch für meine Tochter Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Ich wohne mit meiner Tochter, meiner Mutter und meiner Zwillingsschwester zusammen im Haus jedoch möchte meine Mutter mal so langsam das wir ausziehen. Ich habe gelesen das meine Mutter dazu verpflichtet ist mir Unterkunft zu gewehrleisten bis Ich 25 Jahre alt bin. Jedoch sieht das doch mit Kind anders aus oder? Ich wohne von meiner Ausbildungsstelle fast eine Stunde weg und es ist auch ein anderer Bezirk. Ich würde aber gerne dort wieder hin ziehen da ich da ja auch meine Ausbildung weiter machen möchte und meine Tochter in den Kindergarten gehen würde. Wie sieht das aus,habe ich Anspruch auf eine eigene Wohnung in dem anderen bezirk? Wo muss ich mich da hin wenden? 

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C
cree_12711544
21.02.17 um 11:55

Bei der Tochter einer Bekannten war es ähnlich wie bei dir. Sie ging nach einem halben Jahr wieder in die Schule (kann man nämlich auch in der Elternzeit) und ihre Mutter hat sich ums Kind gekümmert. Jetzt hat sie ihre Ausbildung fertig und arbeitet ganz normal. Das Kind ist im Kiga.

Soweit ich weiß hat deine Mutter das Recht zu entscheiden ob sie dir Erwachsenen-Unterhalt zahlt oder lieber bei sich wohnen lassen will. Ein Recht auf eine von deiner Mutter gezahlte Wohnung hast du mWn nach nicht. Erkundige dich bei den zuständigen Stellen die man dir hier genannt hat.

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O
orchideenblatt
21.02.17 um 17:21

"​nein die mutter ist nicht verpflichtet, bis 25 wohnung zu geben."
Wenn die TE kein Kind hätte, dann könnte sie bis 25 Jahre kein Geld vom Amt bekommen, wenn sie nicht selbst genug Geld verdient. Das stimmt schon. 
Es kann aber ohne Kind anders sein. Eine Bekannte von mir hat auch eine Tochter, ist inzwischen allerdings schon 25, aber lebt schon länger auch vom Amt in eigener Wohnung und macht ihre Ausbildung. 

@ josifee: hör doch mal beim Amt nach, wie das ist. Ansonsten, könntest du denn bei deiner Mutter irgendwas machen, damit sie die Zeit deiner Elternzeit dich doch noch bei sich wohnen lässt? Also sowas wie WG? Dass ihr bzgl. Haushalt z.B. Halbe-Halbe macht? Jeder die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten? 

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K
kym_12672281
25.02.17 um 23:11

Wenn das Kind schon 2 ist, wieso kannst du dann nicht einfach arbeiten gehen, wie andere Mütter und Väter auch ? 

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K
kym_12672281
26.02.17 um 20:47

Aha. Komisch, andere gehen auch in die Kindergrippe und bekommen keinen Schaden davon. Teilweise schon mit 12 Monaten. Und von 'abschieben' hat keiner gesprochen. 

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